Besteht bei Kündigung Zwang zur Mitteilung WOHIN ich TelNr mitnehme?

  • Ich will meinen ePlus Vertrag kündigen und meine TelNr mitnehmen.


    Muss ich in dem Kündigungsschreiben an eplus bereits denen mitteilen WOHIN ich meine TelNr mitnehmen will oder geht das später immer noch?


    Ich habe mich noch nicht entschieden wohin ich in 3 Monaten gehen werden.


    Wenn ich auch noch meine Fax-Mailbonummer mitnehmen will muss ich denen das auch mitteilen oder gilt immer automatisch
    Rufnummern-Mitnahme = Mitnahme Sprach-TelNr + Fax-TelNr ?


    Kostet das dann 2 x Mitnahmegebühr?


    MAtthias

  • Moin!


    Nach meinen Informationen mußt Du nur beim bisherigen Anbieter fristgerecht kündigen und dann beim neuen angeben, daß Du die Nummer portieren möchtest. Der klärt das dann mit dem bisherigen und beauftragt die Portierung.


    Gruß, Diet

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