Kontroverses Urteil zur Foren-Kontrolle
OLG Wien verlangt von Betreibern aktive Kontrolle auf illegale Inhalte | Sonst sollen Foren geschlossen werden | Steht im Gegensatz zum E-Commerce-Gesetz
Nach einem Bericht der "Presse" hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass Betreiber von Online-Foren diese regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls illegale Meldungen löschen müssen.
Damit stellt sich das Gericht allerdings in den Gegensatz zum E-Commerce-Gesetz [ECG], das die Betreiber eindeutig von der Kontrolle befreit. Nach dem ECG müssen sie erst aktiv werden, wenn sie Kenntnis von rechtswidriegen Postings erlangen.
Im vorliegenden Fall stellt sich das Gericht allerdings nur mit seiner Begründung gegen das ECG: Der Geschäftsführer der geklagten Site "Vorarlberg Online" hatte in der Verhandlung ohnehin zugegeben, dass er "zufällig" Kenntnis von den Postings hatte, die die Klage ausgelöst hatten.
E-Commerce-Gesetz wurde abgesegnet
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=93431
Schliessung als Konsequenz
Das Gericht vertritt des weiteren die Meinung, dass Foren bei mangelnder Kontrolle sogar geschlossen werden müssen:
"Überfordern aber die einlangenden Beiträge die vorhandenen Mittel, Rechtsgutverletzungen entgegenzuwirken, so dürfen derartige Foren nicht oder nur in eingeschränktem Maße angeboten werden," zitiert die Zeitung aus der Urteilsbegründung.
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