Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung

  • Och Leute, nun schreibt doch hier nicht den Moralapostel!


    Ich wurde mit 87 drüber inkl. Abzug erwischt und musst zum Glück nicht einen Cent bezahlen! :p ( Auf der Autobahn ) Der Videowagen kam nicht hinterher.... das nennt man dann "Flatratepreis mit Vorsatz" :-)


    Da ein Verfahrensfehler stattgefunden hat ( Gelbe Briefe an falsche Adresse ) war die 3 Monats Frist rum und das wars!


    Nun würde mich doch mal interessieren, wodurch die 3 Monate unterbrochen werden? Das wäre was ganz neues für mich! Bisher hat es immer geklappt.
    Ich hatte am 11.11. meinen Wagen verliehen, ein Kumpel wurde geblitzt. Post kam am 12.12. mit normaler Post. Ich habe nicht geantwortet. Ich wurde jedoch als Halter gleich ausgeschlossen, also kam ein Anhörungsbogen. Ich habe bisher nicht geantwortet und auch nichts mehr gehört. In 5 Tagen ist die Frist abgelaufen und dann könnte ich sogar noch den Fahrer bennen und keiner könnte ihm was.


    Im §33 OWiG sehe ich keinen einzigen Absatz, wo die Verjährung unterbrochen wird, wenn der eigentliche Fahrer noch nicht ermittelt wurde!


    thechris
    Und ja, ich fahre gerne schnell aber nur nachts auf der 3 spurigen Autobahn. Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber bei mir ist nachts niemand unterwegs! Ich sehe da kein Risiko für andere, nur für mich! Solche Kommentare von Dir sind doch blödsinn! Solche Kommentare kommen meist nur von Leuten, die schon zu Fuß gegangen sind und nicht schlau genug waren, das zu umgehen!! Sorry, nicht persönlich nehmen!

  • Mein Gott bist du ein toller Hecht. Fühl dich so, als ob ich dir 3x auf die Schulter geklopft hast, was für ein geiler Typ du bist...


    *kopfschüttel*



    Super Argumentation übrigens, dass du nur nachts so schnell fährst, hast ja schließlich Fernlicht mit <200m Reichweite und siehst ein defektes Auto auf deiner Spur also doch noch so früh, dass du nicht mehr anhalten kannst, denn allein der Anhalteweg beträgt bei 170km/h (wobei du wahrscheinlich so einen geilen Astra F GSi hast...) ca. 195m. Ohne Reaktionszeit, aber da bist du ja schneller als der Blitz...


    Ich bin immernoch am Kopfschütteln...



    PS: Ein Ereignis welches ich mitbekommen musste, wie der Tod eines 18jährigen und einer schwerverletzten 18jährigen aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit, bringt einen durchaus zur Vernunft.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Ach lasst ihn doch labern, lange hat er nicht mehr bis es ihn dabrezelt.

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Zitat

    Original geschrieben von 89898900

    hihi, war klar das solche Kommentare kommen...
    Ab 320+ wirds eng! :-) Muss Dich enttäuschen, der Opel fliegt schon bei 100 aus meinem Spiegel raus.... :D

    Abgesehen davon, dass bei TT eine Menge Dampfplauderer gekommen und gegangen sind, darfst Du Dir die blumige Schilderung Deiner angeblichen Fahrkünste gerne für das VHS-Seminar "Internet-Schwanzvergleich für Anfänger" aufheben. Hier jedenfalls ist so etwas - ob wahr oder nicht - nicht erwünscht. :rolleyes:


    Und nein, ich möchte jetzt von Dir kein Gejammer lesen, dass ja sogar die Mods eifersüchtig und neidisch sind. Eigentlich wäre es am sinnvollsten, Du würdest in diesem Thread die Finger komplett still halten.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • der-kilian Danke für das Posting. Diese "So jemanden gehört der Führerschein abgenommen. " halte ich langsam für ähnlich schlimm wie so ein spätpubertäres (sorry ;) ) 89898900-Posting.


    89898900
    Nich zu früh zu zu sicher fühlen. Es reicht z.B. auch allein die Anordnung, einen Anhörungsbogen an Deinen Kumpel zu ersenden aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Wenns alllerdings jetzt noch keine Anzeichen gibt, dass er ermittelt wurde, wirds wohl auch nichts mehr werden...

  • Ich habe nicht gegen die Forenregeln verstoßen....
    Was andere von meiner Einstellung halten juckt mich eigentlich ganz und gar nicht!


    Wer denn Ball holt, wenn ich Ihn werfe hat selber schuld! :D


    Schönen Abend Herr Chefmoderator!
    VHS Kurse taugen nicht viel, da lernt man nix! Vielleicht haben Sie da schon Erfahrungen gesammelt?


    @ Horstie
    Genau das sage ich doch! Die Verjährung ist garantiert eingetreten, wenn der eigentliche Fahrer nach 3 Monaten NICHT BEKANNT ist.


    Irgendwo steht hier noch, das man eine Aussage machen muss! Dies stimmt ebenfalls nicht! Als Zeuge und oder Beschuldigter muss man KEINE Aussage machen!


    ... und meinen Lappen wegnehmen kann man mir ebenfalls nicht, da ich keinen deutschen Führerschein (von einem nicht EU Land) habe und keinen Dt. Wohnsitz!

  • Danke der Nachfrage, im normalen Leben geht es mir sehr gut.


    Bitte nicht OT werden! Gerne weitere Antworten per PN!

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