Die grundlegende Frage ist zunächst einmal, unter welchen Voraussetzungen auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt werden kann.
Es gibt auch Konstellationen, in denen allein der NB zu einem Wechsel berechtigt ist - und das auch nur für den Fall, dass der obligatorische Lastschrifteinzug abredewidrig nicht möglich war (mangels Kontodeckung o.ä.).
Aus einer im Preisverzeichnis enthaltenen Gebühr allein kann man eine Berechtigung des Kunden zur Umstellung jedenfalls nicht herleiten. Zur dieser Frage der müssten die AGB eigentlich eine eindeutige Regelung enthalten.
Frankie