Wie man die Abzocker ärgert:
Fax schicken und Auskunft nach §34 BDSG verlangen. Frist von 10 Tagen setzen. Fax Versandbestätigung gut aufheben.
Erwartungsgemäß landet bei denen alles was an Post reinkommt in der Rundablage. Das Fax also auch.
Nach 10 Tagen zum Anwalt und den eine Auskunftsklage einreichen lassen. Die Klage gewinnt man problemlos. Danach erhält man dann auch Auskunft nach §34 BDSG und kann die Anwaltskosten geltend machen
Wenn Herr S. aus M. dann nicht freiwillig bezahlt den Gerichtsvollzieher zur EV hin schicken oder ganz elegant das Konto pfänden lassen.