ZitatOriginal geschrieben von StebuEx
TK zahlt auch Glasschäden, bspw. Scheinwerfer nach Auffahrunfällen.
Da das nach Konditionen der Vertragswerkstatt "abgerechnet" wird, hat man quasi eine VK-light wenn man fiktiv abrechnet, also auszahlen läßt.
Ist es wirklich so, dass die Teilkasko die Scheinwerfer nach einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt? Ich dachte das sei nur bei Diebstahl oder Vandalismus der Fall.