Thread auskram
Hallo
Ich muß das Thema mal wieder hochholen.
Auch bei mir steht in kürze meine erste Flugreise an. Jetzt habe ich schonmal bei der Fluggesellschaft nachgesehen, was ins Gepäck darf und was nicht. Dabei ist mir folgende Zeile aufgefallen:
Unter keinen Umständen ins Gepäck dürfen:
Aktenkoffer, Geldkassetten / Koffer mit eingebautem Alarm; lose Lithium Batterien und/oder pyrotechnisches Material
Und schon habe ich ein Problem. Für meine Kamera wollte ich ein paar Ersatzakkus mitnehmen. Ein Akku reicht einfach nicht für den ganzen Tag. Aber das sind ja Lithium-Akkus. Zählt das als lose Lithium-Batterie? Oder wie ist der Satz gemeint? Bekomme ich die Kameraakkus problemlos mit? Wie ist es mit der Taschenlampe (bzw dem dazugehörigen Ersatzakku)? Eine sollte man schon mitnehmen. Auch die haben ja heutzutage Lithium-Akkus.
Dazu kommt: Gegenstände die nur mit Erlaubniß transportiert werden dürfen:
auslaufsichere Batterien (ausschließlich im aufgegebenen Gepäck)
So und jetzt ist die Verwirrung komplett.
Was darf mit, und was nicht? Hat da jemand eine Idee, wie diese Ausssagen zu verstehen sind? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß damit solche Akkus für Kameras Handy etc. gemeint sind. Schließlich gibt es ja kaum noch Geräte ohne solche Akkus, und ich bin sicher nicht der erste der einen Fotoapparat und eine Videocamera in den Urlaub mitnimmt. Bin für jeden Rat dankbar, ob/wie ich die Akkus am besten mitbekomme. Danke.