Wenn der Hersteller ein Gerät so konstruiert, dass man es aufschrauben muss, um die SIM zu wechseln, muss er doch zwangsläufig damit rechnen, dass es auch aufgeschraubt wird. Selbst Beschädigungen hierbei sind m.E. vom Hersteller zu vertreten.
Baut er an der Seite eine Klappe ein für diesen Zweck, muss er stattdessen damit rechnen, dass die Klappe geöffnet wird. Bricht die Klappe binnen der ersten 6 Monate, ist das ein Gewährleistungsfall.
Nichts anderes kann doch gelten, wenn der Hersteller zum Austausch der SIM auf einen anderen Weg verweist.
Die einzige Frage bliebe noch:
Wäre Dell verpflichtet, die SIM gegen eine andere zu tauschen, wenn der Kunde sich das nicht zutraut. Auch diese Frage würde ich mit einem eindeutigen "Ja" beantworten (obwohl man das vielleicht auch anders sehen kann).
Im Grunde genommen hat der Hersteller zu gewährleisten, dass sein Produkt bestimmungsgemäß nutzbar ist. Und dazu gehört definitiv der Austausch der SIM-Karte.
Oder wie würdet ihr es beurteilen, wenn ein Fahrzeughersteller den Tankdeckel verschweißt und der Kunde nicht tanken kann? In diesem Fall würde man sich ja auch (zu Recht) an den Hersteller wenden.
Der Vorsichtige mag Dell zunächst anschreiben, ob er selbst den Austausch versuchen soll oder wie Dell ansonsten gedenkt, die SIM auszutauschen. Vieleicht übernimmt Dell ja auch die Rechnung eines ortsansässigen Technikers.
Frankie