ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von 5 Minutes Alone
Die kontrollieren ja eh grundsätzlich jeden Jugendlichen, jungen Mann, Ausländer oder sonst einer Minderheit Angehörenden, übergründlichst auf Drogen. Da kann man sogar in einem sauberen Mittelklassewagen in das Drogenregister kommen, weil man unter 30 ist. In Bayern liegt der Vorrang jeglicher Verkehrskontrolle nur darin Bußgelder zu kassieren und vorallem dem Alkoholkonsum den Vorrang zu gewähren. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen oder eine Drogendiskussion führen, aber daher rührt nunmal die Durchsuchungslust der "Beamten".
(Nein, ich finde diese Aussage weder beleidigend noch provokativ, das ist mein voller Ernst und die Realität)
Die Durchsuchung des Fahrzeuges ist ohne Anhaltspunkte doch überhaupt nicht rechtlich durchsetzbar?
Ich bin heilfroh über die neue Gesetzeslage in BW und einigen weiteren Bundesländern, in denen inzwischen ein Staatsanwalt die Blutabnahme selbst bei positiven Alkohol Drogentests bewilligen muss. Vorteilig ist dass nun kaum mehr eine Möglichkeit der Schikane von Cannabiskonsumenten besteht (kurz zur Erklärung: Bei negativen Abbauprodukten wird man der FS gemeldet was Urinscreenings bis zur MPU zur Folge hat, selbst wenn man niemals unter Drogen unterwegs war - änlich einem Leberscreening auf Alkohol ->bezieht sich nicht auf den Straßenverkehr, ist daher eig Eingriff in die Privatsphäre da Cannabis Konsum keinen Strafbestand dastellt.)
Eventuell dämpft das mal irgendwann die Durchsuchungslust an Autos.
Der Nachteil ist aber auch, dass viele die besoffen Auto fahren in der Wartezeit auf die Bewilligung des Anwalts ausnüchtern.
Aber ich schweife ab. Die eigentliche Frage ist ja wie die Polizei das rechtfertigte?
Hmm...seltsam, ich fahre jetzt schon seit ca. 20 Jahren Auto in Bayern und meine einzige wirklich heftige Kontrolle hatte ich in BW