Immer Ärger mit der Deutschen Bahn

  • Hey Leute,


    hatte letzte Woche wieder voll Stress im Zug. Ich fahre jeden morgen mit dem Zug zur Uni. Und jeden morgen ist der Zug grenzenlos überfüllt. Vor eine paar Monaten habe ich einen Schaffner gefragt, ob es möglich ist, dass man sich dann in die 1. Klasse setzt.


    Der Unterschied zwischen 1. und 2. Klasse besteht aus einem 15 cm² großem Tisch !


    Er meinte es wäre grundsätzlich kein Problem. Gut, habe ich mich dahin gesetzt. So ging das dann etwa 2 Monate. Fahrkarte wurde auch immer wieder zwischendurch kontrolliert, kein Schaffner hat was gesagt.


    Nur letzte Woche kam ein ganz "gut" gelaunter vorbei, der sofort total Ärger gemacht hat. Ich dürfte hier nicht sitzen.......


    Der Kerl hat meine Personalien aufgenommen und mir 40 € aufgebrummt.


    Nur komisch das wochenlang kein Schaffner moniert hat.


    Frage : Was kann ich jetzt machen ? Bezahl ich? Erheb ich Einspruch ??


    Kann doch nicht einfach alles von der Willkür eines (beschissenen) (sorry) Schaffners abhängen.....



    Bitte um Rat !

    Gruß Dommi

  • Hi,


    also ich hatte mich mal ausversehen in die erste Klasse gehockt (Dachte das wäre die 2. Klasse) und der Schaffner kam und hat bei mir aber nur ein kleinen Aufschlag für die erste Klasse haben wollen glaube so um die 2-3 DM waren es damals (Kurzstrecke). Hat ein Scheinchen aus seinem "Monster Bahn PDA" gezogen und ich hatte es bar bezahlt.


    Das Verhalten vom Schaffner Dir gegenüber finde ich schon seltsam. Ich würde schon Einspruch erheben.


    cu Dirk

  • Es ist im nachhinein ja immer leicht zu sagen: "...der hat aber gesagt ..."! Ich glaube dir das schon, aber für diesen Fall gilt doch immer das Gleiche, hast du den Namen des Schaffners, der dir die Auskunft gab und meinst du, er würde dies auch vor seinem Vorgesetzten bzw. Gericht oder sonst wem wiederholen?
    Was meinst du wieviele faule Ausreden die den ganzen lieben langen Tag hören, da ist deine doch noch nicht mal eine neue ausgefallenen Idee!
    Wie gesagt, ich glaube dir das schon, versetze dich doch aber mal in deren Situation, die denken doch du willst sie verarschen.
    Am Ende werden die dir dann die AGBs des Verkehrsverbandes vorlegen, darin steht, dass du mit einem Ticket für die erste Klasse auch in der ersten Klasse sitzen darfst, das gleiche steht da für die zweite Klasse und mit Sicherheit steht da nirgends: "Wenn die Bahn sehr voll ist dürfen sie in Ausnahmefällen auch mit einem Ticket der zweiten Klasse in der ersten Klasse sitzen!"


    Lange Rede kurzer Sinn: Du bist in der Beweispflicht und wirst daher am Ende den Kürzeren ziehen! Ist leider so!


    Gruß vom
    touri

    "Viele Menschen denken nach, wenige vor!"

  • Hmmm... Du hast wirklich 2 Monate da gesessen, und keiner hat ws gesagt?


    Das ist seltsam.


    Rein Rechtlich hast Du keinen Anspruch auf Erstattung. Die erste Klasse ist nunmal für Leute die mehr bezahlen als die in der zweite Klasse. Wie groß da der Unterschied in der Austattung ist spielt keine Rolle.
    Ob die erste Klasse in überfüllten Zügen für Fahrgäste mit Zweitklassfahrschein benutzt werden kann, leigt im ermessen des jeweiligen Schaffners. Du musst also jedesmal extra fragen, ob Du das darfst. Außer Du kennst den Schaffner, dann ist das bei dem evtl anders.


    Von daher hat der vielleicht etwas unfreundlich, aber ansonsten korrekt gehandelt.


    Stell Dir mal die Kehrseite vor: Du bezahlst den Aufpreis für die erste Klasse, und dann sitzen da überall welche die weniger bezahlt haben. Das würde dich auch ärgern, weil Du ja extra dafür bezahlst, um da sitzen zu dürfen, und dann kommen alle anderen für weniger Geld auch rein.
    Und auch wenn da im Moment keiner sitzt. Wer sagt Dir das da nicht unterwegs einer einsteigt.


    Ein generelles Recht die erste Klasse zu benutzen gibt es nicht. Das lässt sich auch nicht herdiskutieren. Für was gibt es denn zwei Fahrpreise, für erste und zweite Klasse, wenn man auch mit billigen Fahrkarten überall sitzen kann.


    Also, lern draus, und freu Dich, daß Du immerhin 2 Monate da sitzen konntest.

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  • Es ist wirklich eine richtige Unverschämtheit, was sich der Schaffner da geleistet hat.
    Bei überfüllten Zügen kann er zwar die erste Klasse freigeben, aber auch nur im Einzelfall.
    Einem Fahrgast eine generelle Erlaubnis zu erteilen, dazu hat er nun wirklich keine Befugnis.


    Leider nehmen die meisten Schaffner Ihren Job nicht mehr so ernst wie früher. Vor ein paar Jahren noch war es überhaupt kein Problem, wenn mal wegen eines Defekts ein Wagen in der ersten Klasse in einem Nahverkerhrszug oder Interregio ausgefallen ist und nicht benutzbar war. Die Schaffner haben dann meist einen zweite Klasse - Bereich umfunktioniert, damit man dort jedenfalls ein wenig Ruhe hatte. Das passiert heute leider immer weniger, wobei natürlich verkannt wird, dass Pasagiere in der ersten Klasse mehr Geld bezahlen und auch ein Plus an Service erwarten dürfen. Im Gegenzug wird aber ganz schnell die erste Klasse freigegegeben, wenn es zu voll wird. Denn das vereinfacht natürlich die Arbeit ungemein und erspart dem Schaffner viele Streitereien (denn 10 erste Klasse Kunden, die mecken sind immer noch weniger als 50 Passagiere, die sich darüber beschweren, dass der Zug überfüllt ist, aber die erste Klasse ja noch frei wäre).


    Ich ärgere mich jeden Morgen darüber, dass sich in meinem Zug die erste Klasse nach und nach mit Leuten füllt, die offensichtlich nicht dafür bezahlt haben und sich mit einer Dreistigkeit in der ersten Klasse niederlassen über die man sich nur noch wundern kann (übrigens auch dann, wenn der restliche Zug leer ist). Es sind übrigens jeden Morgen die selben Leute, überwiegend Schüler, deren Fahrkarten von der Stadt finanziert werden. Echt toll, wenn die dann auch noch lobend den zur Verfügung stehenden Platz und die bequemeren Sitze erwähnen während man selbst sich als zahlender Fahrgast mit 40 anderen Leuten in dem erste Klasse - Waggon zusammenquetschen darf.


    Die Ausstattung ist dabei neben der gewünschten ruhigeren und leereren Umgebund eingentlich nur Nebensache, auch wenn ein Tischchen fürs Notebook oder fürs Frühstück immer sehr praktisch ist. Aber ich zahl den Aufpreis nicht dafür, dass ich ein Tischchen habe oder die Sitztiefe oder Kopflehnenhöhe anpassen kann (im Nahverkehr, wo das in der zweiten Klasse nicht geht). Ich möchte einfach ein bisschen Ruhe vor und nach der Arbeit haben und finde es eine große Unverschämtheit, wenn andere Leute mir die auf meine Kosten (denn ich zahle ja den Aufschlag) nicht gönnen.


    Wenn man sich dann mal beschwert und nach ca. 5 oder 6 Beschwerden auch endlich einmal kontrolliert wird, dann tun die Leute immer ganz unwissend (besonders die die vorher gesagt haben "echt toll hier in der ersten Klasse") und die Schilder, die auf das erhöhte Entgeld von 40 € hingewiesen haben, haben sie auch nicht gesehen.


    Oft läuft es dann darauf hinaus, dass die Leute beim zuständigen Verkehrsverbund anrufen und sagen "Hab ich ja nicht gewusst, tut mir leid". Dann sind es nur noch 5 € und nicht mehr 40 €.


    Wenn Du Dich aber wirklich auf die Aussage des Schaffners verlassen hast, dann würde ich mich an Deiner Stelle beschweren, dann musst Du sicher nicht die volle Strafe zahlen. Für die Zukunft würd ich Dir empfehlen Dich zu entscheiden, ob Du für die erste Klasse mehr bezahlen möchtest oder weiterhin in der zweiten Klasse sitzen willst. Wenn Du bei einer Fluggesellschaft ein Billigangebot nutzen möchtest sind die Plätze ja auch begrenzt, sonst kostet es mehr. Und im deutschsprachigen Ausland zahlt man ja auch für die Autobahnnutzung extra Gebühren um schneller und bequemer voranzukommen.


    Zu dem oben geposteten Kommentar, dass ein erste-Klasse Aufschlag nur 2 oder 3 Mark gekostet hätte: Es kommt immer darauf an, ob man innerhalb eines Verkehrsverbundes fährt oder zum Bahntarif. Auch die Bahn ist Teilhaber oder Mitglied in einigen Verkehrsverbünden und hat Partnerschaften mit einigen anderen und verkauft in diesen Fällen auch Karten während der Fahrt (nachlösen). Die Bestimmungen sind hier aber von Verbund zu Verbund unterschiedlich. Fast überall ist es mitlerweile so, dass in Nahverkehrszügen kein Schaffner mehr mitfährt und man die Karte vorher lösen muss, da ein Nachlösen nicht möglich ist. Das ist dann meist neben den Zugtüren außen aufgedruckt oder man wird auf Schildern darauf hingewiesen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Um weitere (unangenehme) Folgen zu vermeiden würde ich an deiner Stelle zahlen. Im Nachhinein kannst du diesen Fall immer noch der sogenannten "Clearing-Stelle" der Deutschen Bahn schildern.
    Evt. bekommst du sowas wie einen Gutschein zurück.


    Gruß, Tom.

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