Mahnungen von "XXX-Filme.com"

  • Wie man die Abzocker ärgert:
    Fax schicken und Auskunft nach §34 BDSG verlangen. Frist von 10 Tagen setzen. Fax Versandbestätigung gut aufheben.


    Erwartungsgemäß landet bei denen alles was an Post reinkommt in der Rundablage. Das Fax also auch.


    Nach 10 Tagen zum Anwalt und den eine Auskunftsklage einreichen lassen. Die Klage gewinnt man problemlos. Danach erhält man dann auch Auskunft nach §34 BDSG und kann die Anwaltskosten geltend machen :D
    Wenn Herr S. aus M. dann nicht freiwillig bezahlt den Gerichtsvollzieher zur EV hin schicken oder ganz elegant das Konto pfänden lassen.

  • Ganz clevere Sache :rolleyes: . Wieviel Kohle wird so ein Verein haben, wieviele Gläubiger werden da Schlange stehen? Dass du Anwaltkosten wirklich durchsetzbar bekommen wirst halte ich für ausgeschlossen, Zu pfänden wirds auch nix geben, man müsste ja auch erstmal wissen wer da wirklich hinter steht. Das heisst dann, dass sich der Anwalt vollkommen zu Recht an dich hält und du bezahlst den Spaß.



    Damit hat man die dann richtig geärgert :top:


    P.S. Die Gerichtskosten, mit denen du bei Klageeinreichung in Vorkasse gehen musst, zahlst du auch :top:

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

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