Problem mit o2o Kündigung - angeblich 24 Monate MVLZ wegen früherer VVL

  • Hallo golbärchen,


    da mich das Thema auch interessiert, habe ich mir auf den o2-Seiten mal angeschaut, welche Infos dort zu finden sind.


    Nach dem pdf zum Tarifwechsel wäre zunächst mal ein Wechsel in den o2 o nur im Rahmen einer Vertragsverlängerung möglich. Das verstehe ich so, dass man in dem Zeitraum von fünf Monaten vor Ablauf des Ursprungsvertrages sein muss, um Überhaupt in den o zu wechseln. Es handelt sich dann aber eben nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern um einen Tarifwechsel.


    Wenn ich dann unter "Mein Tarif" und "Tarifwechsel" nachsehe steht dort zunächst, dass bei einem Tarifwechsel die ursprüngliche Vertragslaufzeit bestehen bleibt. So weit so klar, wenn man von einem Tarifwechsel in einen anderen Tarif mit Mindestvertragslaufzeit ausgeht. Im nächsten Satz steht dann aber, dass hiervon ausgenommen ein Tarifwechsel in den o2 o ist, für diesen gelte keine Mindestvertragslaufzeit.


    Auf deinen Fall angewandt würde dies für mich sogar bedeuten, dass weder eine 12 noch eine 24 monatige Verlängerung erfolgen darf. Es wurde ein Tarifwechsel durchgeführt, damit werden die neuen Preislisten und AGB - hier für den o2 o - gültig und Du unterliegst ab dem Zeitpunkt des Tarifwechsel somit auch nur noch der 30-Tage Kündigungsfrist des o2 o.


    Edit: Ich meine, es kann für einen Wechsel in den o2 o aus einem Laufzeitvertrag nur zwei Möglichkeiten geben.


    1. Mein Ursprungsvertrag mit Laufzeit ist verlängerbar. Nach 20 Monaten Laufzeit entscheide ich mich für den Wechsel in den o2 o. Entweder sagt o2 dann, der Wechsel ist möglich, aber erst nach Ablauf der 24 Monate und dann gilt ab dann der o2 o inkl. nicht mehr vorhandener Mindestvertragslaufzeit


    oder


    2. Ich entscheide mich nach 20 Monaten zu einem Wechsel, o2 führt diesen umgehend aus, "erlässt" mir also die restlichen 4 Monate Laufzeit des Altvertrages aber auch mit der Konsequenz, dass ebenfalls keine Mindestvertragslaufzeit mehr gilt.


    Hat sich der Vertrag schon passiv verlängert und o2 nimmt während der passiven Verlängerung einen Tarifwechsel vor, gilt m.E. das zum Thema Tarifwechsel geschriebene.


    Alles andere fände ich reichlich merkwürdig.


    Gruß, soulaficionado

  • Das ist falsch.
    Ein Tarifwechsel hat keinen Einfluss auf die Restlaufzeit des bisherigen Vertrages. Daher gilt:
    Alte Laufzeit bis 03.2009, diese hat sich zum Zeitpunkt der Umstellung in den o2o in 05.2009 bereits passiv um 12 Monate verlängert, neu also mindestens 03.2010.


    Danach scheiden sich die Geister.
    o2 scheint sich hierauf zu berufen: "Sofern bereits eine automatische Verlängerung eingetreten ist, beginnt die 24-monatige Vertragsverlängerung mit der Aktivierung der Verlängerung durch O2...." Und eine Umstellung in den o2o im Mai 2009, während der Laufzeit bis 03.2010, setzte eben eine aktive Vertragsverlängerung voraus. Dies wäre dann Mai 2011.


    "Keine Laufzeit" ist eben nur bei neu abgeschlossenen Verträgen gewährleistet.

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Das ist falsch.
    Ein Tarifwechsel hat keinen Einfluss auf die Restlaufzeit des bisherigen Vertrages. Daher gilt:
    Alte Laufzeit bis 03.2009, diese hat sich zum Zeitpunkt der Umstellung in den o2o in 05.2009 bereits passiv um 12 Monate verlängert, neu also mindestens 03.2010.


    Hallo juerglein,


    ist das wirklich falsch? Ein Tarifwechsel hat keinen Einfluss auf die Restlaufzeit des bisherigen Vertrages wenn ich in einen Tarif wechsele, der ebenfalls eine Mindestvertragslaufzeit hat. Das gibt o2 so selbst an und ist ja auch verständlich.


    o2 selber gibt aber in den Infos zum Tarifwechsel ausdrücklich an, dass dies nicht für einen Tarifwechsel in den o2 o gilt, da für diesen keine Mindestvertragslaufzeit gelte.


    Ich meine daher, dass wenn o2 einen Tarifwechsel akzeptiert, dann die Restlaufzeit des bisherigen Vertrages nicht mehr gilt. Ansonsten müsste o2 dass meiner Meinung nach anders regeln - siehe Edit meines Beitrags zuvor.


    Vielleicht liegt das Problem wirklich daran, dass das Thema "Laufzeiten" erst mal aus den Köpfen der Hotliner rausmuss, so wie Henning das angemerkt hat.


    Oder ich liege ganz daneben ;)

  • o2 akzeptierte den Tarifwechsel nur in Verbindung mit einer Vertragsverlängerung, da bereits eine passive Vertragsverlängerung erfolgte. Die bereits erfolgte, passive Vertragsverlängerung ist unumstösslich !
    Die alte, passive Laufzeit (03.2010) bleibt auf jeden Fall bestehen.
    Dies wurde hier im Forum schon an vielen Stellen diskutiert. Der o2o hebt eben keine Vertragslaufzeit auf, erst nach deren Ablauf gilt seine Kündigungsfrist.


    Über den Zeitraum darüber hinaus bis 05.2011 gilt etwas anderes, dies ist mehr als ungewöhnlich.


    ...............


    Auch ein Beispiel hierfür:
    Mehrere Familienmitglieder haben Verträge die ursprünglich bis September 2009 liefen.
    Diese wurden im Mai 2009 im Rahmen einer Vertragsverlängerung in den o2o umgestellt.
    Aber selbst in diesem Fall gilt:
    Da keine Kündigung bis Juli 2009 erfolgte (3 Monate vor alter Ablaufzeit) haben sich diese passiv verlängert.
    Laufzeit somit: September 2009 + 12 Monate passive Verlängerung + 30 Tage Mindestlaufzeit o2o = Kündigung wurde zum 28.10.2010 durch o2 bestätigt.


    .........
    EDIT:
    Diese Praxis bei unseren Verträgen bestätigt: passive Vertragsverlängerung greift auf jeden Fall auch bei in den o2o umgestellten (verlängerten) Verträgen. Und bei uns hatte diese zum Umstellungszeitpunkt noch gar nicht gegriffen, beim TE aber schon.

  • Wie o2 das Thema handhabt und welche Infos dazu o2 selber gibt sind offenbar zwei unterschiedliche paar Schuhe. Hast Du Dir mal die Infos zum Tarifwechsel angesehen die ich genannt habe? Wenn dort steht die ursprüngliche Vertragslaufzeit bleibe erhalten, ausgenommen hiervon ist der Wechsel in den o2 o, da dieser keine Mindestvertragslaufzeit habe, wie soll dies anders verstanden werden? Wenn man hier liest, wie o2 das dann tatsächlich behandelt kommt allerdings die Vermutung auf, als habe man mit Einführung des o2 o diese Infos einfach um einen Satz ergänzt und das passt jetzt so nicht mehr zusammen.


    Ich meine aber weiterhin, o2 handelt in diesen Fällen entgegen den eigenen Angaben zum Tarifwechsel.


    Entweder man ermöglicht dem Kunden den Wechsel in den o2 o mit allen sich daraus für beide Seiten ergebenden Konsequenzen oder eben nicht. Für mich gelten doch bei einem Wechsel in den o2 o die AGB und Preislisten für den o2 o und nicht mehr die AGB resp. Laufzeit für beispielsweise einen IP 50, den ich vielleicht vorher hatte.


    Was meiner Meinung nach vollkommen unsinnig ist - was dieser Thread ja beweist - ist Regelungen aus Laufzeitverträgen mit einem Vertrag ohne Laufzeit zu kombinieren bzw. kombinieren zu wollen.


    Zu Deinem Beispiel: Umstellung im Mai 09 auf o2 o. Damit "verliert" o2 die Grundgebühren bis zum eigentlichen Vertragsablauf bis Sept. 09. Dies will man irgendwie über die Vertragsverlängerung kompensieren. Da man Dich aber ab Mai 2009 auf den o2 o umgestellt hat, gelten aber AGB und Preisliste für den o2 o. Eine passive Vertragsverlängerung wäre also doch eigentlich gar nicht mehr möglich. Schließlich kann sich nur ein Laufzeitvertrag gem. den AGB passiv verlängern. Dein Vertrag und Deine AGB bzw. Preisliste sind aber die des o2 o Und da komme ich wieder darauf zurück, dass hier unterschiedliche Dinge vermischt werden.


    Anderes Beispiel: Ich habe einen 24-Monatsvertrag, der am 15.11.10 abläuft. Der ist bereits direkt nach Beginn zum Ablauf gekündigt um die Frist nicht zu verpassen. Trotzdem kann ich diesen ja ab Juni verlängern. Wenn ich dann in den o2 o wechseln will, was passiert dann? Wenn ich jetzt Dein Beispiel annehme, müsste mein Vertrag nach einem Wechsel in den o2 o per 15.11. plus 30 Tage kündbar sein, da ich den Ursprungsvertrag ja zum 15.11. gekündigt hatte. Oder sieht o2 den Wechsel als eine Kündigungsrücknahme und teilt mir später dann mit, dass sich der Vertrag passiv um 12 Monate verlängert hat?


    Wenn ich nicht hier im Forum lesen würde, ginge ich automatisch davon aus, dass ich bei einem Wechsel in den o2 o, wenn o2 diesem Wechsel zustimmt, auch keine Mindestvertragslaufzeit mehr habe. Die Beispiele zeigen aber, dass dies von o2 in unterschiedlichster Art und Weise gehandhabt wird. Von "sie müssen mindestens 3 Monate in diesem Tarif bleiben" über 12 bzw. 24 monatige Vertragsverlängerungen. Da scheint es doch ein ziemliches Durcheinander zu geben.

  • Fakt ist, sowohl die Kündigungsabteilung als auch die Geschäftsleitung hatten die Handhabung für unseren Fall, auch nach mehreren Beschwerden, ausdrücklich mehrfach wiederholt.


    "... die Umstellung in den o2o erfolgte auf Ihren Wunsch hin vorzeitig."
    "Während der Restlaufzeit (September2009) erfolgte keine fristgerechte Kündigung. Die Vertragslaufzeit hat sich dadurch automatisch um 12 Monate verlängert."
    "Da der Tarifwechsel jedoch keinen Einfluß auf die Restlaufzeit, incl. bereits erfolgter passiver Verlängerung hat, bleibt diese weiterhin bestehen."


    Für uns hatte sich die Kündigung allerdings danach erledigt, da o2 alle vor der Kündigung versagten Wünsche, dann doch noch erfüllte. Und für die ganze Verzögerung sogar noch etwas drauflegte.


    EDIT
    Als weiteres Indiz dafür, dass eine Vertragsverlängerungen mit Umstellung in den o2o, den bisherigen Vertrag "nicht sofort beendet" werte ich auch, dass bei Verträgen mit Handy, für die Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrages der Handyzuschlag auch beim o2o zu zahlen ist.

  • Hallo juerglein,


    was ich zuvor geschrieben habe gibt ja nur meine Meinung wieder. Es wäre interessant mal zu wissen, wie viele Kunden, auf denen die geschilderten Beispiele auch zutreffen, von solch einer Verlängerung der Verträge informiert sind. Ob diese Handhabung von o2 richtig ist sei dahingestellt. Für die meisten Kunden dürfte sie aber überraschend sein, schätze ich mal. Ist natürlich auch möglich, dass diese Fälle sehr gering sind und vielen auch nicht auffällt, da sie den Vertrag auch über die "Vertragsverlängerung" hinaus nutzen werden.


    Dass der Handyzuschlag auch bei einem Wechsel in den o2o bis zum eigentlichen Vertragsablauf zu zahlen ist, steht für mich außer Frage.


    Ich denke einfach, dass man das von Seiten o2 deutlicher und übersichtlicher darstellen kann, so dass jeder Kunde -und jeder Hotliner- weiß, woran er ist.


    Allerdings sind manche Dinge auf der Homepage von o2 ja auch seit längerem nicht mehr überarbeitet worden. Man siehe sich nur den Thread mit der Hermes-Zustellung an. Auf der o2 Seite wird immer noch angegeben, die Lieferungen würden über DHL erfolgen. Hermes wird dort mit keinem Wort erwähnt. Ich habe schon in 2008 eine Lieferung über Hermes bekommen und hatte Glück, dass ich damals den Zusteller wg. Identverfahren mal beim nach Hause kommen angetroffen habe.


    Mal abwarten, was o2 dem TE mitteilt.


    Gruß, soulaficionado

  • 100% Zustimmung.


    Es ist wie beim Arzt, 10 Ärzte, 10 Meinungen.
    Mobilfunk: 10 Hotliner, 10 mögliche Auskünfte oder Entscheidungen.


    Bleibt also abzuwarten, wie beim TE letztendlich entschieden wird.


    Da aber beim TE im Gegensatz zu mir, beim Wechsel in den o2o die passive Vertragsverlängerung auf jeden Fall gegriffen hatte, gehe ich davon aus, dass seine Ablaufzeit auf jeden Fall 03/2010 + 30 Tage ist.
    Ist ja nicht mehr lange. Also sollte er auf jeden Fall zu diesem Termin schriftlich kündigen !!!!!!!!

  • Vielen Dank auch heute für die guten Beiträge :top:


    Ich lese aus den Posts hier vor allem zwei Meinungen, für die ich mir mal stellvertretend je ein Zitat herausgenommen habe:


    Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Da der Tarifwechsel jedoch keinen Einfluß auf die Restlaufzeit, incl. bereits erfolgter passiver Verlängerung hat, bleibt diese weiterhin bestehen.


    versus

    Zitat

    Original geschrieben von soulaficionado
    Es wurde ein Tarifwechsel durchgeführt, damit werden die neuen Preislisten und AGB - hier für den o2 o - gültig und Du unterliegst ab dem Zeitpunkt des Tarifwechsel somit auch nur noch der 30-Tage Kündigungsfrist des o2o.


    Für mich beruhigend ist, dass ihr euch beide einig seid, dass eine 24-monatige Verlängerung keinen Sinn macht. Wenn überhaupt, geht es also darum, ob nun die passive 12-Monats-Verlängerung nach dem Wechsel in den o2o noch gilt oder nicht.


    Interessant wäre es schon, diese Frage grundsätzlich mal zu klären. Vernünftige Argumente gibt es imho für beide Sichtweisen. Vielleicht kann ein mitlesender o2-Insider ja was dazu sagen? Stimmen die Aussagen, die juerglein in seinem Fall erhalten hat zu 100% und allgemeingültig? Irgendwie kommt mir die Sichtweise von soulaficionado schlüssiger vor: Entweder ich lasse einen Kunden in den o2o wechseln, auch mit der Konsequenz, dass sich die Kündigungsfrist ändert oder eben nicht. In meinem Fall hat o2 ja bereits 24x die GG erhalten und damit sozusagen die "Raten" für das Handy zurück bekommen, warum also nicht mich wechseln lassen? Das ist jetzt meine persönliche Logik ;)



    Wie juerglein aber schon richtig angemerkt hat sind für mich auch die 12 (+1) Monate in bälde vorbei, so dass in meinem konkreten Fall obige Grundsatzfrage garnicht sooo bedeutend ist. Deshalb habe ich jetzt einfach einen schönen, höflichen Brief an o2 geschrieben und meine Verwirrung geschildert. Zudem habe ich pragmatisch um eine Kündigungsbestätigung für "einen baldigen Zeitpunkt" gebeten - bin gespannt, wie reagiert wird... Ich halte euch auf dem laufenden :top:



    Ach ja, noch ein EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von Ali da g
    Bei dem o2o ist dies aber definitiv anders da bleibt zwar die automatische Verlängerung also 1 Jahr und 1 monat. Dieser wird nicht um 24 Monate verlängert! Da muss definitiv ein Fehler vorliegen


    Danke für deinen Beitrag! Wieso bist du dir so sicher? o2ler? Händler? Gleiches Problem gehabt? Zufällig eine Quelle zur Hand, die ich beim Schlagabtausch :D mit o2 vorbringen kann?

    Fehler im obigen Text sind beabsichtigt und dienen der Identifikation von Plagiaten ;)

  • Für alle, die hier mitgelesen haben und / oder das gleiche Problem haben oder haben werden: o2 hat nach meinem ausführlichen Brief einen Fehler eingestanden und mir die Kündigung für Anfang April bestätigt.


    Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, hier zu posten und mir Tipps zu geben :top:

    Fehler im obigen Text sind beabsichtigt und dienen der Identifikation von Plagiaten ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!