ZitatOriginal geschrieben von Lichterglanz
Wenn die Polizei die Schuld deines Unfallgegners schriftlich bestätigt, wozu brauchst du dann noch einen Anwalt? Kopie an die gegnerische Versicherung nach telefonischer Absprache, und gut is!
Das wäre mein Vorschlag
Ganz schlechter Vorschlag. Die Trachtengruppe grün-weiß prüft nur strafrechtliche Verfehlungen, aber die Ansprüche ggü. der Versicherung sind zivilrechtlicher Natur.
Haben die Grünen eigentlich geschaut, ob Winterreifen montiert waren usw?
Gerade bei glatten Straßen würde ich zu einem Anwalt gehen.