"Schuld"frage bei falscher Medikamenteneinnahme (Dosierung)

  • Hi,


    folgende Situation.


    Ich war bei einem Arzt (der Grund sollte irrrelevant sein). Dieser verschrieb mir ein Medikament (welches ist auch egal).


    Die Dosierung schrieb er auf das Rezept (habe ich später erfahren - ich weiss nicht, wie das bei euch ist, aber ich lese mir Rezepte eigentlich nicht durch, weil ich in 90% der Fälle auch nicht verstehe was da genau steht - je nach Rezept).


    In der Apotheke gab mir die Apothekerin das Medikament ohne einen Hinweis und ohne eine anderweitige Dosierung auf die Verpackung zu schreiben. Sie gab es mir und ich ging.


    Zuhause habe ich mir den Beipackzettel durchgelesen und das Medikament nach dessen Empfehlung dosiert (vor dem schlafen).


    Am nächsten Tag war es mir unmöglich zu arbeiten, weil es mir richtig elend ging. Ich konnte nur im Bett bleiben. Meine Beschwerden gingen erst Abends wieder weg. Die Probleme kamen auf jeden Fall durch das Medikament.


    Hintergrund:


    Die Dosierung die ich (wie ich später nach Rücksprache mit der Praxis erfuhr)nehmen sollte war "3 Tropfen".


    Laut Packungsbeilage ist die empfohlene Dosierung zwischen 25 und 37...ich hab dann "30 Tropfen" genommen.


    Ich hatte also eine 10x höhere Dosis genommen.


    Im Endeffekt ging es jetzt gut (bis auf den Tag im Bett und die Beschwerden), aber je nach Medikament hätte das auch böse ausgehen können.


    Ich bin eigentlich kein streitsüchtiger Mensch, aber überlege deswegen wirklich mal mit meinem Anwalt zu reden.


    Wie seht ihr das? Meiner Meinung nach ist hier die Apotheke nicht ihren Pflichten nachgekommen. Der Arzt hatte es ja korrekt auf das Rezept geschrieben.


    Gruß Seb

  • wieso denn immer direkt der Weg zu einem Anwalt? Und vor allem: was soll der denn tun? Ich kann den Ärger verstehen, klar. Ich sehe da auch eine Falschberatung durch die Apotheke. Aber warum nicht erst mal den direkten Weg gehen zur Apotheke?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Ich kenne die Rechtslage nicht genau. Aber wie sieht es denn so mit der Eigenverantwortung aus?


    Wenn der Arzt nicht sagt, wie man es nehmen soll, warum fragt man dann nicht danach?


    Warum ignoriert man Angaben auf der Verschreibung?


    Warum nimmt man ein Medikament, welches offensichtlich kein ASS100 ist, obwohl in der Packungsbeilage sicher stand, man solle es nach Anordnung des Arztes nehmen?

  • da war ich, weil ich das Rezept noch mal sehen wollte.


    Erst wurde abgestritten, dann gesagt, man hätte es mir ja mündlich mitgeteilt (was nicht stimmt). und dann kam ein "sorry"

  • ich versteh dein problem jetzt ehrlich gesagt auch nicht.


    du kanntest die dosis doch vom arzt.
    wenn dir die dosis unklar ist und vermutest, sie sei falsch (wegen dem beipackzettel), dann hättest du nochmal rücksprache mit dem arzt halten müssen.


    imho darf die apotheke keine andere dosis "verschreiben" wie der arzt. man kann sich nur darüber streiten, ob die apotheke die dosis vom arzt als serviceleistung nochmal auf die packung hätte schreiben können.


    naja in den usa kann man sowas wahrscheinlich anklagen... in D hoffe ich nicht, dass das möglich ist. ein bisschen eigenleistung sollte das eigene hirn schon noch vollbringen können.

  • Wenn der Arzt dir 3x Tropfen (was ja mickrig ist) verschrieben hat, wieso liegt dann der Durchschnittswert bei ca. 30 Tropfen? Finde ich schon komisch. Ich mag auch bezweifeln, dass 3 Tropfen was bringen, wenn ca. 30 normal sind.


    Kommt sicherlich auf das Medikament an, aber der Unterschied zwischen Empfehlung und Verschreibung ist ja krass. Wenn der Arzt 10 Tropfen geschrieben hätte, wäre es ja noch ok, aber 3 Tropfen??? Hast du auch beim Arzt gefragt???

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • ja, den habe ich zuerst gefragt, weil ich erst vermutet hatte, dass mir das falsche Medikament verschrieben bzw. gegeben wurde.

  • Die Frage ist, worum es dir eignetlich geht.



    Zurechtweisung des Arztes?
    -> Ärztekammer!
    Schlechte Bewertungen bei Empfehlungsseiten


    Entschädigung?
    -> Anwalt, aber imho wenig Aussicht sofern du nicht nachhaltig geschädigt bist und keine beruflichen Nachteile erlitten hast, insb. finanziell (Selbstständig, Akkordarbeit o.ä.)

  • Mal ganz abgesehen davon das Medikamente nun mal Nebenwirkungen haben (dafür ja auch u.a. der Beipackzettel) habe ich das jetzt richtig verstanden, das Du Dich nicht an die Dosierung Deines Arztes gehalten hast?


    Und wurde Dir jetzt schlecht, weil Du Dich nicht an diese Dosierung gehalten hast, oder hast Du das Medikament generell nicht vertragen (das gibt es nun mal)?


    Und was soll der Anwalt jetzt für Dich tun? Dir bestätigen, dass die genannten Dosierungen vom Arzt vielleicht einen Sinn hatten, und man nicht selber "rumdoktern" soll?


    Oder habe ich jetzt irgend etwas übersehen?

    "Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere." (Arthur Schopenhauer)

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