Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Gibts nichts sowas von Halterhaftung? Glaube mal gelesen zu haben, dass bei Unklarheiten der Halter haftet...


    Bei Parken usw. ja, aber nicht bei Geschwindigkeitsübertretungen.


    Ansonsten müßten die sich ja nicht die Mühe machen und die Person identifizieren.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Ich darf kurz noch aus dem StGB zitieren?


    Der von dir zitierte § 258 StGB gilt nur bei der Vereitelung von Straftaten. Das ergibt sich direkt aus dem Gesetzestext:

    Zitat

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Das hat mit Verkehrs-Ordnungwidrigkeiten, die sich i. d. R. aus den Verkehrsbestimmungen wie StVG, StVO usw. ergeben, aber nix zu tun.

  • "ethisch vertretbar" war Dein Wunsch:


    also dazu stehen und den "Freund" zwingen, den Verstoss zuzugeben.


    zu schnell fahren und erwischt werden ist halt "Pech"...


    da führt kein Weg dran vorbei ...


    PS bevor ich dran bin, würde ich den Namen (rechtzeitig) angeben,
    Freund hin oder her !


    Verstoss bleibt Verstoss,
    dann ist halt der Lappen einen Monat weg, und Du kannst ihn ja fahren ;-)


    ich bin auch schon einen Monat "öffentliche" gefahren, kommt vor !


    aber man muss dazu stehen !
    (meine Meinung !)

    ride on!


    -> iPhone 6 Plus

  • Unabhängig von meiner Meinung zum Sachverhalt:


    Schau bei http://www.radarforum.de vorbei...da sind Mittel und Wege beschrieben..


    Aber mit der Angabe "Zeugnisverweigerungsrecht" haste tatsächlich die Behördenmaschinerie ins Rollen gebracht.. und bei 42 km/h werden die bestimmt alle Register ziehen...Melderegisterabfrage, Besuch bei dir zu Hause, Befragung der Nachbarn....

  • wach auf Mädel. Du willst Dich nicht wirklich verloben, um ihn vor einer Strafe zu bewahren???

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    wach auf Mädel. Du willst Dich nicht wirklich verloben, um ihn vor einer Strafe zu bewahren???


    Andererseits ... Was bedeutet es sich zu "verloben" ... Im Prinzip kann ich das ja jederzeit behaupten , es gibt da ja keinerlei Formvorschriften o.ä. ... Auch nicht für die Auflösung ...

  • Genau.


    Warte doch erstmal ab bis sich die Polizei bei dir meldet.


    Ich habe auch schon den Brief zurückgeschickt mit Vermerk "Aussageverweigerung". Kam noch nie was.


    Mach dich nicht verrückt.

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Andererseits ... Was bedeutet es sich zu "verloben" ... Im Prinzip kann ich das ja jederzeit behaupten , es gibt da ja keinerlei Formvorschriften o.ä. ... Auch nicht für die Auflösung ...


    Naja, wenn das für einen nur so n billiger wertloser Schritt is...bitte...für mich hat sowas ne andere Bedeutung...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Naja, wenn das für einen nur so n billiger wertloser Schritt is...bitte...für mich hat sowas ne andere Bedeutung...

    Für mich persönlich nicht, aber für's Gesetz ...

  • [small]Das Thema hiess aber nicht "Zur kulturellen Bedeutung der Verlobung im westlichen Kulturkreis unter Einbeziehung deliktspezifischer Implikationen"... ;)[/small]

    Zitat

    zu schnell fahren und erwischt werden ist halt "Pech"...

    Falsch, das ist vorsätzliche Dummheit - undzwar von beiden. Hormone hin oder her.

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