Hohe Gebühren nach Rücklastschrift bei Debitel

  • Hallo,


    im letzten Monat war bei der Abbuchung mein Konto nicht ausreichend gedeckt, deshalb hatte meine Bank den Betrag zurückgebucht. Ich hatte dann Debitel angerufen und gefragt wie ich vorgehen solle. Der Typ meinte, dass ich das Geld (20 Euro) überweisen müsste und ich bilde mir ein, dass er auf meine Frage auch meinte das keine weiteren Gebühren auf mich zukommen würden (ich hatte dann natürlich direkt überwiesen).


    Heute bekomme ich dann mit, dass der Rechnungsbetrag vom letzten Monat bei knapp 80 Euro liegt. :(


    Ergeben tut sich die Rechnung durch 1 mal "Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift" 17,50 Euro, 1 mal "Gebühr Rücklastschrift" 3 Euro und 2 mal "Sperrgebühr" zu 18,50 Euro (es ist ein Duovertrag).


    Wenn das alles seine Richtigkeit hat, dann werde ich die Rechnung auch bezahlen, allerdings habe ich in den AGBs von Debitel bisher nichts Eindeutiges zum Thema gefunden. Nur diesen Absatz, und der liest sich für mich so, als hätte da gar keine Sperrgebühr auftauchen dürfen:


    "3.1. Wir sind berechtigt, Ihre debitel-card aus der Geschäftsverbindung mit uns bis zur Zahlung Ihrer fälligen Verbindlichkeiten vorübergehend zu
    sperren, soweit diese insgesamt einen Betrag von wenigstens 55,00 Euro erreicht haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Lastschrift für fällige
    Entgelte aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann oder uns zurückbelastet wird. Die Kosten dieser Sperrung und des
    Wiederanschlusses gehen nur zu Ihren Lasten, wenn Sie die Sperrung zu vertreten haben."


    Vielleicht hat ja irgendjemand etwas mehr Ahnung von der Materie und kann mich aufklären ob ich zahlen sollte oder mich nochmal beschweren sollte...? :)

  • Wie in einem Anderen Thread zulesen ist, habe ich mit Mobilcom (was ja nun der selbe Saftladen ist) durch.


    Du kommt nicht drumrum es zu Zahlen,
    ansonsten wird dir Gekündigt und man hat nur Sinnlosen Ärger und steht am ende als (Unschuldiger?) Schuldner in der Schufa

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    ansonsten wird dir Gekündigt und man hat nur Sinnlosen Ärger und steht am ende als (Unschuldiger?) Schuldner in der Schufa


    Kannst du diesen Blödsinn auch belegen?


    Gruß Marco

  • Ja diesen Blödsinn kann ich mit Persönlichen erfahrungen belegen!


    Denn das habe ich bereits hinter mir :gpaul:

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Denn das habe ich bereits hinter mir :gpaul:


    Ich hoffe ich bin jetzt nicht auf deine Sig hereingefallen. Wenn es wirklich so ist, wie du schreibst, muss vieles schiefgelaufen sein.


    Davon abgesehen halte ich diese Kosten für sittenwidrig, auch wenn diese in der Preisliste aufgeführt werden.


    Gruß Marco

  • Gibt es nicht eine Regelung im TKG die besagt, dass der Anschluss erst ab nem bestimmten Rechnungsbetrag bei Nichtzahlung (glaub es waren 70 EUR) gesperrt werden darf? Oder war das nur im Festnetz so?

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Davon abgesehen halte ich diese Kosten für sittenwidrig, auch wenn diese in der Preisliste aufgeführt werden.


    Du wirst sicherlich eine Musterklage dagegen einreichen, oder? ;)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

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