Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung

  • Hallo zusammen!


    Diesmal bräuchte ich juristischen Rat von den Experten, die sich hier tummeln. Vielleicht kann mir ja geholfen werden.


    Sachverhalt:
    Auto mit Mitarbeiterrabatt gemietet, 2. Fahrer eingetragen, dieser wurde geblitzt.
    Brief mit Foto an mich, aber aufgrund des Bildes komme ich nicht als Fahrer in Frage, also soll ich Aussage machen, wer gefahren ist.
    Da ich aber keine keine Aussage machen wollte, habe ich "Zeignisverweigerungsrecht" angekreuzt und den Brief wieder zurück geschickt.
    Nun scheinen sich aber die Herren von der Polizei sehr dafür zu interessieren, wer denn der Fahrer war (Geschwindigkeitsübertretung ca 40km/h).
    Leider war es kein Verwandter, sondern mein Freund, daher war die Angabe falsch, was ich aber erst im Nachhinein wusste. Trotzdem möchte ich keine Aussage machen und würde die Strafe lieber auf mich nehmen.


    Gibt es nun irgendwelche Möglichkeiten meinen Freund aus der Sache rauszuhalten?
    Würde eine spontane Verlobung weiter helfen (Zeugnisverweigerung vor Gericht)?


    Da es über Mitarbeiterrabatt gebucht wurde, will sich die Polizei nun bei meiner Firma melden oder es im Zweifelsfalle vor Gericht bringen, nur ist das das Letzte was ich möchte, da das Auto privat angemietet wurde und die Firma damit nichts am Hut hat.


    Besteht bei der Polizei eine Aussagepflicht, oder nur vor Gericht? Kann ich generell für mir nahestehende Personen die Aussage verweigern?


    Für eine legale und ethisch vertretbare Lösung wäre ich dankbar!

    Grüße aus Nürnberg!

  • wo ist das problem ihn anzugeben, ist die strafe so hoch und er ist schon vorher 10x besoffen gefahren oder wie?

  • Edit: ^^^^ ein sehr hilfreicher Beitrag


    Hi


    auch für Verlobte gilt m. W. Zeugnisverweigerungsrecht, für einen Freund hingegen nicht.


    Vor der Polizei mußt Du nichts sagen und mußt auch nicht hingehen, nur wenn etwas vom Gericht kommt solltest Du unbedingt! hin.


    Das Problem wird sein, daß die Recherche in der Firma evtl. weiterführen wird, also müßten die in der Firma auch dichthalten.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • 1. Geht es ums Prinzip, dass ich keine Freunde bei der Polizei angebe, das soll er, wenn dann selber machen.


    2. Es sind noch andere Verkehrsdinger am laufen, daher wollte ich diese Sache nach Möglichkeit irgendwie abwenden.


    In der Firma wird er nicht weit kommen, da damit niemand etwas zu tun hat. Mir ist es nur unangenehm, wenn die Polizei auf Arbeit anruft.

    Grüße aus Nürnberg!

  • Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl
    1. Geht es ums Prinzip


    Hättest Du die Strafe anstandslos bezahlt und die Sache rechtskräftig werden lassen, hätte sich wahrscheinlich keiner um das Foto gekümmert.


    Aber wenn man die Maschinerie erst mal ans Laufen kommen läßt.


    Für wie blöd hältst Du die, wenn der Fahrer auf dem Mietvertrag mit Führerscheinnummer steht? Dann wird auch rauskommen, daß Du den Anhörungsbogen unkorrekt ausgefüllt hast.

  • Nun ja, ich würde mir an deiner Stelle ganz genau überlegen, ob du wirklich weiterhin deine Aussage verweigern möchtest.


    Jetzt zu sagen, "ach so, Zeugnisverweigerungsrecht gilt nicht für Freunde? Wusste ich nicht, dann hier der Name..." wäre noch halbwegs in Ordnung.
    Aber jetzt weiterhin darauf zu beharren, nicht sagen zu wollen, wer gefahren ist, fände ich schon dreist.
    Weiterhin könnte dir ja auch Ärger mit der Autovermietung und vor allem deinem Arbeitgeber (da Mitarbeiterrabatt) blühen.



    Ich darf kurz noch aus dem StGB zitieren?


    senderlisteffm: Ich glaube bei 40 km/h Geschwindigkeitsübertretung sind die darauf aus, die 1-3 (je nach erlaubter Geschwindigkeit) Punkte zu verteilen.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    senderlisteffm: Ich glaube bei 40 km/h Geschwindigkeitsübertretung sind die darauf aus, die 1-3 (je nach erlaubter Geschwindigkeit) Punkte zu verteilen.


    Ja logisch.


    Aber die "Bögen" sie als GmbH können nicht gefahren sein, bitte wer war's, gehen automatisch raus.


    Aber wenn man mal die Aussage verweigert, dann schauen sich das "reale" Personen genauer an. Jetzt wird es sicher auffallen, wenn eine Frau sagt, ach, ich habe mich geirrt, ich war's doch, aber ein Mann gefahren ist.

  • Re: Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung


    Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl

    Für eine legale und ethisch vertretbare Lösung wäre ich dankbar!


    ...wenn er dich da reingeritten hat, soll er sich doch um Rat kümmern, musst Du das jetzt selbst machen... dieses Verhalten...ahhh.....und Du willst Dich verloben?? :p




    Edit: Deine Signatur solltest Du auch wechseln ;)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl
    2. Es sind noch andere Verkehrsdinger am laufen, daher wollte ich diese Sache nach Möglichkeit irgendwie abwenden.


    Und genau mit solch einem Quatsch haben sich schon etliche Menschen in den Ruin gebracht. ("Ach, ich unterschreib mal für meinen Partner, wir lieben uns ja und da wird schon nichts passieren...")


    Aber mal einige sachdienliche Hinweise:
    Wann war der Vorfall? Wieviel seid Ihr bereit für die Sache aus zu geben (käme ein Anwalt in Frage)?


    Mitarbeiterrabatt ist meist unabhängig davon, ob Dein Freund nun gefahren ist oder nicht, habe ich ebenfalls schon über meine Freundin gemacht (die dann nichtmal als Fahrer auf der Rechnung stand). Es sei denn, Deine Firma schließt die private Nutzung aus.

  • 1. Nichts sagen und nicht die Wahrheit sagen, sind für mich Zweierlei, so viel dazu.
    Ich habe immernoch ein reines Gewissen und werde das auch behalten.


    2. Die Sache bezahlen und es als erledigt ansehen, wollte ich ja, aber "auf Grund der Beweislage kommen sie nicht als Fahrer in Frage".


    3. Offensichtlich wurde seine Führerscheinnummer nicht eingetragen, sondern wären sie doch gar nicht auf mich zurück gekommen.


    Aber wie ich sehe, gibt es wohl nicht viel Möglichkeiten, außer den Namen zu nennen.

    Grüße aus Nürnberg!

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