Simyo fordert Lastschriftgebühren zurück
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Ich muss auch mal hinzufügen, dass ich nach dem Erhalt der letzten Rechnung simyo die Einzugsermächtigung per Email entzogen habe, bis der Sachverhalt geklärt ist. Nichtdestotrotz haben die von meinem Konto abgebucht.
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Die Einzugsermächtigung ist aber Vertragsbestandteil, die kannst Du nicht einfach kündigen wird man Dir jetzt sagen, denn dafür gibt es den Rechtsweg der gefälligst einzuhalten ist wo kämen wir den dahin wen jeder macht was er will.
Firmen brauchen sich natürlich an nichts zu halten, sie tun das ja nicht aus Vorsatz sondern aus Spaß.
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Re: Simyo fordert Lastschriftgebühren zurück
ZitatOriginal geschrieben von michel88
Folgender Sachverhalt: simyo prepaid Karte wurde gekündigt, Rufnummermitnahme zum anderen Anbieter beantragt.Die letzte Rechnung von simyo war 10 Euro zu viel. Selbstverständlich habe ich die Portierungskosten und Gesprächsgebühren beachtet. Daraufhin habe ich simyo per Email kontaktiert und aufgefordert, mir die zu viel berechneten Betrag zu erklären. Nichts ist geschehen. Nach 1 Woche habe ich die Lastschrift zurückbuchen lassen und am gleichen Tag den richtigen Betrag an simyo überwiesen. Nach noch 1 Woche kam ein Schreiben dass mir die zu viel berechneten 10 Euro mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben werden. Bitte was? Nächste Rechnung? Ich bin doch gar nicht mehr bei simyo. Nach noch 1 Woche kam ein Schreiben dass ich die Lastschriftgebühren + Mahnkosten (1.Mahnung) begleichen soll. Habe simyo daraufhin per Email ausführlich den Sachverhalt erklärt. Lange Zeit war nichts mehr zu hören. Jetzt kommt ein Schreiben von Inkasso mit satten Gebühren usw. Die Frage ist - wer hat in diesem Fall Recht? Darf eine Firma von mir die Rücklastschriftgebühren zurückverlagen, wenn diese mir eine überhöhte Rechnung ausstellt?
Hallo michel88,
keine Zeit verstreichen lassen. einfach dem Inkasso-Unternehmen mitteilen, daß du Einwendungen gegen die Forderung von simyo erhebst und deren Forderung bestreitest.
Dann müssen die den Sachverhalt zurückgeben an simyo und die müssen die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung nachweisen.
Die Inkasso-Unternehmen dürfen nur rechtmäßige Forderungen eintreiben und sobald du Einwendungen erhebst ist die Forderung strittig und der Gläubiger muß die Rechtmäßigkeit beweisen.
Erst dann können Sie wieder die Forderung über ein Inkasso-Unternehmen eintreiben (lassen).
So habe ich es jedenfalls damals mit mobilcom und deren Inkasso-Unternehmen gemacht und hab dann nie wieder was gehört (Ursprungsforderung ca. 20,-€ plus Inkasso-Gebühren fast 80,- € zusammen).Viele Grüße
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... sonst habt Ihr aber keine Langeweile oder? Tststs...
Verklagen wegen Diebstahl, LÄCHERLICH!
Gegen die AGBS von solchen Firmen hast Du keine Chance. Die geben für sowas richtig Geld aus, die sind nie zu Gunsten der Kunden!Du hast das Geld zurückgeholt, nun fängt der Ärger an.
Du kannst froh sein, wenn das Inkassounternehmen nicht "aus versehen" etwas der Schufa meldet, dann hast Du erst RICHTIG Ärger den Eintrag wieder entfernen zu lassen!Auch wenn Du im Recht sein SOLLTEST, Du hast den Stress..... Anwaltskosten etc.... und das wegen 10 Euro! :top: Mein Beileid!
Stufe es als LEHRGELD ab, habe so schon ettliche Zehntausender verballert! Das zählt eben zum Thema Erfahrung im Leben!
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Du sollst es natürlich nicht nur Du siehst was Du von Deinem Handeln hast.... nun sind es 50 Euro!
Bei solchen Unternehmen musst Du nach Regelwerk vorgehen ob Du es nun willst oder nicht. Geht alles nicht wie gewohnt von Abteilung A zu B dann kommen Komplikationen hinzu.
Ich würde zusehen, das Du so unkompliziert wie möglich aus der Geschichte rauskommst, egal ob Du bis zur Niere vorkriechen musst. Der Dreck fällt leider immer nach unten.
Ich spreche oft mit Kunden, die von Inkassounternehmen einen Eintrag in der Schufa haben. Selbst wenn er nicht gerechtfertig gemeldet wurde, sondern wie bei Simyo AUTOMATISCH, bekommst Du den nur mit einem Anwalt und viel viel Post weg. Die Schufa darfst nämlich Du anschreiben und das ist nicht mit einem Brief geklärt!
Die Kosten? Tja, klage Du mal gegen Simyo! Viel Spaß! Ich habe genug andere Dinge im Kopf und so ein Kleinkram regt einen doch nur wieder auf und kostet wertvolle Stunden, die Deiner Familie besser tun würden!Leider ist das die Realität!
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Man sollte nicht vergessen, dass eine wahrheitswidrige Meldung durch das Inkassobüro an die Schufa auch eine Straftat ist. Und sollte es (zunächst) auch mein Geld kosten ... hier wäre ich verdammt hartnäckig! Und auch die Genehmigungsbehörde wäre von solchen Gaunereien unbedingt in Kenntnis zu setzen.
Beim Schriftsatz an das Inkassobüro solltest Du einen Strafantrag für solchen Fall unbedingt schon ankündigen. Es ist wirklich traurig, dass man beim bloßen Kontakt mit diesem als zwielichtig geltenden Gewerbe schon fast davon ausgehen muss, Opfer einer Straftat zu werden.
Nachdem sich die EU u.a. mit Problemen wie dem "Cold Calling" schon erfolgreich auseinandergesetzt hat, wäre es nun an der Zeit, mal den "Inkassosumpf" um einige entbehrliche Mitwirkende zu bereinigen. Bei der ersten bekannt gewordenen unwahren Anzeige an Schufa & Co. sollte ein Warnschuss erfolgen und allerspätestens der dritte Fall müsste mit dem Entzug der Lizenz geahndet werden. Mit solcher Vorgehensweise wäre dieses Dauerproblem binnen weniger Monate endgültig gelöst.
Frankie
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Das Inkassobüro sagt dann: Wir haben einen Auftrag vom Simyo und sind VERPFLICHTET vom BAFIN, dies der Schufa zu melden! Deine Anzeige ist weniger Wert als ein Dauerlutscher! Die Schufa ist Staatlich, dies nur nebenbei! :p
Suche hier im Forum mal nach "Schufa"Nicht vergessen, einige hier aus dem Forum leben in Deutschland! hihi...
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Wurde Dein Gänsebraten zu Lebzeiten irgendwie gentechnisch verändert :eek:?
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