Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung
- sk8ergirl
- Geschlossen
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Original geschrieben von PhilipK-Obh
Jannis71: Das stimmt so nicht ganz. Da es sich hierbei nicht mehr um ein Verwarnungsgeld handeln wird, gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Nur bei einem Verwarnunsgeld gilt die 3-Monatsfrist.Anders das Gesetz
§ 26 Abs. 3 StVG: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Und einen Bußgeldbescheid gibt es hier ja gerade noch nicht.
sk8ergirl
Ob es sich lohnt, hier was zu unternehmen - insbesondere zu versuchen, die Sache in die Verjährung zu treiben - dürfte von den genauen Umständen und Daten abhängen. Und der Polizei würde ich im Übrigen vermutlich eher weniger sagen... -
Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Klar MUß man zur StA kommen, das wird auch in OWI Verfahren praktiziert und aufgrund der Verjährung sogar verschärft. (§161a StPO)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ... ich habe nämlich nicht geschrieben, dass man einer Ladung der StA keine Folge leisten muss.Hin muss man schon - das ist dann aber auch alles. Zur einer Aussage ist man jedenfalls nicht verpflichtet. Und nichts anderes hatte ich geschrieben. Denn was nützt eine Aussageverpflichtung, wenn man unsanktioniert das blaue vom Himmel herunterlügen darf. Und die Durchsetzung einer gesetzlichen Verpflichtung zu irgendeiner Ausage, kann wohl auch nicht im Sinne des Staatsanwalts sein. Der ist nämlich an einer wahrheitsgemäßen Aussage interessiert. Im Ergebnis bleibt wohl nur die richterliche Zeugenvernehmung, um das zu erreichen.
Die Sanktionierung einer Falschaussage nach 153 StGB scheidet jedenfalls aus, weil die Staatsanwaltschaft zur Vereidigung von Zeugen nicht befugt ist (§161a Abs.1 S.3 StPO). Daher kann es schon begrifflich keine uneidliche Falschaussage geben.
Frankie
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Jetzt mal ehrlich, Dein Freund hat noch mehr so Verkehrsdinger am laufen? Da kann ich nur sagen so einem gehört der Führerschein weg und gut ist.
Mir sträuben sich die Haare bei dem was ich hier lese.
Gruß
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Zitat
Original geschrieben von Coltan
Da kann ich nur sagen so einem gehört der Führerschein weg und gut ist.Schöne Meinungsbildung aufgrund wahnsinnig konkreter Schilderung. Nehmen wir zukünftig allen, die "Verkehrsdinger am laufen" haben, den Führerschein weg - dann wirds auch wieder ruhiger und sicherer auf unseren Straßen.
Manche Kommentare sollte man sich maximal denken, aber lieber nicht öffentlich schreiben.ZitatMir sträuben sich die Haare bei dem was ich hier lese.
Wegen was genau eigentlich?
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Naja, wer mehrere "Verkehrsdinger am laufen" hat, zu dieser Zeit dann noch mit 42km/h zu schnell unterwegs ist und gemessen wird, der hat es aufgrund seiner eigenen geistig-eingeschränkten Geschwindigkeit nicht anders verdient, als den Führerschein abgeben zu müssen.
Hätte (!) ich 15 Punkte in Flensburg, würde ich, sofern nicht mein Leben, oder das Leben einer anderen Person davon abhängt, mich aber immer schön an die Regeln halten, bis die Punktezahl doch deutlich gesunken ist.
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Zitat
Original geschrieben von horstie
Nehmen wir zukünftig allen, die "Verkehrsdinger am laufen" haben, den Führerschein weg - dann wirds auch wieder ruhiger und sicherer auf unseren Straßen.
Das ist der Sinn und Zweck des Verkehrszentralregisters. Das sollte am besten abgeschafft werden nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger". -
Zitat
Original geschrieben von horstie
Anders das Gesetz§ 26 Abs. 3 StVG: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Und einen Bußgeldbescheid gibt es hier ja gerade noch nicht.
Oh, dann hab ich mich vertan, nehm's zurück und behaupte das Gegenteil
Ich dachte hier greift §31 OWiG mit den üblichen 6 Monaten. -
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ... ich habe nämlich nicht geschrieben, dass man einer Ladung der StA keine Folge leisten muss.Hin muss man schon - das ist dann aber auch alles. Zur einer Aussage ist man jedenfalls nicht verpflichtet.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil .......
§161a
Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen
UND ist das Zauberwort -.-
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@ archie & Ulmuek
Ihr dreht Euch den Sachverhalt aber auch so zurecht, wie ihr wollt. Das ist es doch, was mich stört. Niemand hier weiss, wieviel Punkte der Knabe hat, darum kann auch niemand sagen, dass er "es verdient" hätte, dass der Lappen weg ist.
Wenn TE geschrieben hätte, dass der Mensch leider unbelehrbar ist und seit Monaten mit 90 Sachen durch Wohngebiete rast etc., hätte ich ja alles nachvollziehen können. Fakt ist aber, dass wir bisher die Info haben, einmal 42 km/h zu schnell und "Verkehrsdinger am Laufen". Das reicht mir einfach nicht zur Pauschalverurteilung "ungeeignet zum Führen von Kfz", so wie es hier durchklingt.
Aber da ist hier ja letztlich auch nicht das Thema - wer erwischt wird, beommt seine Punkte oder was auch immer und das ist ja auch richtig so. Aber ich dene, dass die meisten hier ungern eine Strafe zahlen und daher gerne die Gelegenheit, darum herumzukommen, ergreifen, wenn sich eine legale Möglichkeit bietet. Das sollte ein Rechtsstaat auch verkraften können.
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