Mahnungen von "XXX-Filme.com"

  • Erhalte seit kurzem Mahnungen von einer Sex-Filmchen seite.


    Bin mir sicher,dort nix Angeschaut oder Angeklickt zu haben.
    Soll ich die Mails ernstnehmen und mir die Mühe machen darauf zu Antworten oder ist das eine "Irgeneiner-wird-schon-aus-Angst-Bezahlen" Rechnung/Mahnung?


    Jemand anwesend dem Ähnliches widerfahren ist oder was sagen kann?




    ABC Media GmbH, Im Hang 3, 8903 Birmensdorf


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    ---------------
    00000 xxxxxxxx
    Deutschland




    ABC Media GmbH
    Im Hang 3
    8903 Birmensdorf
    http://www.download-sexfilme.com
    Zürich, 26.01.2010




    Mahnung Nr. 78175


    Guten Tag,


    wir haben Ihnen folgende Leistungen von download-sexfilme.com am in Rechnung gestellt:


    Pos Leistung ME Preis
    1 Jahresgebühr für das 12 monatige ABO auf der Website http://www.download-sexfilme.com lt. Ihrer Anmeldung vom: 03/01/2010 1 EUR 96,-
    Dieser Betrag wurde bis heute nicht beglichen. Bitten zahlen Sie den offenen Betrag ohne Abzug bis zum 02.02.2010 ein um sich selbst vor weitere Kosten zu schützen.

    Bankverbindung Deutschland:Commerzbank AG, Bankleitzahl: 68340058, Kontonummer: 300316700, IBAN: DE91683400580300316700, SWIFT: COBADEFF686
    Schweiz: Credit Suisse: IBAN: CH14 04835122949032000, SWIFT: CRESCH2280A


    Sie erreichen uns auch telefonisch unter: 09001061332 (1,99 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz. Preise aus dem Mobilfunk können abweichen.)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Looool, die Frage kannste dir doch wohl selber beantworten? Ich würde mich unter der preisgünstigen 0900er Nummer mal melden und mit denen eine Diskussion anfangen :D . Nee Spaß bei Seite, ich hatte auch schon mal son Fall, da gings um irgend ne andere Seite, auf der ich angeblich Leistungen bezogen hätte. Ignorieren fertig. Du bist erst dazu verpflichtet zu reagieren, wenn du von Staatsanwaltschaft/Gericht oder Polizei Post bekommst. Das wird nicht passieren, also schön löschen. Auch wenn dann die Drohungen mit Inkasso, Schufa und ähnlichem kommen. *bibber*

    -I-

  • Ich würde wegen so etwas nen Abmahnanwalt einschalten, woher haben die deine mailadresse wenn du den service nie genutzt hast. :-) Wie du schon geschrieben hast, solche Firmen sind darauf aus, dass schon irgendjemand mit Paranoia drauf reinfällt, leider sind das am Ende garnicht mal so wenige warum sich diese Art der Neppernschleppernbauernfängerei für solche Betrügerbanden wohl immer wieder lohnt. :-/

  • Mein Rat: nicht antworten! Man muss auch keinen Widerspruch einlegen. Dir werden paar Mahnungen reinflattern mit paar Drohungen, etc, aber dann ist Schluss, denn die werden keinen gerichtlichen Mahnbescheid einfordern, da sie nachweisen müssen, dass es korrekt zugegangen ist.


    Ähnliches Abzockerbeispiel, was mein Bekannter vor paar Tagen erhielt: Visionbill


    http://forum.sat1.de/showthread.php?t=1587&page=2


    Sehr interessanter thread! Lies es mal von hinten bis vorne durch! Da wirst du stauen...


    Solche Firmen machen pro Jahr reichlich Gewinn durch Angstmacherei.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Mein Rat: nicht antworten! Man muss auch keinen Widerspruch einlegen. Dir werden paar Mahnungen reinflattern mit paar Drohungen, etc, aber dann ist Schluss, denn die werden keinen gerichtlichen Mahnbescheid einfordern, da sie nachweisen müssen, dass es korrekt zugegangen ist.


    Das ist falsch, und wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man keinen juristischen Auskünfte geben, die anderer Leute Geld kosten! :flop:


    Wenn nämlich jemand ein gerichtliches Mahnverfahren gegen einen anderen einleitet, muss der Mahnende erst einmal überhaupt nichts beweisen, also auch nicht, ob seine Forderung berechtigt ist. Wenn sich der Angemahnte davon einschüchtern lässt und zahlt, aus Angst, ansonsten eventuell noch höhere Kosten zu riskieren, dann bekommt der Mahnende das geforderte Geld und muss gar nichts beweisen.


    Alles weitere kann man z. B. hier nachlesen: http://www.ra-kotz.de/mahnverfahren.htm

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Er schreibt ja auch nix anderes. Er hat nur nicht erwähnt, das man gegen den Mahnbescheid dann einfach Widerspruch einlegt. Danach muss die Forderung bewiesen werden.


    Also, ich würde auch überhaupt nicht reagieren bis evtl. ein Mahnbescheid kommt (und ich bezweifle, dass er kommt).

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Auch der Mahnbescheid muß meines Wissens nach nicht beantwortet werden, erst auf den Vollstreckungsbescheid reagieren, ansonsten gilt die Forderung als anerkannt und ist fällig.
    Aber so weit wird es nicht kommen.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Quatsch,fataler Fehler!


    auf dem Mahnbescheid ist anzukreuzen wie verfahren werden soll (Widerspruch,Teil-widerspruch,Anerkenntnis etc)


    Wenn du hierauf nicht Widerspricht kommts zum Versäumniss und Quasi zum Eingeständniss in form des Vollstreckungsbescheids!!!

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ray
    Also auf den Mahnbescheid würde ich auch definitiv reagieren. ;)


    Jaja, aber wir reden hier von 2 Sorten: "selbtsgemachte" Mahnbescheid und gerichtlichen Mahnbescheid. Beim gerichtl. Mahnbescheid solltest du mit Widerspruch reagieren.


    Ganz ehrlich: diesen Leuten kannst du tausend Briefe + Mails schicken, aber die werden immer weiter mahnen... ich meine, wenn es dir nix ausmacht, kannst du eine Gegenbegründung schreiben & usw und so fort, aber es wird am Sachverhalt insofern nichts ändern, da diese Leute deinen Brief ignorieren werden. Was glaubst du, wieviele Briefe die täglich kriegen?

    Dodge This!
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