Autohändler Insolvent, wie mit der Anzahlung vorgehen?

  • Nein, verwechsel das nicht ;) es geht hier um ein Neufahrzeug und kein Gebrauchtwagen.


    Hier mal ein Auszug aus den AGB´s:


    Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer
    oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des
    Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen

  • Wessen AGB (das ist übrigens schon der Plural, kein Deppenapostroph benötigt) sollen das denn sein?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Das sind die AGB (ohne Deppenapostroph) eines VW und Audi Händlers ;)


    Ist doch auch egal, darum geht es in diesem Thread ja auch nicht, oder? Wollte nur diese Falschbehauptung widerlegen... man muss den TE nicht noch zusätzlich verunsichern ;)

  • wahrscheinlich von VW oder einem anderen hersteller.
    VW nennt das auch gewährleistung, wobei IMHO der fachausdruck eher "garantie" wäre, weil es gewährleistung im BGB nur vom händler gibt.


    ist ja auch egal, unterm strich stimmts schon, dass er in jeder vw-werkstatt die garantie bekommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von BeaGLe
    völliger Quatsch...


    Mit solchen Sachen muss man nicht um sich schmeißen...
    - und peinlich wird dann, wenn es auch noch falsch ist.


    Versuch z.B. mal bei einem anderen Autohändler nach merhmaligem Fehlschagen der Nachbesserung vom Vertrag zurückzutreten - dann wirst Du spätestens merken, dass es bei dem von Dir genannten nicht um die (jedenfalls vollständigen) Gewährleistungsrechte geht.


    Natürlich ist es zutreffend, dass man bei einem Neuwagen aufgrund der Garantie in aller Regel nicht auf die Gewährleistungsrechte zurückgreifen muss. Allerdings ist z.B. die 6monatige Beweislastumkehr in den VW-Garantiebedingungen nicht vorgesehen - daher kann es schon zu Problemen kommen, wenn VW bei einem Mangel behauptet, der sei selbstverschuldet und falle nicht unter die Garantie.


    P.S. "Ansprüche" auf Mängelbeseitigung kann ich auch beim Bäcker um die Ecke geltend machen - ist nur die Frage, ob mir das im Ernstfall etwas bringt. ;)


    @ TE Ich würde mich letztlich hier auch nur wohlfühlen, wenn ich das Fahrzeug gegen Bares ausgehändigt bekomme.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ... weil es gewährleistung im BGB nur vom händler gibt.


    Und genau deshalb ist die Aussage eben doch kein Quatsch!
    Völlig egal was sich VW da für einen Namen ausdenkt!


    Daß er die Karre dann bei jedem anderen VW Händler warten lassen kann und dort ebenso seinen Garantieanspruch geltend machen kann steht ja eh außer Frage. Das ist ja auch die Garantie von VW! ;)


    Tante Edith: 2min zu langsam...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ok, dann nehme ich halt das "völliger Quatsch" zurück ;) Man man....


    Bleibe trotzdem bei meiner Meinung ;) Ich bin seit 15 Jahren Automobilverkäufer bei VW & Audi und wenn ihr meint es besser zu wissen, dann ist es für mich auch ok. Klar gibt es immer in jeder Hinsicht irgendwelche "worst case" Szenarien, aber wenn es um eine Garantie/Sachmangel/Gewährleistungsfall geht, kann man dies definitiv bei jedem VW Händler abwickeln.

  • Wenn ihr das in eurem Autohaus macht, sprich bei solchen Szenarien wie von horstie beschrieben, die Gewährleistung komplett zu übernehmen, dann Hut ab!
    Kann ich mir aber einfach nicht vorstellen... :D:rolleyes:


    Trotzdem solltest du dich, gerade weil du seit 15 Jahren Automobilverkäufer bist, mal dringendst mit den Unterschieden Garantie <-> Gewährleistung befassen...! :eek:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Dafür führt die Bank ein Lastschriftobligo, zählt quasi als Kredit.


    GP


    edit: zu spät


    Kannst du das bitte mir Unwissendem Nur-Mitleser mundgerecht zerkleinert erläutern? - ich kenne bislang nur Schiffe die achterdecks eine Flagge führen , auch weiß ich gerade noch so, dass es Grundbuchämter die ein Grundbuch führen , und in meiner Schulzeit habe ich ein Hausaufgabenheft geführt. Frau Merkel führt Deutschland, es ist aber manchmal unklar wohin. Mein Hausaufgabenheft habe ich ebenfalls eher beschrieben als geführt, ich schrieb halt rein was ich tun muss. Aber wenn etwas fertig war, löschte ich nichts in diesem Buch und trotzdem war klar dass ich dieselben Aufgaben nicht nochmal lösen muss.


    Also ich schrieb rein welche Lektion aus dem Lesebuch oder welche Aufgaben zu lösen waren. -


    Was ist ein Obligo und wie führt man es? Was passiert da im einzelnen, wer schuldet wann wem was, und wer zahlt wann wem was, und was ist daran so besonders obligatorisch? Wenn ich einen Vertrag eingehe, dann schulde ich dem anderen was und der andere mir - das muss man doch nicht mit Fremdwörtern verkomplizieren! und vor allem: Klappt das jetzt mit dem Rückbuchen wenn der Autohändler pleite ist oder nicht?


    Wenn ich das Konto überziehe und die Bank schickt mir eine Mahnung kann ich doch auch nicht sagen: "Ach , ich gebe ihnen mein Bad Reichenhaller Ehren-Edelweiß-Obligo, das können sie sich an den Hut stecken und damit ist das ganze gelöscht" - oder doch?


    Obligo ist zwar lateinisch und heisst "ich schulde", aber der oben zitierte Satz ist so schmallippig und das Wort "Lastschriftobligo" so fachchinesisch, dass ich es gern mal erklärt hatte.


    Gibt es in einer Bank einen Lastobligoführer, so wie in einer Spedition den Frachtführer? Gibts im Keller der Bank einen Obligationsschacht, in dem beschädigte Obligationen endgelagert werden? Wer muss Montag morgen die Obligos (Obligen, Obligi) gassi führen?


    Zum Thread: Es ging zuletzt nicht um die Wartungs- und Reparaturprobleme der nächsten zehn Jahre sondern tatsächlich wie man sich den Anspruch auf die Kaufsache konkursfest absichert und es keine Einreden des Lieferanten gibt, ich finde die Frage interessant.


    Wenn Barzahlung vereinbart ist, kann man per Zusatzvereinbarung den Dreh mit der Lastschrift anbieten, oder z.b. einen (bestätigten) Orderscheck?

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Ich kenne den Unterschied, glaub mir ;)


    Eine Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung und die greift nunmal beim Neuwagenkauf und auch bei allen anderen Neuanschaffungen. Für diese Verpflichtung muss der Verkäufer BZW. das Werksunternehmen einstehen.


    Eine Garantie widerum ist eine vertragliche Vereinbarung, wie zb. beim Gebrauchtwagenkauf, dort wird zusätzlich zur Sachmangelhaftung eine Garantie (meistens über eine Versicherung abgesichert) mit abgeschlossen. In diesem Fall wäre der Händler der Vertragspartner und dann auch nur dort einzulösen.


    Auf deutsch: Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert, wobei man bei einer Garantie von einer freiwilligen vertraglichen Leistung redet ;) Auch kann man bei einer Garantie vertraglich den Umfang festlegen, wobei es bei der Gewährleistung gesetzlich geregelt ist.


    Da es sich bei dem Kauf des TE um Neuware handelt, greift in den ersten 2 Jahren die Gewährleistung und für diese steht der Hersteller, in diesem Falle VW ein! Punkt!


    Auch eine Wandlung, auf die horstie anspielt wird über den Hersteller (rück)abgewickelt.

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