Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?

  • Re: Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?


    Zitat

    Original geschrieben von meister-schnack

    Muss ich meiner Versicherung Bescheid geben ?


    Hallo meister-schnack,
    also meines Wissens muss du bei deiner Versichrung nichts melden. Wozu auch du warst ja nicht schuld.
    Das du die Polizei hinzugezogen hast, war absolut richtig (übrigens sollte man auch die Polizei rufen, wenn man der Verursacher ist, was ich bei meinem Unfall hätte tun sollen)


    Der Anwalt wird dir am Montag sagen wie es weitergeht.
    Ach noch was meister-schnack: herzliches beileid mit deinem Opa


    grüsse aus Köln

  • Re: Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?


    Zitat

    Original geschrieben von meister-schnack
    Ich möchte dann am Montag zum Arzt gehen (Nacken),
    Gruß


    Du solltest noch am besten heute noch zum ärztlichen Notdienst und dir deine Nacken-Schmerzen bescheinigen lassen.
    Wenn du erst am Montag gehst wir die Versicherung behaupten das es nicht vom Unfall kommt.

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Re: Re: Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?


    Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Du solltest noch am besten heute noch zum ärztlichen Notdienst und dir deine Nacken-Schmerzen bescheinigen lassen.


    Sehe ich ähnlich. Da Du von "gerutscht" schreibst, vermute ich auch, dass die Aufprallgeschwindigkeit nicht sonderlich hoch war. Da argumentieren die Versicherungen gerne mit der "Harmlosigkeitsgrenze": http://www.verkehrslexikon.de/Module/HWSKausalitaet.php


    Daher sollte wenigstens zeitnah ein Arzt das HWS-Trauma diagnostizieren....

  • Wenn man tatsächlich Beschwerden hat, sollte tatsächlich zeitnah ein Arzt aufgesucht werden (am WE halt die Ambulanz im Krankenhaus).


    Problematisch wird es für den Unfallverursacher, da bei Personenschaden eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgt.

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  • Kostet 35.-€ Verwarngeld für den Verursacher


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Wenn man tatsächlich Beschwerden hat, sollte tatsächlich zeitnah ein Arzt aufgesucht werden (am WE halt die Ambulanz im Krankenhaus).


    Problematisch wird es für den Unfallverursacher, da bei Personenschaden eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgt.



    Hallo,


    so wild ist das auch nicht für den Unfallverursacher. Kostet nur ein Taschengeld und er braucht auch keinen Anwalt dazu.


    Bei Personenschaden (hier Nackenschmerzen, Schleudertrauma, was weiß ich) geht es von der Polizei an den Staatsanwalt.
    Dort wird geprüft ob es wirklich grob fahrlässig ist. Also ob mit voller Absicht und Willen die Tat begangen wurde, oder ob BTM oder Alk eventuell technischer Defekt im Spiel war. Wenn nicht, dann:


    Naja, ist ja nur ein Bagatell-Auffahrunfall, wie viele tausende andere auch in Deutschland. Da folgt in der Regel nichts großartiges mehr nach. Standartprozedere.


    Der Personenschaden wird von der Polizei zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
    Bei einem Auffahrunfall wie diesem wird keine "Anklage" seitens der Staatsanwaltschaft erhoben, geht zur bearbeitenden Polizeidienststelle zurück.


    Die kann ein Verwarngeld festlegen, müsste aber nicht. Wird aber meist gemacht.
    Dieses Verwarngeld meldet die Polizei an die zuständige Bußgeldstelle und von dort herhält der Unfallverursacher eine Zahlungsaufforderung.


    Der bearbeitende Polizeibeamte für den Unfall wird dann wohl ein Verwarngeld in Höhe von 35.-€ (also ohne Punkte, da unter 40.-€) aussprechen.
    Verwarnung, da durch eine Unachsachkeit einen anderen (Unfallopfer) zuteil geworden ist.
    Das wars dann für den Unfallversacher. 35.-€ überweisen und gut ist es.


    Ohne Verwarngeld wird es für den Unfallverursacher nicht ausgehen, meiner Ansicht nach.


    Um den Unfallverursacher eins reinzuwürgen könnte man ihn noch zivilrechtlich wegen Körperverletzung anklagen. Dann hätte dir noch einige Schwierigkeiten an Hals. Aber der Sinn ein solchen Aktion sei mal dahin gestellt. Da freut sich nur der Anwalt über das zusätzliche Honorar. Als Kläger sieht man kaum was.


    Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein.
    Denn heute kann man im Straßenverkehr selbst Verkehrsopfer sein, morgen hingegen ist man selber Unfallverursacher.


    Leben und leben lassen!




    Grüßle


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Zitat

    Original geschrieben von meister-schnack
    Sorry, wenn das vielleicht doof klingt - aber wie wird denn dieser "Schaden" reguliert ?? Gar nicht !
    Sicherlich renne ich deshalb nicht in Therapie, das ist übertrieben. Aber diesen ganzen Terz der jetzt noch kommt + so eine Beerdigung - das sehe ich nicht ein.


    Anwalt werde ich definitiv anrufen.


    Meinst du der ist dir mit Absicht hinten drauf gefahren! Davon gehe ich mal nicht von aus. Jetzt hier so nen Zirkus zu veranstalten bringt dir ausser vielleicht ein paar Euro mehr nix und der Unfall Gegner bekommt nur noch mehr ärger weil du hier meinst das man das ganze irgendwie durch Geld fixen kann!


    Vielleicht sollte man einfach nur sagen...passiert ist passiert.....Ändern kann man es eh nicht mehr und zum Glück ist keiner Verletzt!

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  • Nimm dir auf jedenfall einen Anwalt.


    Ich hatte letztes Jahr auch einen Unfall (allerdings auch mit nicht so eindeutiger Schuldlage) und auch zuerst ohne Anwalt mit der Versicherung kommuniziert. Ohne Anwalt hätte ich bis heute wahrscheinlich kein Geld gesehen, die Versicherung war unglaublich stur und hätte mich wahrscheinlich noch auf irgendwas verklagt :D
    Mit Anwalt hab ich Reperatur + Gutachtenkosten komplett wieder raus + Nutzungsausfall. Der Anwalt wurde komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

  • Diese Mentalität, aus einem unbeabsichtigten Fehler alles Mögliche rauszuholen, ohne dass es notwendig ist, geht mir ziemlich auf den Sack.


    Der gute Herr hatte garantiert nicht das Verlangen jetzt ein anderes Auto kaputt zu fahren.


    Die Polizei war da, die Schuldfrage ist geklärt, wenn die Versicherung den Schaden reguliert, warum dann noch ein Anwalt?


    Auch der Unfallgegner hat bestimmt jetzt einige Sorgen mehr, die er sich nicht gewünscht hat.


    Dass dieser Unfall unmittelbar vor der Beerdigung deines Opas geschah ist tragisch, aber lässt es sich doch im Nachhinein nicht ändern und/oder entschädigen.


    Ich bin mir sicher, dass sich der Unfallgegner bei dir entschuldigt hat, warum ihm jetzt noch eins reinwürgen?
    Wenn ich der Unfallgegner wäre und du jetzt im Nachhinein noch mit Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen daher kommst, würde ich meiner Versicherung schonmal den Hinweis geben, dass dies am Unfallort nicht so war und es von der Polizei wahrscheinlich auch nicht aufgenommen wurde.
    Damit wird das Ganze für dich schwieriger und zeitraubender, da du dann weitere Atteste vorlegen musst.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Mir ist es auch so ergangen. Mir ist vor zwei Jahren auch bei eisglatter Straße jemand unbeabsichtigterweise hinten drauf gerutscht.
    Denkt sich jeder: Kein Problem, die Versicherung reguliert den Schaden schon...


    Mein Fiat Punto war damals neun Jahre alt. Der Zeitwert lag bei unter 500€ und der Schaden bei ungefähr 1000€. Hat schon sauber gedonnert und der Kofferraumdeckel hat nicht mehr geschlossen usw.


    Die Versicherung des Unfallgegners zahlt mir den Zeitwert des Autos aus, weil Reparatur unwirtschaftlich ist.


    Durch den Fehler eines anderen und den geringen Zeitwert meines Autos (das damals perfekt fuhr) musste ich draufzahlen, um es wieder reparieren zu lassen.


    Dank Abwrackprämie hatte der Wagen aber eine fünffache Wertsteigerung und hat die Reparatur wieder eingespielt :-)


    Viele Grüße
    FloHech


    P.S. Um beim Thema zu bleiben, lass dich einfach bei Anwalt beraten und frag auch mal den Restwert deines Autos ab. Evtl. gibts einen günstigen Gebrauchten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek

    Die Polizei war da, die Schuldfrage ist geklärt, wenn die Versicherung den Schaden reguliert, warum dann noch ein Anwalt?


    Auch der Unfallgegner hat bestimmt jetzt einige Sorgen mehr, die er sich nicht gewünscht hat.


    Hast Du Dich schonmal nach einem unverschuldeten Versicherung mit der gegnerischen Versicherung über Verbringungskosten, Stundenverrechnungssätze, Wiederbeschaffungsdauer, Restwert, Kausalität von Verletzungen etc. auseinandersetzen dürfen, obwohl Deiner Ansicht nach die Sache glasklar war? Wenn Du danach immer noch der Meinung wärst, ein Anwalt wäre nicht erforderlich, kennst Du Dich entweder unglaublich gut aus, Du hast unglaubbliches Glück mit der gegnerischen Versicherung und dem Sachbearbeiter gehabt oder Du hast nicht gemerkt, dass Du über den Tisch gezogen worden bist.


    Wenn die Versicherungen einfach das zahlen würden, was dem Geschädigten zusteht, würde ich Dir recht geben - die Realität sieht anders aus.


    Und Deine Ausführungen zum Stress des Unfallgegners gehen ein wenig an der Sache vorbei: Wie Ingo schon geschrieben hat, wird auch einer Verletzung des TE die Sache für den Gegner strafrechtlich kaum Konsequenzen haben (sofern dort jemand überhaupt etwas davon mitbekommt - wenns nicht bei der Unfallannahme angegeben wurde).


    Den Rest regelt die Versicherung - damit hat der Schädiger wenig zu tun.


    Wenn meister-schnack simulieren würde, würde ich Dir recht geben, dazu ist aber nichts ersichtlich. Und wenn mir jemand ins Auto fährt, warum darf ich dann nicht das geltend machen, was mir zusteht. Unterschwellig kommen immer die Unterstellungen, Geschädigter und Anwalt würden da enorm tricksen, dabei ist es einfach nur so, dass der Anwalt (leider auch nicht jeder) dafür sorgt, dass die Versicherung das zahlt, was Sie nach Gesetz und Rechtsprechung zahlen muss - wie gesagt, wenn die Versicherungen das von sich aus zahlen würden, würde ich Dir hinsichtlich der Überflüssigkeit des Anwalts in dieser Sache zustimmen.

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