o2 Wandlung möglich?

  • Die Frage ist, darf ein myHandy Kunde, ein Handy einfach ohne Zustimmung von o2 weiterverkaufen. Er ist zwar Besitzer aber noch nicht Eigentümer.


    Gruß

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Ja hast du natürlich Recht!


    Hast du auch eine Antwort auf deine Frage? ;-)

    iPhone SE 64GB / iPad Air 2 WIFi + Cellular 64GB / Macbook Pro 13 Retina
    31x in der TT-Vertrauensliste

  • Offiziell nicht. Fremdes Eigentum darf man nicht verkaufen.

  • Hmm hab ich mir fast schon gedacht...


    Kann ich in diesem Falle auch belangt werden falls sich herausstellt dass die Raten noch nicht beglichen sind?


    Ob sie es sind hat mich die Dame im Shop nämlich auch gleich gefragt worauf ich natürlich keine Antwort hatte...

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  • was steht denn im Kleingedruckten der o2 myhandy verträge? etwa sowas wie: der gegenstand bleibt eigentum der 02 gmb-blabla bis zur vollständigen bezahlung?


    wenn nicht sollte man doch davon ausgehen, dass man auch eigentümer der sache ist oder?

  • Schwere rechtliche Grauzone. Ich würde sagen Nein, da der Vetragspartner der ursprüngliche Käufer ist. Dem wird dann Inkasso auf den Hals gehetzt. O2 will doch das Gerät eh nicht wieder. Da du aber das Gerät gekauft hast obwohl du wahrscheinlich wusstest dass es eigentlich O2 gehört (steht ja auf der Rechnung nehm ich an), könntest du mit viel Fantasie der Hehlerei schuldig sein. Bin aber auch kein Jurist.

  • dollarfelix


    steht fast genauso drin: Bleibt Eigentum von o2 bis blabla....


    wizopoker


    So mit deinem letzten Beitrag sind dann wohl so alle Probleme die myHandy verursachen kann angesprochen.


    Der Verkäufer sollte/muß Dir "eigentlich" den Nachweis bringen das alle Raten bzw. die Gesamtsumme beglichen ist, kann man ja auch vorzeitig abzahlen.


    Gruß


    PS: myHandy ist nicht dazu gedacht, sich Geld zu beschaffen, denke ich mal.

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Nun ja ... auch wenn man etwas nicht darf, kann man es dennoch tun. ;)


    Und ist der Erwerber gutgläubig, wird er auch Eigentümer. Dann hat o2 halt das Nachsehen ... so spielt das Leben ...


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nun ja ... auch wenn man etwas nicht darf, kann man es dennoch tun. ;)


    Und ist der Erwerber gutgläubig, wird er auch Eigentümer. Dann hat o2 halt das Nachsehen ... so spielt das Leben ...


    Frankie


    Er kann nicht gutgläubig vom Täter der Unterschlagung erwerben. Das geht nur, wenn ein Hehler dazwischen hängt.


    myHandy ist ein Ratenzahlungsvertrag. Eigentumsübergang ist damit erst nach vollständiger Bezahlung. Also kann O2 das Handy schlimmsten Falles entschädigungslos einbehalten. Er muss dann sein Geld von "Verkäufer" zurückholen. Würde ich in jedem Fall machen. Weiterhin dürfte hier ein Betrug vorliegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    Er kann nicht gutgläubig vom Täter der Unterschlagung erwerben. Das geht nur, wenn ein Hehler dazwischen hängt.


    myHandy ist ein Ratenzahlungsvertrag. Eigentumsübergang ist damit erst nach vollständiger Bezahlung. Also kann O2 das Handy schlimmsten Falles entschädigungslos einbehalten.
    ...


    Ähh ... wo steht das denn? In einer Kommentierung zum Landrecht von o2?

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