T-Mobile drosselt WnW Dayflat auf 1 GB - Sokü(?)

  • Aus dem Bauch heraus: Ich denke, das wird wohl so sein. Genaueres kann sicherlich nur ein Jurist sagen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Da im Kleingedruckten eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten steht, dürfte es sich nicht um eine tägliche Neubuchung handeln.


    Auf Grund der Änderung dürfte man die DayFlat nun (meinem Verständnis nach!) auch ohne Frist kündigen.
    Den Mobilfunkvertrag betrifft dies aber nicht, da es sich ja um eine zusätzliche Option handelt, die bei Abschluss des Mobilfunkvertrages nicht Vertsragsbestandteil war.


    Steinigt mich, falls ich falsch liegen sollte ;-)


    du wirst wohl recht haben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Da im Kleingedruckten eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten steht, dürfte es sich nicht um eine tägliche Neubuchung handeln.


    Auf Grund der Änderung dürfte man die DayFlat nun (meinem Verständnis nach!) auch ohne Frist kündigen.
    Den Mobilfunkvertrag betrifft dies aber nicht, da es sich ja um eine zusätzliche Option handelt, die bei Abschluss des Mobilfunkvertrages nicht Vertsragsbestandteil war.


    Steinigt mich, falls ich falsch liegen sollte ;-)


    Ich habe bisher immer den Web'n'Walk - Tarif für 5 Euro GG gemeint, den man zum Surfstick bekam oder auch als Connect-Variante für 9 Euro GG /Monat.
    Da wurde Dayflat automatisch als kleinste Option geschaltet. Auf die Frage "Ob man den Tarif kündigen könnte", dachte ich, dass ein reiner Datenvertrag vorliege.
    Das man diesen Vertrag kündigen kann (wenn man ihn zumindest einmal genutzt hat und gedrosselt wird und das Surfen ist ja Sinn einen Datenvertrages), steht ja wohl außer Frage


    Und jetzt wird es kompliziert, wenn jemand einen Sprachtarif hat und die Dayflat nur als Surfoption nutzt. Wird diese geändert und hat man diese kann man die Option nur im Rahmen der drei Monate noch behalten. Die Option ist ja von beiden Vertragsparteien innerhalb einer Frist von drei Monaten kündbar. Damit war auch bei Abschluss klar, dass die Option im schlimmsten Falle auch nach drei Monaten ganz abgeschafft werden könnte.
    Also noch schnell bei Vodafone abschließen, dort sind die meisten Optionen zwangsmäßig genausolang wie die Vertragslaufzeit (WebConnect/MobileConnect etc), die Websession ist da jedoch eine Option für einen Tag :rolleyes:

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Beim Lesen dieser Diskussion habe ich den Eindruck bekommen, dass Unklarheiten bestehen, was die Dayflat überhaupt ist bzw. in Kombination mit welchen Tarifen sie überhaupt gebucht werden kann.



    Die Dayflat ist eine Datenoption.
    Es gibt diese Option bei keinem Sprachtarif!
    Eingerichtet werden kann die Option bei 4 Datentarifen:


    - Xtra web'n'walk DayFlat (Prepaid-Tarif ohne Grundgebühr; im Prepaid-Bereich bietet T-Moble gar keine Alternative zur Dayflat an)
    - web'n'walk Connect (Postpaid-Tarif, 5 Euro Grundgebühr, mit subventioniertem Gerät)
    - web'n'walk Plus (Postpaid-Tarif, 9 Euro Grundgebühr, mit subventioniertem Gerät)
    - CombiCard Data (Postpaid-Tarif, keine Grundgebühr, lässt sich nur als "Zweitkarte" zu einem bestehenden Sprachvertrag dazu buchen; ohne subventioniertes Gerät)


    Mit der CombiCard Data ist es theoretisch möglich, Telefongespräche zu führen, wobei die Verbindungspreise jenseits von gut und böse sind.
    Mit den anderen 3 Tarifen kann man nur surfen und SMS schreiben.



    Bei jedem Datentarif muss zwangsläufig eine Datenoption gebucht werden, es existiert kein T-Mobile-Vertrag ohne Datenoption.
    Die Datenoptionen ohne Grundgebühr, T-Mobile Data und web'walk Starter, lassen sich ausschließlich bei Sprachtarifen buchen. Bei den o.g. Datentarifen lassen sie sich nicht buchen.
    Bei den Postpaid-Tarifen ist die Dayflat die Datenoption mit den niedrigsten Fixkosten (0 Euro pro Tag bei Nichtnutzung, 4,95 Euro pro Tag bei Nutzung) und sie wird daher in der Praxis sehr oft bei "Schubladen-Karten" verwendet.
    Die Alternativen zur Dayflat sind volumenbasierte Datenoptionen (bzw. die Flatrate), z.B. Data 30, web'n'walk M und web'n'walk L. Allerdings kosten diese Optionen immer Grundgebühren, so dass die Fixkosten natürlich höher sind als bei der Dayflat.



    Darüber, ob das geänderte Speedstepdown nur für neu geschaltete Karten oder auch für Bestandskarten gilt, habe ich leider keine Info.
    Falls es auch für Bestandskarten gilt, habe ich jedoch Bedenken, dass T-Mobile zumindest auf dem normalen Weg (ohne Rechtsweg) eine Sonderkündigung akzeptiert. Der jeweilige Tarif an sich kann ja fortgeführt werden, es betrifft nur die Option. Wobei die Problematik für T-Mobile sicherlich ist, dass T-Mobile für die betroffenen Tarife keine andere fixkosten-freie Alternative zur Dayflat anbietet.
    In der Vergangenheit kam es schon vor, dass bestimmte wenig verbreitete Optionen (z.B. Push To Talk) eingestellt wurden, auch Bestandskunden konnten die Leistungen nicht weiter in Anspruch nehmen und trotzdem wurden Sonderkündigungen nicht akzeptiert.



    Immerhin haben beide Parteien - sowohl der Kunde als auch der Provider - die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Falls die Änderungen bezüglich des Speedstepdowns nicht für Bestandsverträge gilt, hat T-Mobile immer noch die Möglichkeit, die Verträge zum Ende der Laufzeit zu kündigen. Ich glaube zwar nicht, dass sie es wegen des Speedstepdowns tun werden, aber die Möglichkeit steht ihnen offen. In der Vergangenheit hat T-Mobile auch schon Verträge in Alttarifen, die aus wirtschaftlichen Gründen für den Provider nicht mehr rentabel waren (z.B. die alten Company-Tarife, falls ein Insider von Euch diese Tarife kennt ;) ), gekündigt.

  • Danke für die Erläuterungen. Dann ist es ja klar: Es gibt für Laufzeitkunden nur Dayflats in Datentarifen und dort gibt es keinen Tarif ohne Option, d.h. eine von mehreren Optionen muss gewählt werden. T-Mobile kann schwerlich mit Fixkosten von 5 Euro bei unbegrenztem Surfen für 5 Euro/Tag werben, wenn man dann gezwungen wird, statt der 0-Euro-Option die 35 Eurooption zu buchen, um mehr als 1 GB pro Surftag zu bekommen. Einfach alle kleineren Optionen abzuschaffen und für den Datentarif dann z.B. nur noch eine neue 100-Eurooption anzubieten (wie einige hier es als legitim ansehen würden), würde auch gegen den beworbenen Vertragszweck stehen. Ob t-mobile die Sonderkündigung nach Drosselung und Fristsetzung bei Altkundenverträgen akzeptiert oder nicht, ist für deren Gültigkeit nicht von Bedeutung.
    Ich tippe mal schwerlich darauf, dass es auch für t-mobile nicht so kompliziert ist widersprechenden Bestandskunden die alten Bedingungen wieder einzustellen, sollten sie überhaupt umgestellt worden sein.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ich habe mal ne E-Mail an den Kundenservice geschrieben ob das auch für Bestandskunden greift. Noch hat T-Mobile mich nicht angeschrieben und gesagt das meine Leistung reduziert wird oder die Option gekündigt wird...

  • qwqw:
    Das ist alles korrekt. Bedenken musst Du allerdings, dass nach dem 1 GB "nur" ein Speedstepdown besteht. Der Kunde kann danach ohne zusätzliche Kosten weiter surfen, nur die Übertragungsgschwindigkeit wird dann für den Rest des Tages reduziert.
    Weil generell kein Rechtsanspruch besteht, dass man auf 100% der Fläche Deutschlands mit Datenverbindungen mit der maximalen UMTS-Geschwindigkeit versorgt wird, wird es sicherlich nicht einfach, mit einer Sonderkündigung zu argumentieren.
    Immerhin kann man auch nach Erreichen des Speedstepdowns mit verringerter Geschwindigkeit weiter surfen - wie bei ca. 30% der Fläche Deutschlands, wo das UMTS-Netz noch nicht verfügbar ist und man daher nur EDGE mit seiner geringeren Geschwindigkeit nutzen kann.

  • Dennoch ist es ein gewaltiger Unterschied ob man wegen mangelndem Netzausbau ( ;-) ) oder aber einer Drosselung gebremst wird. Bei letzterem hat der Anbieter die Leistung - wohl vertragswidrig - zum Nachteil des Kunden verschlechtert. Vertragswidrig deshalb, weil man sich bei anderen Paketen immer eine Drosselung vorbehalten hat, bei der Dayflat (Postpaid) allerdings ausdrücklich nicht. Dann mit dem Standardsatz, dass ein Mobilfunknetz nicht immer 100%ig geht, zu kommen, dürfte nicht sonderlich überzeugen.


    Wobei mir schleierhaft ist, wer täglich mehr als 1 GB mobil versurfen will...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Dennoch ist es ein gewaltiger Unterschied ob man wegen mangelndem Netzausbau ( ;-) ) oder aber einer Drosselung gebremst wird. Bei letzterem hat der Anbieter die Leistung - wohl vertragswidrig - zum Nachteil des Kunden verschlechtert. Vertragswidrig deshalb, weil man sich bei anderen Paketen immer eine Drosselung vorbehalten hat, bei der Dayflat (Postpaid) allerdings ausdrücklich nicht. Dann mit dem Standardsatz, dass ein Mobilfunknetz nicht immer 100%ig geht, zu kommen, dürfte nicht sonderlich überzeugen.


    Wobei mir schleierhaft ist, wer täglich mehr als 1 GB mobil versurfen will...


    Nicht täglich. Aber wenn ich die ein- bis zweimal Benutze hatte ich schon immer so 2-3 GB Traffic :).

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