Simyo fordert Lastschriftgebühren zurück

  • Folgender Sachverhalt: simyo prepaid Karte wurde gekündigt, Rufnummermitnahme zum anderen Anbieter beantragt.


    Die letzte Rechnung von simyo war 10 Euro zu viel. Selbstverständlich habe ich die Portierungskosten und Gesprächsgebühren beachtet. Daraufhin habe ich simyo per Email kontaktiert und aufgefordert, mir die zu viel berechneten Betrag zu erklären. Nichts ist geschehen. Nach 1 Woche habe ich die Lastschrift zurückbuchen lassen und am gleichen Tag den richtigen Betrag an simyo überwiesen. Nach noch 1 Woche kam ein Schreiben dass mir die zu viel berechneten 10 Euro mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben werden. Bitte was? Nächste Rechnung? Ich bin doch gar nicht mehr bei simyo. Nach noch 1 Woche kam ein Schreiben dass ich die Lastschriftgebühren + Mahnkosten (1.Mahnung) begleichen soll. Habe simyo daraufhin per Email ausführlich den Sachverhalt erklärt. Lange Zeit war nichts mehr zu hören. Jetzt kommt ein Schreiben von Inkasso mit satten Gebühren usw. Die Frage ist - wer hat in diesem Fall Recht? Darf eine Firma von mir die Rücklastschriftgebühren zurückverlagen, wenn diese mir eine überhöhte Rechnung ausstellt?

  • Na klar - wer sonst sollte die Kosten bezahlen? Die Gebühren für RLS stehen in der Preisliste.

    Gruß Corrado aus HH

  • Zitat

    Original geschrieben von corrado
    Na klar - wer sonst sollte die Kosten bezahlen? Die Gebühren für RLS stehen in der Preisliste.


    Das sehe ich anders. Wenn Simyo eine falsche Rechnung ausstellt und dann auch noch falsch abbucht, kann der TE die Lastschrift zurückbuchen. Nachdem Simyo nicht mal auf die ausführliche Mail des TE reagiert hat, finde ich es eine Frechheit, dass jetzt von einem Inkassobüro hohe Gebühren berechnet werden.
    Ich würde dem Inkassobüro den Fall noch mal schildern und deutlich darauf hinweisen, dass der richtige Rechnungsbetrag bereits bezahlt ist und ich auf keinen Fall weitere Gebühren zahlen werde.
    Erst falls die dennoch einen Mahnbescheid beantragen, mußt der TE natürlich bei Gericht Widerspruch einlegen.

    Herbert

  • Re: Simyo fordert Lastschriftgebühren zurück


    Zitat

    Original geschrieben von michel88
    ... Darf eine Firma von mir die Rücklastschriftgebühren zurückverlagen, wenn diese mir eine überhöhte Rechnung ausstellt?


    Jein. Du musst eine angemessene Frist setzen und solltest die Rücklastschrift in dem Schreiben auch ankündigen.
    Darüber was eine angemessene Frist können Juristen lange streiten, aber ist eine woche ist i.d.R. zu wenig, und wenn du ohne Vorankündigung zurückgebucht hast sieht es schlecht aus.
    Was dir jetzt helfen kann ist die Mahngebühr, erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung bist du in Zahlungsverzug, und damit dürfen in deinem Fall keine Mahngebühren anfallen.
    Das ist auch der Hebel bei dem du wegen der Inkassogebühren ansetzen kannst, da die Mahngebühren ziemlich sicher unbegründet sind und auf deinen Widerspruch nicht reagiert wurde ist fraglich ob überhaupt schon ein Zahlungsverzug eingetreten ist.
    Klär das aber besser mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.

  • Re: Re: Simyo fordert Lastschriftgebühren zurück


    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Jein. Du musst eine angemessene Frist setzen und solltest die Rücklastschrift in dem Schreiben auch ankündigen.
    ...


    Quelle?


    Frankie



    Erg.:
    Persönlich finde ich gerade nur die Pressemitteilung des BGH vom 08.03.2005 zum Urteil vom gleichen Tage (XI ZR 154/04 ). Darin heißt es wörtlich:


    "Die Gläubigerbank kann ihre das Rücklastschriftengelt umfassenden Aufwendungen dem Gläubiger in Rechnung stellen, der seinerseits, falls die Lastschrifteinreichung berechtigt war, den Schuldner auf Ersatz in Anspruch nehmen kann."


    Und berechtigt war der konkrete Lastschrifteinzug jedenfalls nicht. Und dass ein Lastschrifteinzug in anderer Höhe berechtigt gewesen wäre, mag m.E. dahinstehen.


    Und das Konstrukt einer "teilweise" berechtigten Lastschrift extistiert nicht. Lastschriften sind nicht teilbar ... hier gilt nur hopp oder topp.

  • Hallo


    Ist das übliche gekläffe der Inkassoköter, auch wenn die Frist etwas knapp war, ist das Verhalten des Kunden meiner Meinung nach gerechtfertigt.


    Warum soll man ewig dem Anbieter hinterherschreiben und was soll das mit der Gutschrift in der nächsten Rechnung wenns keine mehr gibt. Der Anbieter soll halt mal seine Prozesse intern so regeln, das der Kunde rechtzeitig eine Nachricht erhält und sein Geld zurücküberwiesen wird. Im Computerzeitalter kann mir keiner erklären, das so etwas länger als drei Tage dauert.


    Das zurückbuchen und Überweisen des unstrittigen Betrages ist allgemein üblich und wird auch von der Rechtssprechung normalerweise so gesehen.


    Warum soll der Kunde dafür zahlen, wenn der Anbieter zu blöd ist richtig abzurechen.


    Wenn man nett ist dem Anbieter mit Kopie an die Inkassofritzen den Sachverhalt einmalig darstellen und ansonsten jeden weiteren Kontakt mit denen kann man sich sparen, nur einem Mahnbescheid von Gericht sollte man widersprechen, so weit kommt es in der Regel aber nicht.

  • Was würde eigentlich passieren wenn man Simyo wegen Diebstahls anzeigt.


    Lastschriftverfahren ist doch so wie wenn ich einem etwas abkaufe und ihm sage nimm dir das Geld aus meinem Portemonnaie. Nimmt er sich zuviel beklaut er mich.


    Schöne Festtage

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Komisch ist nur das man nie zuwenig Geld abgebucht bekommt, das ist ja wohl Vorsatz genug.

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Es fällt den Leuten nur dann auf. Milliarden von Abbuchungen auf der Welt sind korrekt und niemand sagt was. Dann wird mal "zuviel" abgebucht (10 Euro sind ein Verbrechen?) und das Geschrei ist groß!


    Ich verteidige das ja nicht, mahne nur zur Vorsicht bei der Anwendung von Rechtsbegriffen. Ein Richter entscheidet, nicht man selbst, was z.B. Diebstahl ist!

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