Probleme mit Nachmieter (Küchenübernahme)

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Auch hier habe ich andere Erfahrungen gemacht. Denn der Schuß kann ebenfalls nach hinten losgehen und man darf die dann entstandenen Kosten selbst tragen - bei uns waren das knapp 80 Euro (kommt wohl auch auf den Streitwert an).


    Denn einem Mahnbescheid kann erstmal einfach so (ohne Angabe eines Grundes) widersprochen werden. Vor allem gut für die Gegenseite, wenn nichts schriftliches vorliegt...


    Und wenn die Gegenseite richtig Bock auf Ärger hat, lässt Sie den Widerspruch durch einen Anwalt einlegen und beantragt dann selbst die Durchführung des streitiigen Verfahrens, so dass man quasi in ein gerichtsverfahren gezwungen wird, ohne es zu wollen (schön auch, wenn das beantragt wird, nachdem man in Ruhe ein paar Jahre abgewartet hat, bis die Sache garantiert verjährt ist ;) ).


    @ TE Ich glaube, Du solltest erstmal mit den Nachmietern sprechen/schreiben. Je nach Reaktion können "wir" dann überlegen, was zu tun ist. Aber solche Tipps wie ohne Vorwarnung mal einen Manhnbescheid beantragen kann ich nur schwer nachvollziehen....
    Dass die Küche Dein Eigentum ist, dürfte sich ja u.a. durch Makler/Eigentümer leicht nachweisen lassen - insofern ist die Verhandlungsbasis doch nicht verkehrt....

  • Eine gütliche Einigung ist natürlich immer am besten. Der Hinweis auf den Mahnbescheid, sollte lediglich eine Eskaltionsstufe darstellen.


    Da der TE ja zumindest Kaufbelege für die Küche hat, halte ich für extremst unwahrscheinlich, dass die Gegenseite das das Verfahren anstrengt. Es kann natürlich passieren und daher ist der Hinweis absolut berechtigt.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    [...]Post vom Gericht erhöht bei vielen Leuten die Zahlungsbereitschaft.


    Da ist durchaus was dran. Ich denke, die Chancen stehen 50:50, viele wissen nicht, daß sie einfach widersprechen können bzw lesen das Schreiben nicht genau. Merkt man doch ganz einfach daran, daß es scheinbar genug Leute gibt, die nach einem einfachen Anwaltsschreiben die Rechnung für dubiose Dialergeschichten o. ä. bezahlen.

  • Gut dann fangen wir mal an... :cool:
    Ist ja schlimm was einige hier so gleich für "Hobby"-Ratschläge geben.


    Zum Makler:
    lass den getrost aus der Sache raus. Es gab keine Vereinbarung "schriftlicher Vertrag", dass er das Geld eintreiben muss für die Küche! Moralisch kann man es anders sehen aber juristisch wird er nicht von belangen sein!


    Zum Nachmieter:
    Dazu vorab- Die Küche ist KEIN WESENTLICHER BESTANDTEIL der Wohnung.
    Also ist es dein Eigentum! Der neue Mieter nutzt diese nun einige Monate und dafür kannst du Miete verlangen bzw. Abnutzung wenn er Sie nicht kaufen will und du Sie wieder ausbauen musst.


    Der einfachste Weg:
    Schreiben aufsetzen (Einwurf Einschreiben genügt, zwecks Nachweis) indem du nochmal dringend den Kaufpreis festsetzt mit einer Frist zur Entscheidung der Partei.


    Hinzu fügst du, dass sollte er mit dem kauf nicht einverstanden sein, du Miete verlangst, diese darf nicht gewuchert ausfallen sonst geht der Schuss nach hinten los "Wucher Gesetz § 138 Abs. 2 BGB" also bitte zwingend realistisch ansetzen!


    Sollte dieses auch nicht angenommen werden, so gehst du auf die Abnutzungskosten die Monat für Monat anfallen und du drohst mit einer Klage.
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    Führe keine Telefonate mehr und stelle dich nicht persönlich vor, damit er dir nix kann!!!
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    Und jetzt abwarten, wichtig noch, im Brief KEINE TELEFONNUMMER angeben. Also muss die Rückantwort schriftlich von ihm erfolgen.


    Für den Fall das die Sache eingeklagt werden muss:
    Es würde wohl auf einen Vergleich ausgehen, wo du aber als Eigentümer sehr sehr gute chancen hast. Die Küche ist rechtlich DEINE!
    Er wird zahlen müssen oder der Richter bietet euch beiden ein Vergleich an und gut ist ;)


    alles gute...


    Nach dem WEG recht und dem BGB stehen deine chancen bestens!!!


    Sollte dir das alles zu viel sein, suche dir professionelle Rechtsberatung.


    Ps: alle Angaben ohne Gewähr und bilden nur mein freies Meinungsbild und ist keine Rechtsberatung!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Erstmal weg von der juristischen Seite und hin zur praktischen Seite:


    Ich vermute mal stark, dass der Nachmieter einfach versucht das ganze ewig hinauszuzögern und hofft, dass du irgendwann die ganze Sache vergisst.


    Ich würde also auch noch einmal ein höfliches aber bestimmtes Einschreiben mit Frist an den Nachmieter schicken - darin drohst du ihm an, dass du bei weiterer Blockade seinerseits das ganze über deinen Anwalt regeln lässt.


    Wenn er dann immer noch nicht reagiert, musst du überlegen, wie du weiter vorgehen willst.


    Wie einige Vorposter hier schon geschrieben haben, dürfte dir der Beweis des Eigentums an den Gegenständen nicht zuletzt durch die Aussage des Maklers gelingen.
    Ob sich der Abschluss eines Kaufvertrags beweisen lässt bzw. welche weiteren Rechte dir zustehen und ob du diese dann wirklich gerichtlich geltend machen willst wäre die nächste Frage (das willst du ja aber bisher anscheinend nicht).

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