ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruhttp://www.telefon-treff.de/editpost.php?s=&action=editpost&postid=4127673ecker
Wie's im Eröffnungsbeitrag steht ist's nicht falsch, denn auch nach den ersten drei Monaten Inaktivität wird der Anschlusspreis berechnet werden. Nur eben nicht nur dann, sondern auch, falls man erst später in eine sowohol aktive, als auch passive Inaktivitätsstarre verffallen sollte.
So steht's da aber nicht. Da steht implizit, dass die Anschlussgebühr grundsätzlich entfällt AUSSER man telefoniert in den ersten drei Monaten nicht. Ergo falsch, wenn es anders stimmt. Ein Schelm, wer...