Dass die Versicherung in Anbetracht des Verwandtschaftsverhältnisses den Zeitwert von 250 € erstattet halte ich keineswegs für sicher.
Also ich würde erst einmal abklären ob die Versicherung überhaupt bei einem Schaden wegen von der Mutter verschütetem Kaffe zahlt.
Laptop Totalschaden wegen Wasserschaden
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Wieso geht Ihr eigentlich alle davon aus, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt?
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Versicherungen verlangen doch in der Regel Kostenvoranschläge? :confused:
Schick den Kostenvoranschlag zur Versicherung und lass dir den Zeitwert + Kosten des Kostenvoranschlages erstatten, da eine Reparatur unwirtschaftlich ist!
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Also wenn überhaupt, ist die Haftpflicht-Versicherung seiner Mutter der Ansprechpartner, nicht seine.
Er sollte, wie ich geschrieben hatte, erst einmal klären, ob die Versicherungspolice seiner Mutter überhaut einen derartingen Schaden (verschütteter Kaffee auf Notebook des Sohnes) abdeckt. Ich fürchte nicht ! -
Zitat
Original geschrieben von juerglein
Also wenn überhaupt, ist die Haftpflicht-Versicherung seiner Mutter der Ansprechpartner, nicht seine.
Er sollte, wie ich geschrieben hatte, erst einmal klären, ob die Versicherungspolice seiner Mutter überhaut einen derartingen Schaden (verschütteter Kaffee auf Notebook des Sohnes) abdeckt. Ich fürchte nicht !Er schrieb ja, er hat den Schaden bereits gemeldet!
Dir ist schon klar, dass ich auch als Geschädigter einen Schaden bei der Versicherung des Verursachers melden kann!Nett gemeinte, aber eher unbrauchbare Ratschläge, da man ja bereits viel weiter ist!
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
Also wenn überhaupt, ist die Haftpflicht-Versicherung seiner Mutter der Ansprechpartner, nicht seine.
Er sollte, wie ich geschrieben hatte, erst einmal klären, ob die Versicherungspolice seiner Mutter überhaut einen derartingen Schaden (verschütteter Kaffee auf Notebook des Sohnes) abdeckt. Ich fürchte nicht !Genau, schaden wurde gemeldet und wird auch, in welcher Größenordnung auch immer auch bezahlt.
Und zu dem Rest: Man muss halt alles erstmal erlebt haben, im nachhinein bin ich auch schlauer, aber da der laptop noch funktionierte, habe ich schon gehofft, dass ein Austausch der Tastatur ausreicht, dem ist nun nicht so bzw. wollen die lgischerweise keine Garantie auf die nicht ersetzten teile geben, sollte ich nur die Tastatur reparieren lassen.Und natürlich war mir vorher bewusst, dass der Kostenvoranschlag geld kostet, auch in welcher Höhe. Ich habe es nur dazu geschrieben, weil das ja für mich quasi verlorene Kosten sind, sollte ich ihn nicht reparieren lassen und das in meine Entscheidung mit einfließen muss.
Hab im Übrigen nochmal mit meinem vater geredet, der ab und an Versicherungsfälle mit Fernseher hat. Er hat noch NIE von der Versicherung den Zeitwert für die Kunden bekommen, sondern immer den "Wiederbeschaffungswert". Noch ein Grund mehr, dass mich dieser Zeitwert so stört, da laut idealo der günstigste Internetpreis aktuell bei 640€ liegt. Ist halt ne Definitionssache und sicherlich von Versicherung zu Versicherung verschieden. Da hier im Osten noch stark die Allianz, die sich da scheinbar sehr kulant zeigt, vertreten ist und meine Mutter bei der VHV ist, kann es eben da anders sein... Aber wenn man das Argument Auto hernimmt, dann bekommt man ja auch nur den Preis nach Schwacke etc., aber das heißt noch nicht, dass man dasselbe Auto wirklich für den Preis bekommt. Vll ist es weniger, vll mehr, also gehe ich momentan eher davon aus, dass ich den Zeitwert bekomme.
Naja, bin mal gespannt wieviel ich letztendlich bekomme.
Auf jedenfall bin ich, egal was rauskommt, um einiges schlauer geworden. Man muss eben doch erst auf die Nase fallen, um einiges mitzubekommen :top: -
Wenn Deine Mutter bei Dir einen Schaden verursacht hat, dann muss die Dir den Schaden ersetzen Egal, ob ihre Haftpflichtversicherung das abdeckt. Falls ihre Haftpflichtversicherung aber die Deckung des Schadens zusagt, dann wirst Du nur den Zeitwert erhalten, da Haftpflichtversicherungen nur den Zeitwert ersetzen.
Neuwert wird nur bei der Hausrat und Wohngebäude bezahlt. Frag mal Deinen Vater, wo die Fernseh-Versicherungsfälle gemeldet wurden (wohl nicht bei der Wohngebäude, aber vielleicht bei einer Hausratversicherung bei Einbruch-Diebstahl)?
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Bei der Schadenmeldung hast du hoffentlich nicht geschrieben: "Nun zum Problem: Ich hatte mir vor knapp 2 Wochen hat meine Mutter ne dreiviertel Tasse Kaffee ausversehen drüber geschüttet."
Wie schon geschrieben wurde, zahlt die Haftpflicht maximal den Zeitwert. Begründet wird dieses mit der Tatsache, dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, als ob der Schaden nicht entstanden wäre. Da kein neuer - sondern ein gebrauchter - Rechner beschädigt wurde, gibt es auch nur einen entsprechenden Wertersatz.
Übrigens muss die Versicherung dieses zahlen, falls kein Betrug oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Im Bereich der (groben) Fahrlässigkeit sind wir beim Kaffeetrinken am PC noch nicht.
Geprüft wird der Rechner sicherlich, denn gerade diese Schadenmeldungen "stinken" gewaltig. Sorry, aber es ist so (siehe: "Nun zum Problem: Ich hatte mir vor knapp 2 Wochen) :eek:
Viele Grüße
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Zitat
Original geschrieben von max4you
.....
Wie schon geschrieben wurde, zahlt die Haftpflicht maximal den Zeitwert. Begründet wird dieses mit der Tatsache, dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, als ob der Schaden nicht entstanden wäre. Da kein neuer - sondern ein gebrauchter - Rechner beschädigt wurde, gibt es auch nur einen entsprechenden Wertersatz......
kann ich nicht bestätigen, mir wurde damals der wiederbeschaffungswert erstattet, als der fernseher wegen blitzschlag abgeraucht war. der alte tv war noch etwa 200,- DM wert, ich durfte einen neuen, gleichwertigen für 400,- DM kaufen.
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Zitat
Original geschrieben von nehvada
kann ich nicht bestätigen, mir wurde damals der wiederbeschaffungswert erstattet, als der fernseher wegen blitzschlag abgeraucht war. der alte tv war noch etwa 200,- DM wert, ich durfte einen neuen, gleichwertigen für 400,- DM kaufen.Überspannung durch Blitzschlag ist ein Hausratschaden (Neuwert/Wiederbeschaffungswert).
Haftpflichtschäden sind eine ganz andere Baustelle
ZitatOriginal geschrieben von indiana1212
Deine Mutter muss mal in die Versicherungspolice schauen, ob der Schanden überhaupt gedeckt wird. Denn bei einigen Haftplichtversicherern ist da eine "Verwandschaftsklausel".Also daß Schäden in der Verwandschaft nicht abgedeckt sind.
Bei dieser Klausel geht es in erster Linie um Personen, die im gleichen Haushalt leben.
Viele Grüße
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