ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von rauschbrand
Hallo,
habe hier noch einen alten, verlängerbaren Interkom-Genion mit geliebter Mobilnummer, den ich nun gern auf den o2o (mit HZ) umstellen möchte. Leider kann ich das online nicht tun, da steht dann ich soll anrufen. Bekomme ich dann trotzdem die 15% Rabatt oder greift der Airbag erst bei 50,-?
Das ist ja schon ein Unterschied.
Und hat schon jemand herausgefunden, ob der Online-Rabatt auch von den 5,-. für die Homezone abezogen wird? Das ist ja bei den anderen zubuchbaren Optionen der Fall, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich werde die Rufumleitung oder Weiterleitung auf die mobile Nummer dann eben erstmal deaktivieren, bis bekannt ist wie das gehandhabt wird mit den Kosten. Hauptsache für mich ist, überhaupt eine Festnetznummer zu haben auf der mal angerufen und nötigenfalls auf die Mailbox gequatscht werden kann.
Die 15% Online-Rabatt dürften nicht davon abhängig sein, ob du den Tarifwechsel online machst, sondern ob der Vertrag an sich ein Online-Vertrag ist. Da du offenbar ohnehin bei der Hotline anrufen musst, solltest du deinen Vertrag ggf. auch entsprechend von Genion offline auf o2o online umstellen lassen.
Für mich gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb nun gerade bei der Homezone-Option der Online-Rabatt nicht greifen sollte. Verlässliche Informationen wird es allerdings erst in einigen Tagen geben, wenn die ersten Umsteller von z.B. Genion auf o2o online mit Homezone ihre Rechnung bekommen. Bei den vielen, die vorher schon den o2o ohne Homezone hatten, wird es noch mindestens bis Mitte Juni dauern.
Die Anrufweiterleitung ist nach Preisliste nicht Airbag-relevant. Selbst wenn o2 es anfänglich anders berechnen sollte, fehlt dir später die rechtliche Grundlage, denn aus mehrfachen offensichtlichen Fehlberechnungen einen Anspruch abzuleiten, dürfte in meinen Augen nicht funktionieren.