Probleme mit Nachmieter (Küchenübernahme)

  • Hallo zusammen,


    heute sind wieder mal die Hobbyrechtler gefragt :)


    im Frühjahr diesen Jahres sind meine Lebensgefährtin und ich umgezogen. In der alten Wohnung haben wir Lampen, Teppich, Einbauküche und Sat Schüssel mit Receiver zurückgelassen. Es wurde mündlich vereinbart, dass der Markler dem Nachmieter diese Dinge für einen bestimmten Preis anbietet zu übernehmen. D.h. es bestand kein Zwang die Dinge zu übernehmen. Meine Frau hat für die Übergabe ein Schreiben vorbereitet gehabt, was sowohl der Markler als auch der Nachmieter unterschreiben sollten, um die Übergabe inkl Geld "sicher zu gestalten". Der Markler wollte das Geld dann in Empfang nehmen und uns übergeben.


    Da sich bis September niemand bei uns gemeldet hatte, haben wir beim Markler nachgefragt. Zu unserem Entsetzen haben wir erfahren dass die WOhnung bereits seit Juni bezogen ist. Laut Aussage des Marklers wollte der Nachmieter die Küche etc übernehmen und hat dann dem Nachmieter das Übergabeschreiben überreicht ohne das Geld in Empfang zu nehmen. (Aussage vom Markler: "Ich habe ihm das Schreiben gegeben und gesagt er soll sich mit Ihnen in Verbindung setzen").


    Mittlerweile haben wir die Telefonnummer des Nachmieter, dieser ist aber weder erreichbar oder wenn man ihn erreicht nur sehr kurz angebunden. Vereinbarte Rückrufe werden ignoriert (ich ruf ihn zu einem bestimmten vereinbarten Termin an). D.h. hier bewegt sich hinten und vorne nichts.


    Und da wir nichts schriftlich haben besteht laut meiner Meinung auch keine Möglichkeit hier auf ein bestimmtes Recht zu pochen.


    Was können wir noch tun? Es handelt sich zwar nur um 500€, aber 500€ haben oder nicht haben sind halt auch zwei Paar Schuhe. Böses Schreiben an Immobilienfirma des Marklers? Eine Anzeige gegen den Nachmieter wird ja vermutlich nichts bringen.


    Ich bin halt wirklich recht sauer, denn als wir damals in diese Wohnung eingezogen sind haben wir auch die Küche übernommen und diese direkt bar bezahlt. Auch stand in unserem Mietvertrag drin dass wir die Küche vom Vormieter übernommen haben. Laut Aussage des Marklers steht im Vertrag des Nachmieters eben nicht mehr drin, dass die Küche vom Vormieter übernommen wurde....


    Gruß
    Daniel

     iMac 27' Late 2012
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  • Hi,


    vielleicht einfach mal ein kleines Schreiben von einem Anwalt an die Nachmieter...das wirkt meist schon....


    Gruß

    ______________________________________________


    Männer, die den Geburtstag ihrer Frau nicht beachten, wollen damit nur ausdrücken, daß sie nicht älter geworden ist.
    Willy Reichert

  • Ich würde ihm einen Brief schreiben mit zwei Terminvorschlägen wo die "Einrichtungsgegenständen an denen sie kein Eigentum haben" abgeholt werden sollen.
    Dort dann nocheinmal freundlichst auf die Zahlung der vereinbarten Betrages hinweisen, mit dem man die Abholung umgehen kann und gut.


    Bezahlt er nicht würde ich - schon aus reiner Bosheit ;), mein Zeug mitnehmen lassen.

    ~done~

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Bezahlt er nicht würde ich - schon aus reiner Bosheit ;), mein Zeug mitnehmen lassen.

    Genau,
    und dem Makler würde ich mitteilen, dass ich ihn und seine Arbeitsweise in meinen sämtlichen Vereinen "wärmstens" weiterempfehle.



    Es könnte ein anderes Problem geben, nämlich
    die Unverletzlichkeit der Wohnung geht vor Eigentumsrückholung.
    Notfalls müssest Du Dein Eigentum nachweisen und dieses herausklagen.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Meiner bescheidenen Meinung nach eine dumme Situation.


    Offensichtlich will der Nachmieter nicht bezahlen, sonst hätte er bei den Telefonanrufen reagiert.
    Du hast natürlich Eingentum an den Dingen, die momentan im Besitz des Nachmieters sind.


    Du musst entscheiden, ob es dir Zeit und Geld wert ist, einen Anwalt zu beauftragen. Will der Nachmieter nicht zahlen und reagiert nicht auf ein anwaltliches Schreiben, so musst du vor Gericht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    heute sind wieder mal die Hobbyrechtler gefragt :)

    Zwar bin ich kein "Hobbyrechtler", aber ein "gebranntes Kind" ;)
    Daher möchte ich auch meinen Senf dazugeben:

    Zitat

    Und da wir nichts schriftlich haben besteht laut meiner Meinung auch keine Möglichkeit hier auf ein bestimmtes Recht zu pochen.

    So sieht es aus. Auch hier spreche ich aus eigener Erfahrung. Meiner persönlichen Meinung nach (und nachdem ich entsprechende Erfahrungen mit dem deutschen "Recht" gemacht habe), hast du da nicht wirklich Chancen, deine Sachen zurück zu bekommen, bzw. bezahlt zu bekommen.

    Zitat

    Original geschrieben von kia
    Offensichtlich will der Nachmieter nicht bezahlen, sonst hätte er bei den Telefonanrufen reagiert.

    Sehe ich auch so.

    Zitat

    Du hast natürlich Eingentum an den Dingen, die momentan im Besitz des Nachmieters sind.

    Und das kann der TE dann auch beweisen...? Bzw. wie? Gibt es da was schriftliches (bspw. Kaufbelege der ganzen Sachen)?
    Man könnte höchstens noch das vorbereitete Schreiben der Lebensgefährtin mit ins Spiel bringen, aber da es nicht unterschrieben wurde, könnte der Schuß ebensogut nach hinten losgehen...

    Zitat

    Will der Nachmieter nicht zahlen und reagiert nicht auf ein anwaltliches Schreiben, so musst du vor Gericht.

    Darauf wird es dann wohl hinauslaufen. Nur, wie du schon sagtest, ob es das Wert ist (Zeit, Geld, uva die Chance zu gewinnen) ist eine andere Frage.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Erstmal Dankeschön für die Antworten. Die Befürchtungen, die hier einige äußern, dass es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen wird, sehe ich ganz genauso.


    Einige Kaufbelege sind sogar noch vorhanden, bei der Küche gibt es zwar lediglich das Schreiben von unserem Einzug, wo wir die Küche zu dem Betrag übernommen haben, aber das würde vermutlich sogar ausreichen.


    Auf einen Rechtsstreit werden wir uns sicher nicht einlassen, da das Risiko am Ende selbst "der Schuldige" zu sein zu hoch ist, da wir nichts Schriftliches haben und dem Markler trau ich keinen mm mehr über den Weg.



    Memo an mich: unbedingt über Rechtsschutzversicherung informieren -.-


    Gruß

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  • Einfach einen Mahnbescheid beantragen; Post vom Gericht erhöht bei vielen Leuten die Zahlungsbereitschaft.


    'Ne Rechtschutzversicherung liegt übrigens bestimmt noch bei mir im Büro rum - könnte ich Dir günstig überlassen. :D

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Einfach einen Mahnbescheid beantragen; Post vom Gericht erhöht bei vielen Leuten die Zahlungsbereitschaft.

    Auch hier habe ich andere Erfahrungen gemacht. Denn der Schuß kann ebenfalls nach hinten losgehen und man darf die dann entstandenen Kosten selbst tragen - bei uns waren das knapp 80 Euro (kommt wohl auch auf den Streitwert an).


    Denn einem Mahnbescheid kann erstmal einfach so (ohne Angabe eines Grundes) widersprochen werden. Vor allem gut für die Gegenseite, wenn nichts schriftliches vorliegt...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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