Hallo,
auch ich habe meinen Fahrzeugschein verloren. Ich muss allerdings noch diesen Monat zum TÜV. Ohne Fahrzeugschein wird man wohl keine HU + AU machen lassen können?
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Hallo,
auch ich habe meinen Fahrzeugschein verloren. Ich muss allerdings noch diesen Monat zum TÜV. Ohne Fahrzeugschein wird man wohl keine HU + AU machen lassen können?
Ist doch kein Akt eben schnell einen neuen Schein zu kriegen (steht ja hier schon beschrieben). Und sonst nimmst du vorsichtshalber eben den Brief mit zum TÜV.
Ja aber nach dem TÜV kriegt man doch sowieso einen neuen Fahrzeugschein oder nicht? Lohnt sich das also noch extra einen neuen vor dem TÜV zu besorgen wenn ich danach sowieso einen neuen bekomme. Geht das mit dem Brief sicher oder braucht man immer den Schein?
ZitatOriginal geschrieben von Mathias85
Ja aber nach dem TÜV kriegt man doch sowieso einen neuen Fahrzeugschein oder nicht?
äh nein
ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Und sonst nimmst du vorsichtshalber eben den Brief mit zum TÜV.
Da in den FZ-Schein ein Stempel kommt, wird das vermutlich nicht reichen...
Zur Kraftfahrzeugstelle gehen - Verlust anzeigen - Frist von 6-8 Wochen abwarten und für etwa 60 Euro nen Ersatzbrief bekommen.
Beim Brief gibt es da wirklich teilweise Komplikationen, da der Besitzer des Briefes dann der Besitzer des Kraftfahrzeuges ist.
Das heißt - hab ich deinen Brief- gehört mir das Auto. Ich kann zu meiner zulassungsstelle und den Wagen SOFORT auf mich anmelden .
Deswegen sollte man behutsam mit diesen Dingen umgehen.
Grüße
Kaan
Edit:
Sollte es nun doch 'nur' der Schein sein - (die sind abgegliedert in Teil 1 und 2)
Zulassungsbescheinigungen I und II
Schein = Teil 1
Brief = Teil 2 (Das sind die neuen Dokumente)
dann gehst du mit deinem Brief zur Zulassungsstelle und lässt dir ganz bequem einen neuen Schein ausstellen.
Der Verlust wäre in diesem Fall nicht weiter tragisch.
ZitatOriginal geschrieben von Kaan
..., da der Besitzer des Briefes dann der Besitzer des Kraftfahrzeuges ist.
Das ist so nicht richtig ... Besitzer ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug ausübt ... d. h., wenn ein Dieb die "Karre" klaut, ist er damit der Besitzer ... wenn auch nicht der Rechtmäßige.
Möglicherweise verwechselst du Besitz und Eigentum ... aber auch das Eigentum ist unabhängig vom Besitz des Briefs ...
ZitatOriginal geschrieben von Kaan
Das heißt - hab ich deinen Brief- gehört mir das Auto.
Auch das ist nicht richtig (s. o.)
ZitatOriginal geschrieben von Kaan
Ich kann zu meiner zulassungsstelle und den Wagen SOFORT auf mich anmelden.
Das stimmt allerdings ... und darum sollte man in Sachen Brief wirklich vorsichtig sein.
Aber auch der Fahrzeugschein reicht aus, um mit dem Wagen einen "Ausflug" nach Polen zu machen ... :p
Gruß aus Wedau
ZitatOriginal geschrieben von der_blub
Da in den FZ-Schein ein Stempel kommt, wird das vermutlich nicht reichen...
Selbst schon mehrfach gemacht - reicht aus!
Grüße
Charlie
ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Selbst schon mehrfach gemacht - reicht aus!
Und was sagt die Renneleitung dann, wenn man irgendwann später kontrolliert wird, und keinen Tüv-Stempel im FZ-Schein hat? Ist das denen schnuppe?
Soweit ich weiß, muss man doch immer das Protokoll der letzten HU mitführen ... für die Rennleitung ... aber das müsste Kaan wissen ...
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