o2 Wandlung möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    Er kann nicht gutgläubig vom Täter der Unterschlagung erwerben. Das geht nur, wenn ein Hehler dazwischen hängt.


    Natürlich kann er das.


    Das Gerät ist seinerzeit weder o2 als unmittelbarem Besitzer abhanden gekommen noch würde es jetzt bei einem Verkauf dem Verkäufer als Besitzmittler von o2 abhanden kommen. Von daher kein Raum für § 935 I BGB.


    Betrug ggü. und z.N. von o2 oder Betrug ggü. und z.N. des Erwerbers? Vertreter der Makeltheorie?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Sony Ericsson Xperia X10


    Hallo Leute,
    ich habe auch mal ne Frage dazu.
    Letzten Freitag habe ich mir in nem O2-Shop das X10 via MyHandy gekauft. Abends stellte ich fest, dass es Pixelfehler hat und ich brachte es am Dienstag zurück zum Shop. Dort wurde es dann gegen ein neues ausgetauscht.
    Kaum Zuhause angekommen habe ich es ausgepackt und diesmal Staub im Display gefunden. Also wieder zum Laden hin und es wurde wieder gegen ein neues getauscht. Ich habe schon das schlimmste vemutet, dass nun auch das 3. Gerät sicherlich irgendetwas haben wird.
    So war es dann auch, es hatte wieder Pixelfehler, schlimmer als das erste Gerät.
    Also bin ich nun wieder zum O2-Shop gefahren und habe denen gesagt, dass ich jetzt keine Lust mehr darauf habe und das Handy zurückgeben möchte. Der Shopleiter sagte, dass das nicht möglich ist und er es nur zur Reparatur geben kann.
    Wisst ihr da weiter?
    Eigentlich sind die 2 Nachbesserungsversuche ja fehlgeschlagen und ich habe das Recht auf Wandlung bzw. bei dem MyHandy Vertrag auf Rücktritt.
    Danke im Voraus.

  • Ein Recht auf Wandelung gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr. Du hast ein Recht auf Rücktritt.

  • Hast du Belege für den Austausch bekommen?
    Wenn nicht dürfte es schwer fallen zurückzutreten.
    Die Belege habe ich immer nur bekommen, wenn ein Gerät eingeschickt wurde zur Nachbesserung oder Reperatur.

    ~done~

  • Hi, ich habe für jedem Umtausch auch nen Beleg bekommen. Und eigentlich will auch auch den Myhandy Vertrag auflösen, nur der Shopleiter möchte das nicht.

  • Die Belege die man bei einem Umtausch erhält sind nicht die die für eine Wandlung/Rücktritt nötig sind. Dafür werden eigentlich zwei Reparaturbelege eines defekten Gerätes benötigt und du hast ja im Prinzip immer wieder Neugeräte erhalten. Dürfte wenn dann nur auf Kulanz klappen.

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