Frage bzgl. Recht auf Nachbesserung

  • Hi,


    folgende Situation.


    Habe mir im Möbelhaus (nicht per Internet) ein 2xxx € Ledersofa gekauft.


    Wurde am 14.12.09 geliefert. Als es da war, musste ich leider festellen, dass das Leder an einer Stelle gerissen war. Habe direkt reklamiert.


    Das Möbelhaus hat das dem Hersteller gemeldet, welcher eine Polsterfirma beauftragt hat, sich das anzusehen. Heute war der Herr da.


    Er hat versucht die Stelle zu flicken, hat aber nicht geklappt (sieht nun aus, als hätte man mit Wachsmalstiften über die Stelle gemalt).


    Nun zu meiner Frage. Der Herr meinte, dass der Hersteller 3 mal das Recht auf Nachbesserung hat. Meiner Meinung nach kann es aber nicht sein, dass ich es akzeptieren muss, dass Neuware repariert wird (mal angenommen das hätte jetzt direkt geklappt). Bei schon älterer Ware, die auf Garantie repariert wird, könnte ich es ja verstehen.


    Ich hätte einfach gerne ein einwandfreies Möbelstück, so wie ich es gekauft/bestellt habe.


    Wie sieht das hier aus? Kann ich verlangen ein neues Sofa zu erhalten?


    Gruß Sebastian

  • natürlich dürfen sie das. muss dann natürlich wie neu aussehen, also du musst dich mit so flickwerk nicht zufrieden geben.
    nach den drei versuchen erhältst du aber nicht zwingend ein neues sondern kannst vom kaufvertrag zurücktreten.

  • Re: Frage bzgl. Recht auf Nachbesserung


    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Der Herr meinte, dass der Hersteller 3 mal das Recht auf Nachbesserung hat.


    Beachte auch, dass Du Deine Ansprüche auf Nacherfüllung jedes mal an das Möbelhaus stellst und nicht an den Hersteller, auch wenn das Möbelhaus Dir sagt, dass sie sowieso nur den Hersteller kontaktieren. Um ein späteres Recht auf Rücktritt aufgrund von Gewährleistungsbestimmungen zu haben ist immer der Verkäufer/Vertragspartner derjenige, mit dem Du sprechen solltest.
    Und die 3malige Nachbesserung bezieht sich nicht darauf, wenn es jedes mal der gleiche Sachmangel ist. Da kannst Du bereits nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten.
    (Alle Angaben ohne Gewähr, die Popel-Rechtsvorlesungen für WiWis liegen Ewigkeiten zurück)

  • ich kenn den Hersteller gar nicht. Ich rede immer nur mit dem Möbelhaus.


    Bisher letzte Aussage ist, dass das Sofa abgeholt und dann im Werk des Herstellers repariert wird (teilaustausch).


    ich bin gespannt.


    Ich hasse sowas...ist immer so ein riesiger Aufwand

  • wollte euch mal die neuen ereignisse mitteilen und habe eine Frage.


    Sofa wurde nach der versuchten Reparatur vom Polsterdienst 2 mal bei mir abgeholt und zum Hersteller zwecks Instandsetzung gebracht.


    Beide male kam es wieder mit irgendwelchen Macken zurück.


    Habe darauf hin meinen Widerruf erklärt, welcher heute abgelehnt wurde (begründung ist erst mal egal - habe schon von einem Anwalt erfahren, dass die genannten Gründe quatsch sind).


    Nun zu meiner Frage.


    Sofa wurde im Oktober 09 bestellt und im Dezember 09 geliefert.


    Seit dem 01.01.2010 bin ich wieder Rechtschutzversichert und die 3 Monatsfrist ist seit 1.4.2010 rum.


    der Widerruf wurde vor 2 Wochen gestellt und heute wurde er per Einschreiben abgelehnt.


    Wird die RSV den Fall trotzdem (wenn es schlecht ausgeht) zahlen, oder sagen die dann, dass das Sofa vor Abschluss der RSV gekauft wurde?


    Gibts da irgendwelche Regeln?


    Ich hab den Fall schon an die RSV gegeben, aber noch keine Antwort erhalten. Wollte mich schon mal vorab erkundigen, was ich als Antwort erwarten kann.


    Gruß und danke
    Sebastian

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Ich hab den Fall schon an die RSV gegeben, aber noch keine Antwort erhalten. Wollte mich schon mal vorab erkundigen, was ich als Antwort erwarten kann.


    Nach meiner Erfahrung kannst Du von der Versicherung erwarten, egal wie der Fall gelagert ist, daß auf alle Fälle ein Fall vorliegt, bei dem sie nicht leistungspflichtig sind.


    Nach der dritten Anfrage eine Deckungsübernahme, habe ich die Police gekündigt. So viel Risiko, wie die eingehen, gehe ich aber schon lange ein!

  • da hast du wohl schlechte Erfahrungen gemacht. Meine letzte RSV hat 2 von 2 Fällen übernommen. Also nicht jede lehnt generell ab :)


    Die hatte ich nur gekündigt, weil sie jedes jahr mal locker 20€ teurer wurde und irgendwann bei 260€ pro jahr lag.


    Wollte aber nicht ohne bleiben.


    Naja, dann warte ich mal ab und hoffe. Vielleicht hab ich ja Glück.

  • Ich habe überhaupt keine Versicherung, die mir nicht der Gesetzgeber auferlegt und die dann in der Regel für die gesetzlichen Risiken auch aufkommen, außer einer Privathaftpflicht, die ich aber zum Glück noch nie gebraucht habe, weil ich mir dann auch wieder vorstellen kann, was die für ein Kasperltheater veranstalten.


    BTW, mußten die in den zwei Fällen was zahlen? Also nicht nur vorlegen?


    <edit>


    In meinen Fällen habe ich immer erreicht, was ich wollte und jeder Euro Rechtskosten war der Streit wert. In einem Fall war es für beide Seiten sehr teuer, aber seither spuren die auch. :D

  • in einem Fall musste sie zahlen (Geschwindigkeitsüberschreitung - das war aber abzusehen, dass es nicht klappt - war aber ein Versuch wert). Der andere Fall (Schmerzensgeld) war recht eindeutig und die Gegenseite hat nach einem Jahr ohne Gericht bezahlt.

  • Das kommt drauf an, was in den AGBs (bei Rechtsschutzversicherungen heißen die ARBs) deiner Versicherung steht. Es gibt welche, die der Vertragsschlusstheorie folgen (dann keine Deckung), und es gibt solche, die der Folgeereignistheorie folgen (dann Deckung).


    Also nachlesen, was als Schadensfall definiert wird. Das kann dir niemand beantworten, ohne die konkreten ARBs zu lesen.

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