Re: Tarifwechsel bei Vodafone kostenpflichtig und erst nach 12 Monaten möglich
EDIT, da gepostete Infos nicht zum Thema passen
Andy
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Re: Tarifwechsel bei Vodafone kostenpflichtig und erst nach 12 Monaten möglich
EDIT, da gepostete Infos nicht zum Thema passen
Andy
Das ist doch für DSL, oder? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von maschi_ac
Das ist doch für DSL, oder? :confused:
Ooops, sorry. Hast natürlich recht
Andy
ZitatOriginal geschrieben von maschi_ac
Wobei der Tarif ja schon bisschen schwachsinnig war - meiner Meinung nach. Aber die neuen Wechselmodalitäten finde ich nirgendwo, weder bei teltarif noch sonstwo. Und auf vodafone.de steht bislang noch die alte Regelung.
Die neue Regelung gilt ab MONTAG 25.1.10 ....
ZitatOriginal geschrieben von Faktor1
Die neue Regelung gilt ab MONTAG 25.1.10 ....
Handelt es sich um interne Informationen oder gibt es schon entsprechende Infos im Internet? Häufig gelangen solche Information ja etwas früher an die Öffentlichkeit als vom Unternehmen geplant.
Andy
sind im Moment noch intern
Die ab 25.01.2010 "plötzlich" geltende Regelung kann m.E. nicht ohne weiteres für Bestandskunden angewandt werden.
Haben Bestandskunden in ihren Vertragsbebingungen das Recht, kostenfrei downzugraden, kann D2 nicht ohne Vorankündigung eine Gebühr aus dem Hut zaubern und die Vertragsbedingungen hinsichtlich der Fristen einseitig ändern.
Das wird man sicherlich auch nicht wollen. Ich gehe mal davon aus, dass die neuen Wechselkonditionen daher auch nur für Vertragsverhältnisse gelten, die ab dem 25.01.2010 neu begründet werden.
Für Bestandkunden besteht m.E. kein Anlass zu einer Art "Torschlusspanik".
Frankie
Tarifwechselkonditionen sind aber leider kein Bestandteil des Vertrags. Insofern...
In meinen Verträgen wird jeweils auf das Tarifwerk Bezug genommen. Und ist nach dieser Tarifliste ein Downgrade nicht gebührenpflichtig, kann der NB das nicht unvorangekündigt ändern.
Ohne Bezugnahme auf die Tarifkonditionen ließe sich im übrigen nicht eine einzige Mobilfunkrechnung problemlos erstellen. Wonach sollten die Gebühren sonst abgerechnet werden.
Frankie
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
In meinen Verträgen wird jeweils auf das Tarifwerk Bezug genommen. Und ist nach dieser Tarifliste ein Downgrade nicht gebührenpflichtig, kann der NB das nicht unvorangekündigt ändern.
Wo steht das denn aber in der Tarifliste? Ich lese dort nichts von einem kostenlosen Downgrade? Wo liest du das denn raus?
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Ohne Bezugnahme auf die Tarifkonditionen ließe sich im übrigen nicht eine einzige Mobilfunkrechnung problemlos erstellen. Wonach sollten die Gebühren sonst abgerechnet werden.
Ich sprach ja auch von TarifWECHSELkonditionen, die nicht Vertragsbestandteil sind.
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