Frage bzgl. Recht auf Nachbesserung

  • danke. hab sie mir mal durchgelesen.


    da steht unter anderem folgendes:


    (2) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
    mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als
    ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall
    über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist.
    (3) Es besteht kein Rechtsschutz, wenn
    a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz
    1 c) ausgelöst hat;



    c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten
    oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.



    Wenn ich das richtig verstehe, müssten sie es übernehmen, weil der Rechtschutzfall erst mit der Ablehnung des Widerrufs angefangen hat (der innerhalb der Versicherungszeit liegt).


    So versteh ich das als laie zumindest

  • Warum fragst du danach, ob du rechtschutzversichert bist?
    Das Sofa hatte von Anfang an einen Fehler und dreimalige Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Eindeutiger kann das doch garnicht sein. Deshalb sollten dir doch die Kosten, die ja eh der Möbelhändler übernehmen muss, eigentlich egal sein.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Warum fragst du danach, ob du rechtschutzversichert bist?
    Das Sofa hatte von Anfang an einen Fehler und dreimalige Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Eindeutiger kann das doch garnicht sein. Deshalb sollten dir doch die Kosten, die ja eh der Möbelhändler übernehmen muss, eigentlich egal sein.


    Gruß


    Pitter


    natürlich ist das eindeutig. Aber, Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch 2 paar Schuhe. Mit der RSV im Rücken wäre mir bei der Sache noch etwas wohler.

  • Hi,


    heute habe ich Post von der RSV bekommen. Mir kann kein Versicherungsschutz gewährt werden :-/


    Begründung:


    Versicherungsbeginn des betroffenen Risikos wäre der 1.1.2010. Der Versicherungsfall wäre aber schon am 14.12.2009 (tag der Lieferung) eingetreten.


    Gleichzeitig schreiben sie aber auch:


    "Nach den Allgemeinen Geschäfstbedingungen für die RSV gilt der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen."


    Aber genau DAS ist doch hier eingetreten, oder verstehe ich das vollkommen falsch? Ich habe meinen Rücktritt im Juni 10 gestellt und er wurde im Juni 10 abgelehnt. Das heisst für mich, dass der Händler im Juni 10 gegen mein Recht auf Rücktritt verstossen hat.


    Oder liege ich hier vollkommen daneben?


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox

    Aber genau DAS ist doch hier eingetreten, oder verstehe ich das vollkommen falsch? Ich habe meinen Rücktritt im Juni 10 gestellt und er wurde im Juni 10 abgelehnt. Das heisst für mich, dass der Händler im Juni 10 gegen mein Recht auf Rücktritt verstossen hat.


    Mals aus Versicherungssicht argumentiert: Wenn es bei einem Kaufvertrag nur auf das Datum des Rücktritts ankommen würde, hättest Du es ja selbst in der Hand gehabt, mit der Rücktrittserklärung abzuwarten, bis z.B. die Wartezeit um war.


    Ich vermute, die Versicherung wird sich hierauf berufen: "Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, [..]"


    Stellt sich die Frage, wann der erste Rechtschutzfall eingetreten ist - nach Ansicht der Versicherung ist das eben bereits der 14.12.2009. An dem Tag wurde mangelhaft geliefert und Du warst berechtigt, Deine Gewährleistungsrechte auszuüben, d.h. an dem Tag hättest Du Dir im Prinzip einen Anwalt nehmen können (bestehende RSV) vorausgesetzt.


    Ob die Ansicht unumstößlich richtig ist, kann ich Dir ohne Nachsehen auch nicht beantworten - ich befürchte es allerdings. Und ich gehe davon aus, dass Deine alte RSV am 14.12 nicht mehr bestand?

  • richtig, die alte war da schon eine weile nicht mehr gültig.


    Naja, ich hab Morgen einen Termin bei meiner Anwältin. Ich werde sie das dann direkt auch fragen. Ansonsten wirds halt ohne die RSV gemacht.

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