o2 Wandlung möglich?

  • Hallo,


    mein Gerät kam gestern das dritte mal defekt von der Reperatur.
    Anruf bei hotline führte dazu dass ich das Gerät im Shop Wandeln lassen soll bzw. dort der Antrag gestellt werden soll.


    Nun meine Frage:
    Das Gerät ist ein Ebaykauf, habe dafür aber die O2-Rechnung, aber natürlich ist diese nicht auf meinen Namen ausgestellt.


    Ist damit die Wandlung problemlos möglich, gar nicht mögich oder bin ich auf die Kulanz des Shops angewiesen?


    Danke

    iPhone SE 64GB / iPad Air 2 WIFi + Cellular 64GB / Macbook Pro 13 Retina
    31x in der TT-Vertrauensliste

  • Schwierig... Ich habe mal etwas dazu gelesen, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher... Auf Wikipedia findest du den Verweis auf § 437, 440, 462 BGB. Dort heißt es, der KÄUFER darf Wandeln. Du bist aber nicht der Käufer - Vertragspartner - von O2, sondern die Person, die auf der Rechnung steht.


    Also ich würde in den O2 Shop gehen, und denen sagen, dass die Hotline sagte, dass.... Im Schlimmsten Fall sagen die dann, dass die einen Verrechnungsscheck an den Käufer schicken. Aber unfreundlich und "drohen" würde ich bei dieser "Gesetzeslage", wie ich sie verstehe, nicht wirklich - bin KEIN Jurist!

  • Ich weiß dass ich kein "Recht" darauf habe. Wollte nur wissen wie in der praxis damit umgegangen wird, da ich denke dass dies öfter vorkommen wird (da ja viele Geräte den Besitzer wechseln).

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  • Also Wandlung klappt nicht, nur über den Käufer... dacht ich mir aber schon.
    Tausch auf Kulanzbasis auch nicht möglich. Einzige möglichkeit: nochmal zur Reperatur...


    Nun wird das Gerät das VIERTE mal zur Reperatur geschickt da nach der letzten das Display stark verkratzt war...

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  • Hi und Hallo!


    Bisher wurden alle Geräte im Shop abgegeben und auch die Wandlung durchgeführt. Wenn in Deinem Fall der Übergang des Besitzes nachvollziehbar für den Shop ist, sollte es dort keine Probleme geben, es sei denn, Du gerätst an einen peniblen Mitarbeiter, der sich 20x mal an der Hotline rückversichern muss.


    Viel Glück,
    graffET


    P.S.:Bei Fragen kannst Du mir auch gerne ne PN schreiben

    9 x in der Vertrauensliste


    Mein Netz: o2-de
    Mein Handy: iPhone 6s

  • Du benötigst nur eine schriftliche Erklärung des ursprünglichen Käufers, dass er die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung an Dich abtritt.


    Damit sind es dann DEINE Rechte, die Du im eigenen Namen gegenüber o2 geltend machen darfst. Und lass Dich nicht verunsichern: Das "Landrecht" von o2 ist im Staatsgebiet der BR Deutschland nicht einschlägig. ;)


    Frankie

  • Google mal nach Abtrittserklärung!
    Hatte ich auch mal den Fall.
    Aber an deiner Stelle erst mal hin und fragen.
    Sollte evtl. Auch so klappen.
    Ich musste mein Artikel wegschicken und deshalb war das schon wichtiger

  • Ok so wie ich das jetzt sehe ist das größte Problem bei der Geschichte dass es sich bei der Rechnung um einen o2-myhandy-Vertrag handelt....
    Somit ist ja noch nicht mal sichergestellt dass die kompletten Raten bezahlt wurden. Wie verhält es sich in so einem Fall?

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  • Bei myhandy gehört das Handy bis zur vollen Bezahlung o2, nur was sollte das für einen Einfluß auf die Gewährleistung haben, außer man kommt in Zahlungsverzug, dann wird das ganze etwas komplizierter.


    Gruß

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Nun ja wenn der originäre Käufer nun seinen Gewährleistungsanspruch an mich abtritt und ich dann die Wandlung beantrage sollte ja ich das Geld bzw. das neue Gerät bekommen und nicht der Käufer von damals...


    Da gibt es keine Probleme?

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