Abrechnungsfehler bei O2o Kunden

  • Habe gerade meine Rechnung für O2o Dezember erhalten. Hier hat sich ein Abrechnungsfehler eingeschlichen.


    Die Kunden die von O2o 60 in der 40 gewechselt sind, haben lt. Hotline zweimal den Airbag ausgelöst :-) !


    Ich hatte eine Rechnung von nun etwas mehr als 100 Euro. Nach Reklamation wurde mir nun auf die nächste Rechnung 60 Euro gutgeschrieben.


    Also Augen auf bei der Rechnung!

  • Wie lag denn dein Abrechnungszeitraum? Wurde also für die Tage bis zum Wechsel in den 40er, der 60er voll berechnet und dann ab dem Tag des Wechsels nochmal der 40er?


    Ich befürchte so was auch auf meiner Rechnung zu finden, aber hab noch ein paar Tage Zeit. ;)

    ---

  • war bei mir auch, Betrag wurde auch gutgeschrieben, email genügte :-)

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Bei o2 ist grundsätzlich jede Rechnung genauestens zu prüfen: meine leidvolle Erfahrung aus 8 Jahren o2-Kunde.
    Und mit Sicherheit wurden Dir die 60 EUR nicht als Rechnungsgutschrift, sondern als Gesprächsgutschrift gutgeschrieben (hoffe, ich liege hier falsch!).


    Mag für welche keinen Unterschied ausmachen - insbesondere in der o2o-Ära - für diejenigen, die Zusatzdienste buchen, dann aber doch.


    Außerdem habe ich hier im Forum irgendwo gelesen, daß bei vorhandenen Gesprächsguthaben, diese zuerst "verzehrt" werden, bevor der Airbag greift.


    Wenn das so ist, würdest Du auch im nächsten Rechnungsmonat eine Rechnng von 100 EUR haben.


    o2 ist rechnungstechnisch sehr sehr kreativ :flop:



    Und nochwas - beschwere Dich nicht zu oft bei der Hotline.
    Auch wenn dies 150% berechtigt ist, landest Du nach einigen Telefonaten (mit Gutschriften) auf einer schwarzen Liste (Die Gutschriftenjäger-Liste).
    Wenn einmal passiert, wirst Du recht schnell am Hörer abgeblitzt, und Gutschriften gibt es keine mehr.
    Egal wir überhöht die Rechnung ist.

    Gruß Vesko

  • Zitat

    Original geschrieben von Vesko
    Und mit Sicherheit wurden Dir die 60 EUR nicht als Rechnungsgutschrift, sondern als Gesprächsgutschrift gutgeschrieben (hoffe, ich liege hier falsch!).


    Du liegst falsch!


    Bei o2 wird das sogar so gehandhabt, das wenn du rechtzeitig 2-3 Tage vor Abbuchung reklamierst, dieser Betrag so gutgeschrieben wird, dass er garnicht mehr vom Konto abgezogen wird sondern nur die Differenz dann.


    Zitat

    Und nochwas - beschwere Dich nicht zu oft bei der Hotline. Auch wenn dies 150% berechtigt ist, landest Du nach einigen Telefonaten (mit Gutschriften) auf einer schwarzen Liste (Die Gutschriftenjäger-Liste). Wenn einmal passiert, wirst Du recht schnell am Hörer abgeblitzt, und Gutschriften gibt es keine mehr. Egal wir überhöht die Rechnung ist.


    Diese Liste gibt es, jedoch wird man dort nur eingetragen, wenn man zu unrecht Gutschriften fordert. Liegt der Fehler klar bei o2, hat das nichts mit der Black List zutun! (Gutes Beispiel: "Ich habe kein Netz", "konnte gestern nicht telefonieren", "meine sms kommen zu spät an" bei solchen fällen wird man nach ner zeit geblacklistet.


    Bei Abrechnungsfehlern niemals.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Habe am 8.12. einen o2o 60er abgeschlossen. Am 10.12 hab ich dann bei der Hotline angerufen das die mir den in den 40er wechseln. Haben die auch gemacht aber:


    Am 8.12 wurde mir eine Anschlussgebühr berechnet 25 € und
    am 10.12 wurde mir nochmal eine Anschlussgebühr berechnet.


    Ich finde es eine frechheit mir fürs wechseln auch noch mal ne Anschlussgebühr in Rechnung zu stellen.


    Alle versuche von mir das zu Reklamieren schlugen fehl, man sagte mir das es so ist und man da nichts gutschreiben wird.


    MfG


  • Hast du die Anschlußgebührenbefreiung denn auch rausgehandelt? War das Bestandteil der VVL?

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • @altaso:Letzteres stimmt aber nicht. Auch mir erklärte die Hotline, dass sie keine Gutschriften mehr geben "dürften", weil es eine Gutschriftensperre bei mir gäbe und ich schon so viele Gutschriften (=zwei in zwei Monaten) bekommen hätte (was aber beides Mal ebenfalls o2 Abrechnungsfehler waren, und o2 dies ja durch Unterlassen der Prüfung nach Rechnungswiderspruch bestätigt hatte und ich das Problem, dass o2 statt normalen Sprachverbindungen oder ausgeschalteten Handy, Datenverbindungen berechnet bei spezifischen Proxyeinstellungen des Internetzugangs ( wo das Ende Datenverbindung nicht korrekt erfasst wurde), erst nach dem Zugang der ersten Rechnung sah. Folglich war auch im Zeitraum bis zum Rechnungszugang der folgenden Abrechnungsperiode noch falsch berechnet worden). So waren dann auch die kostenlosen FreiMMS nicht mehr kostenlos, da keine 10 cent mehr gutgeschrieben werden durften.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Letzteres stimmt aber nicht. Auch mir erklärte die Hotline, dass sie keine Gutschriften mehr geben "dürften", weil es eine Gutschriftensperre bei mir gäbe und ich schon so viele Gutschriften (=zwei in zwei Monaten) bekommen hätte (was aber beides Mal ebenfalls o2 Abrechnungsfehler waren, und o2 dies ja durch Unterlassen der Prüfung nach Rechnungswiderspruch bestätigt hatte und ich das Problem, dass o2 statt normalen Sprachverbindungen oder ausgeschalteten Handy, Datenverbindungen berechnet bei spezifischen Proxyeinstellungen des Internetzugangs ( wo das Ende Datenverbindung nicht korrekt erfasst wurde), erst nach dem Zugang der ersten Rechnung sah. Folglich war auch im Zeitraum bis zum Rechnungszugang der folgenden Abrechnungsperiode noch falsch berechnet worden). So waren dann auch die kostenlosen FreiMMS nicht mehr kostenlos, da keine 10 cent mehr gutgeschrieben werden durften.


    Doch es stimmt sehr wohl!


    Die Hotliner haben die Möglichkeit eine Gutschrift nach internen Fehlern (also z.B. Eigen verschulden seitens o2) oder infolge einer Kulanzgutschrift einzurichten.


    Zweiteres kann die Blacklist auslösen!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • @altaso:steht bestimmt so in der Direktive von oben, das sie können und den Leuten unten wird von den direkten Vorgesetzten, dann ein anderes Klima eingetrichtert.Warum sollten denn die Kunden andere Erfahrungen haben, die sich mehr als zweimal beschweren oder widersprechen mussten? Ich hatte auch o2 vor Gericht zerren können und o2 hätte mir die widersprochenen Rechnungen erstatten müssen (allein, weil durch das Verweigern der angeforderten Prüfberichte nach TKV, die Rechnungen rechtskräftig bereits so falsch geworden sind). Aber leider habe ich dazu keine Zeit gehabt.Mir ist natürlich klar, dass o2 ja nie Fehler macht, wie die Standardantwort bei jedem Widerspruch ist. Das Abrechnungssystem ist immer korrekt, es wurde ja einmal im Jahr durch Gutachter geprüft (gerade wie ein aktueller Fall im Forum zeigt). Daher sind alle Gutschriften aus Sicht von o2 ungerechtfertigt (und ja deshalb auch nur Kulanzgutschriften-ohne Annerkennung einer Rechtspflicht). Nur wenn man vor Gericht klagt, ist für es o2 ein Fehler ihrerseits geworden. Daher kann ich deine Teilung in berechtigte und unberechtigte Kulanzgutschriften nicht sehen: alles ist Kulanz und bis zur gerichtlichen Feststellung ungerechtfertigt, sonst würde ja unter Annerkennung einer Rechtspflicht erstattet werden ;) .


    Wenn du auch mal drei Hotliner gehört hättest, wie sie sich winden müssen, ja keine 8 Euro zu erstatten und erklären müssen, warum die kostenlosen FreiMMS nicht kostenlos sind, weil sie ja fälschlich berechnet wurden, aber es leider keine Erstattung geben könnte, würdest du anders schreiben...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!