Gesprächsguthaben aus o2 Bonusprogramm verfällt - rechtlich in Ordnung?

  • Hallo,


    ist es rechtlich in Ordnung, dass durch Freundschaftswerbung erworbenes Guthaben (durch das damalige o2 Werbeprogramm 50 Euro für einen neuen Mobilfunkkunden) verfällt?


    Hat jemand dazu vllt. die alten AGB Auszüge zum Freundschaftsprogramm?


    Viele Grüße und Danke für hilfreiche Antworten.
    stevenson-.-

  • Stand da nicht immer was von einem Jahr gültigkeit?

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  • Die Frage ist ja, ob der Verfall in Ordnung ist.
    Telefonkarten dürfen ja auch nicht verfallen, obwohl früher Gültigkeitsdaten draufstanden.
    Er hätte ja das Guthaben in Geld umwandeln lassen können, indem er seine eigene Premiumnummer anruft, etc. also ist ein finanzieller Schaden ggf. vorhanden.
    Allerdings verfällt das Startguthaben meistens ja auch, aber ob auch das berechtigt ist?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ich würde ja gerne die Sache von einem Anwalt prüfen lassen (Rechtschutz bersteht), allerdings bräuchte ich m. E. einige Hilfsinformationen, wie ich denn überhaupt vorgehen solle. Oder einfach die Problematik schildern und den Anwalt arbeiten lassen? Ohna Anhaltspunkte wird es sicherlich doch schwer, oder?

  • Ja der Verfall ist zulässig, wenn für den Erwerb des Guthabens kein (belegbarer) Geldfluß vorangeggangen ist.
    Sprich erwirbt man einen Gutschein gegen Geldüberagbe (oder bargeldlose Zahlung), darf der Gutschein nicht verfallen.
    In diesem Fall ist der Gutschein wie Bargeld!


    Bekommt man den gleichen Gutschein jedoch aus einem Gewinnspiel oder als Geschenk zum Abschluß eines Vertrages, ist der Gutscheinherausgeber befugt diesen zeitlich zu limitiren. Dann ist der gleiche Gutschein wie oben NICHT mit Bargeld gleichzusetzen.


    Da ein Gutschein immer Kaufkraft inne hat ist eine Konstruktion der finanziellen Ausschüttung um aus einem Gutschein der nicht Bargeld gleichzusetzen ist, in einen Gutschein zu transformieren der Bargeld gleich zusetzen ist nicht haltbar.

  • Es ist aber in diesem Fall schon ein "Wertefluss" passiert, wenn auch kein Geldfluss. Der Kunde hat ja seine Punkte eingetauscht. Auf die hat er rechtlich keinen Anspruch, aber wenn er sie schon mal hat, sind sie doch eine Art Zahlungsmittel für die Angebote im Bonus-Shop. Oder nicht?

  • Bei mir ist es auch "verfallen".


    Habe die Hotline kontaktiert. Mir wurde der Betrag sogar als Accountguthaben wieder gutschrieben.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Bei mir ist es auch "verfallen".


    Habe die Hotline kontaktiert. Mir wurde der Betrag sogar als Accountguthaben wieder gutschrieben.


    Hm,...wenn o2 bei Dir Kulanz zeigte, dann könnte mein Anwalt doch eventuell auf diese Durchführung bei Dir anhängen und für mich das verfallene Guthaben wieder herausschlagen, oder?

  • @ All


    Was Jemand jenseits seiner Plfichten gewährt, ist ja nicht die Rechtslage! ;-)


    TopSpoT


    Es geht ja hier darum ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. = negativ


    @Stevenson


    a) was hat denn O2 geantwortet?
    b) Auf die vergleichbare Situation von gewährter Kulanz kann man einen Anspruch erheben.
    Einen "Übungs"zusammenhang herzustellen kann hier zweckmäßig sein, aber zweifle auch hier an der Durchsetzbarkeit
    C) Du siehst doch, dass es Leute gibt dies es auch ohne Anwalt bekommen haben, genau das sollte auch immer der erste Weg sein und nicht erst Anwalt und dann fragen! ;-)

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