Nein, verwechsel das nicht es geht hier um ein Neufahrzeug und kein Gebrauchtwagen.
Hier mal ein Auszug aus den AGB´s:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer
oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen