Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Unterschwellig kommen immer die Unterstellungen, Geschädigter und Anwalt würden da enorm tricksen, dabei ist es einfach nur so, dass der Anwalt (leider auch nicht jeder) dafür sorgt, dass die Versicherung das zahlt, was Sie nach Gesetz und Rechtsprechung zahlen muss - wie gesagt, wenn die Versicherungen das von sich aus zahlen würden, würde ich Dir hinsichtlich der Überflüssigkeit des Anwalts in dieser Sache zustimmen.


    Einspruch! Da sich das Honorar des Anwalts nach dem Streitwert richtet, sieht die Sache schon etwas anders aus. Da wird gerne mal auf Teufel komm raus einfach geklagt. Auch wenn verloren wird, kann es dem Anwalt ja egal sein, er bekommt seine Kohle trotzdem. Deswegen Augen auf bei der Anwaltswahl! Wer natürlich rechtsschutzversichert ist hat da etwas bessere Karten, weil die Versicherung schon den Anwalt mitaussucht.


    Sonst ist das natürlich blöd gelaufen, wenn man genau an so einem Tag einen "hinten drauf" bekommt...

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Einspruch! Da sich das Honorar des Anwalts nach dem Streitwert richtet, sieht die Sache schon etwas anders aus.


    Einspruch! Ich will nicht bestreiten, dass es Anwälte gibt, die so arbeiten, aber: Gerade bei nicht rechtschutzversichertn Mandanten wird das kaum funktionieren, denn die gegnerische Versicherung muss ja nur die Kosten in der Höhe tragen, in der sie verliert. Wenn also 5000 € eingeklagt werden und nur 2500 € zugesprochen werden, bleibt der Mandant auf den hälfigen Kosten für Anwälte, Gericht und Sachverständigenkosten etc. sitzen.


    Wer also den Mandanten zur Klage in einer Höhe drängt, die realistisch nicht durchzusetzen ist, mag zwar kurzfristig ein paar Euro mehr verdienen, sieht dafür den Mandanten vermutlich nicht wirder und wird auch keine Empfehlungspotenzierungen von diesem erhalten. Natrülich gibts aber wie in jedem Beruf auch Anwälte, die das wenig kümmert..


    Im Übrigen wundere ich mich im gegenteil immer, wie einige Versicherungen letztlich auf Kosten der Versicherten eindeutige Kosten nicht bezahlen, um dies dann erst nach Klageeinreichung nachzuholen, wenn weitere Kosten angefallen sind. Was da für Kohle verpulvert wird, werde ich wohl nie verstehen... (es sei denn, es gibt wirklich Rechenkalkulationen, wonach erhebliche % der Geschädigten auch in solchen Fällen die Klage scheuen, so dass es sich dennoch rechnet).

  • Ich melde mich selbst nochmal zu Wort. Natürlich ist das, was da am Freitag passiert ist furchtbar unglücklich gelaufen. Passiert ist passiert - das ist auch meine Einstellung.
    Es soll mich keiner falsch verstehen; ich möchte hier keine Anleitung wie ich das Maximum aus dem "Unfallgegner" raushole. Ich wollte lediglich wissen, ob mir das so zusteht wie ich es vorhatte - in erster Linie mit dem Anwalt.
    Auch diesen möchte ich nicht aufsuchen, damit er eine Klage raushaut die sich gewaschen hat. Was soll man bei nem alten Karren noch groß klagen ?!
    Ich möchte lediglich korrekte Beratung + beim Thema sture Versicherung abgesichert sein. Wenn ich es kann, dann möchte ich das in Anspruch nehmen.


    Zum Arzt werde ich evtl. gehen. Aber nicht um ein Schleudertrauma zwecks abkassieren zu prognostizieren. Mir geht es generell nicht so gut nach den Tagen, ich hab Kopfschmerzen und fühl mich als ob ich langsam krank werde.
    Aber das lasst mal meine Sorge sein.


    Es soll einfach schnell geregelt werden. Ich will zum Gutachter und wenn überhaupt möglich auch schnell alles so gut es geht beheben. Eine korrekte Reparatur kostet locker 1500-2500€, je nachdem wo man es machen lässt.
    Der Wagen ist dagegen keine 1500€ mehr wert...
    Alles abwarten.


    Ach ja. Die Polizei habe ich gerufen, weil er nicht mal genau wusste seit wann er bei welcher Versicherung ist. Er hatte keinerlei Unterlagen dabei.


    Als hätte man nicht schon genug um die Ohren.

    iPhone 13 mini 256GB (Vodafone)
    MacBook Pro 2020
    AirPods Pro 2
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    ... Wer natürlich rechtsschutzversichert ist hat da etwas bessere Karten, weil die Versicherung schon den Anwalt mitaussucht.


    Wer sagt denn, dass die RSV den Anwalt "mitaussucht"? :confused: Das wäre ja noch schöner ;)



  • Hi,


    als Fahrer weiß man nicht immer unbedingt, wo der Wagen versichert ist.
    Z.B. Wenn ich mit der Karre von meinem Bruder fahre, weiß ich auch nicht wo er als Halter das KFZ haftpflichtversichert hat.


    Die Versicherung des KFZ kann auch notfalls über den Zentralen Schadensnotruf der KFZ-Versicherungen rausbekommen, ziemlich einfach sogar.


    Von der Hotline bekommt man dann alle benötigten Daten: Wer der Halter ist, Versicherungsnr., Name der gegenerischen Versicherung, Versicherungsnehmer.


    Der Schaden gleich wird an die gegnerische Versicherung gemeldet.
    Deren Sachbearbeiter ruft dann einen auch ziemlich umgehend zurück zur Klärung des Schadens.
    Aber die Personalien des Fahrer sollte man trotzdem notieren. ;)



    Grüßle


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo61
    Die Versicherung des KFZ kann auch notfalls über den Zentralen Schadensnotruf der KFZ-Versicherungen rausbekommen, ziemlich einfach sogar.


    Das kann man auch ganz einfach selbst machen, mittlerweile sogar online: Klick :top:

  • Der letzte Unfall mit einer meiner Fahrzeuge ist meiner Frau passiert. Sie wollte auf die Linksabbiegespur, der Hintermann hat das nicht gesehen und zog gleich nach ganz links. Treffer am Heck und an der Seite, Scheibe vom Scheinwerferglas, Kotflügel, Lackschaden...
    Haben Versicherungsnummern getauscht, bin zur Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen, bei seiner Versicherung eingereicht (er hatte seine Schuld zugegeben), innerhalb von 2 Wochen war das Geld auf dem Konto.
    Alles ohne Anwalt, ohne Gutachten, keine Rückfragen, nichts...
    Es ging da um knapp 2T€...

  • Wenn die Polizei die Schuld deines Unfallgegners schriftlich bestätigt, wozu brauchst du dann noch einen Anwalt? Kopie an die gegnerische Versicherung nach telefonischer Absprache, und gut is!


    Das wäre mein Vorschlag :-)

  • Habe heute nochmal mit ihm gesprochen. Er hat das bei seiner Versicherung gemeldet und die wollen sich bei mir melden. Vielleicht rufe ich direkt morgen da an, frage nach wie die sich das vorstellen.
    Fachwerkstatt wäre auch eine Maßnahme, eventuell gehts schneller als beim Gutachter. Alles morgen früh klären, jetzt werd ich dieses stressige Wochenende erstmal ruhen lassen.

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