Moin liebe Leute.
Mich hat so eben jemand beim Spurwechsel übersehen, und es ist zu einem Blechschaden gekommen. Wir haben unsere Fahrzeuge dann von der Straße gefahren, und die gute Frau hat mir ihre Schuld schriftlich bestätigt. Nun haben wir abgesprochen, dass ich morgen den Schaden feststellen lasse, und ihr die Kosten zur Behebung mitteile.
Je nach Höhe möchte sie dann ihre Versicherung informieren, oder mir das Geld bar in die Hand drücken.
Nach dem wir dann auseinander sind, war ich mir unsicher, und bin zur Polizei gefahren um mich beraten zu lassen, ob wir richtig gehandelt haben. Der Polizist meinte, es ist richtig das wir beim Blechschaden sie nicht alarmiert haben, und sie normalerweise sofort ihre Versicherung aktivieren sollte.
Zusätzlich sagte er aber auch, dass ein Gutachten evtl. nicht nötig sei, und von den Versicherungen auch nicht immer bezahlt wird. Evtl. reicht ein normaler Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Gibt es bei der Untersuchung des Schadens zwischen Gutachten und normaler Inaugenscheinnahme eklatante Unterschiede. Das Problem ist, dass dies mein erster Neuwagen ist, und ich wirklich keine Wertminderung haben möchte, da ich bis jetzt erst den Spiegel abbezahlt habe ;). Natürlich möchte ich auch nicht mehr Kosten verursachen als notwendig, aber auch auf der sicheren Seite sein.
Was denkt Ihr?
greetz
P.S. bitte keine Hinweise darauf, das man lieber immer die Polizei rufen sollte. Vom Prinzip her würde ich das auch machen, aber in der Situation hab ichs nicht getan
:gpaul:
edit: das wichtigste Vergessen: augenscheinlich habe ich nur eine kleine Delle am Kotflügel, und meinen Seitenspiegel musste ich wieder gerade rücken ;). Die Geschwindigkeit bim Zusammenprall war nicht allzuhoch.