T-Mobile darf nicht auf Lastschrift bestehen

  • Quelle: http://www.tarif-express.de


    Urteil
    Kunden dürfen nicht zur Zahlung per Lastschrift gezwungen werden


    Nach einen Beschluss des Bundesgerichthofs kann ein Mobilfunkunternehmen seine Kunden nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung per Lastschriftverfahren zwingen. Dies berichtet das Handelsblatt heute im Bezug auf ein Urteil vom vergangenen Mittwoch (26.02.2003).


    Die Telekom-Tochter T-Mobile darf nun in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Telly-Local-Tarif die Klausel, in der die Kunden zur Zahlung per Lastschriftverfahren verpflichtet wurden, nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gebrauchen.


    Das Unternehmen muss gewährleisten, dass zwischen Rechnungszugang und Einzug des Geldes mindestens fünf Werktage liegen, damit der Kunde die Möglichkeit hat, die Rechnung zu überprüfen und gegebenenfalls sein Konto auszugleichen.


    Weiter darf das Unternehmen die EC- oder Kreditkarten seiner Kunden nicht mehr überprüfen. Bisher entbund der Kunde nach einer weiteren Klausel in den AGB bei Vertragsabschluss seine Hausbank vom Bankgeheimnis. T-Mobile war es somit also möglich sowohl die Zahlungsfähigkeit als auch die auf dem Antragsformular gemachte Angaben über die EC- bzw. Kreditkarte des Kunden zu ermitteln.


    http://www.tarif-express.de/perl/news/show?id=3058


    Nervt mich sowieso, dass die Lastschrift wollen. Ich wurde z.B. gerne per Kreditkarte bezahlen.


    Thorsten

  • Das dürfte doch für alle Netzanbieter bzw. Provider gelten, oder?
    Auf jeden Fall eine gute Entscheidung. Wir sind schon gläsern genug, da sollte noch einiges mehr verboten werden.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Re: T-Mobile darf nicht auf Lastschrift bestehen


    Zitat

    Original geschrieben von tneuhetzki
    Quelle: http://www.tarif-express.de


    Das Unternehmen muss gewährleisten, dass zwischen Rechnungszugang und Einzug des Geldes mindestens fünf Werktage liegen, damit der Kunde die Möglichkeit hat, die Rechnung zu überprüfen und gegebenenfalls sein Konto auszugleichen.


    Dieser Passus macht das Urteil im Endeffekt und in Bezug auf das Lastschriftverfahren wertlos, da dies nach meiner Erfahrung bei so ziemlich jedem Provider der Fall ist. Bei o2 sind es in der Regel sogar 10 Tage.


    Die meisten Provider sind ohnehin sehr kulant und bestehen nach Entzug der Einzugserlaubnis nicht auf eine neue, auch wenn diese Vertragsbestandteil ist. Hauptsache ist, dass überhaupt Geld fließt .

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

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