Simyo fordert Lastschriftgebühren zurück

  • Zitat

    Original geschrieben von jokay2010
    Gezahlt habe ich die inzwischen 40€ trotzdem
    gleich nach dem Anruf bei Intrum Justitia. Bekomme ich jetzt auch einen Schufa-Eintrag, obwohl ich gleich bezahlt habe?


    Warum hast du es bezahlt ?


    Blau will geld von dir, also müssen sie auch beweisen, dass du die Ware erhalten hast, nicht umsonst verschicken viele Firmen per Paket (damit es einen nachweis gibt).


    Da es sich meistens nicht rechnet, wird per normaler Post verschickt und schlimmstenfalls erneut verschickt, wenn was nicht ankommen sollte.


    Hast du es unter Vorbehalt bezahlt, dann versuch dir dein geld zurück zu holen, was sehr schwer sein wird.....

    MfG


    HH


  • Gerade Newsletter von Atriga bekommen (mit denen ich Zusammenarbeite) Man hat also nichts zu befürchten.


    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXX,


    Einmeldungen säumiger Zahler bei Auskunfteien erfolgen bei atriga gem. § 28a BDSG. Die Erfahrung der atriga zeigt, dass viele Inkassoschuldner dann doch zahlen oder zumindest eine Ratenzahlung vereinbaren, um der Einmeldung zu entgehen. Eine Einmeldung bei der Schufa und anderen Auskunfteien kann nämlich zur Folge haben, dass Banken und Unternehmen (oder auch Vermieter) von einem Vertragsschluss absehen bzw. laufende Verträge, wie z. B. Kreditverträge gekündigt werden.


    Eines vorab: Als Mandant der atriga müssen Sie selbst für die Einmeldung nichts weiter veranlassen. atriga sorgt dafür, dass die rechtlichen Vorgaben nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Zulässigkeit einer Einmeldung eingehalten werden. Entsprechend der Neuregelung des BDSG (vgl. § 28a BDSG, http://dejure.org/gesetze/BDSG/28a.html) dürfen Auskunfteien Schuldnerdaten nur dann erhalten, wenn


    - die Forderung rechtskräftig tituliert ist (vgl. § 28a Abs.1 Nr.1 BDSG) oder


    - die Forderung nach § 178 InsO festgestellt und nicht vom Schuldner bestritten worden ist (vgl. § 28a Abs.1 Nr.2 BDSG) oder


    - der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. § 28a Abs.1 Nr.3 BDSG) oder


    - der Schuldner nach Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung der Daten an die Auskunftei mindestens vier Wochen liegen, der Gläubiger oder etwa das beauftragte Inkassounternehmen den säumigen Zahler rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung darüber unterrichtet hat, dass seine Daten an eine Auskunftei übermittelt werden würden, und der säumige Zahler die Forderung nicht bestritten hat (vgl. § 28a Abs.1 Nr.4 BDSG) oder


    - das der Forderung zugrundeliegende Vertragsverhältnis wegen Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und der Gläubiger beziehungsweise sein Vertreter den Schuldner über die bevorstehende Übermittlung seiner Daten informiert hat (vgl. § 28a Abs.1 Nr.5 BDSG).


    Dementsprechend informiert atriga den jeweiligen Inkassoschuldner vor einer Einmeldung, sobald die Voraussetzungen des § 28a Abs.1 Nr.4 BDSG erfüllt sind. atriga sendet ihm hierzu zusammen mit der Inkassomahnung eine gesonderte Belehrung zu, den sog. Einmeldehinweis. Diesen können Sie informatorisch unter http://gateway.atriga.com/dls/services/?DID=999000010 einsehen.


    Um einer solchen Einmeldung zu entgehen, erfolgt oftmals doch eine Zahlung oder es kommt zumindest zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Da atriga Vertragspartner der Schufa und auch anderer Auskunfteien ist, ist eine Einmeldung bei mehreren Auskunfteien möglich. Auch hierüber wird der Schuldner durch den Einmeldehinweis ausführlich informiert. Auch nach erfolgter Einmeldung kann eine später erfolgende Negativauskunft durch eine Auskunftei dazu führen, dass der Schuldner sich bei atriga meldet und die Schuld ausgleicht, damit der Negativeintrag bei der Auskunftei gelöscht wird.


    Selbstverständlich kümmert sich atriga dann auch darum, dass der Eintrag nach Eingang der Gesamtforderung sofort wieder gelöscht werden kann. Direkt bei Zahlungseingang, noch am selben Tag, erhalten die betroffenen Auskunfteien Nachricht vom Ausgleich der Zahlung und auch der Schuldner selbst erhält eine diesbezügliche Bestätigung. Für Sie als Mandant also ganz einfach, denn atriga kümmert sich um alle rechtlichen und technischen Belange. Für den Schuldner und die angeschlossenen Auskunfteien transparent, da alle Informationen in Echtzeit zur Verfügung stehen.


    Sollten Sie im Einzelfall keine Einmeldung wünschen (etwa aufgrund einer bis dato guten Geschäftsbeziehung oder aus anderen Gründen), so können Sie dies bereits bei Erteilung des Inkassoauftrags in Ihrem DebitManager(tm) entsprechend mitteilen. Sie müssen hierzu lediglich das Auswahlfeld "Negativinformationen einmelden?" auf der ersten Eingabeseite unter "Einmeldung von Negativinformationen" deaktivieren. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf auch festlegen, dass in allen Inkassoverfahren keine Einmeldungen erfolgen sollen.


    Freundliche Grüße
    atriga GmbH

    MfG


    HH

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