ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Auch hier habe ich andere Erfahrungen gemacht. Denn der Schuß kann ebenfalls nach hinten losgehen und man darf die dann entstandenen Kosten selbst tragen - bei uns waren das knapp 80 Euro (kommt wohl auch auf den Streitwert an).
Denn einem Mahnbescheid kann erstmal einfach so (ohne Angabe eines Grundes) widersprochen werden. Vor allem gut für die Gegenseite, wenn nichts schriftliches vorliegt...
Und wenn die Gegenseite richtig Bock auf Ärger hat, lässt Sie den Widerspruch durch einen Anwalt einlegen und beantragt dann selbst die Durchführung des streitiigen Verfahrens, so dass man quasi in ein gerichtsverfahren gezwungen wird, ohne es zu wollen (schön auch, wenn das beantragt wird, nachdem man in Ruhe ein paar Jahre abgewartet hat, bis die Sache garantiert verjährt ist ).
@ TE Ich glaube, Du solltest erstmal mit den Nachmietern sprechen/schreiben. Je nach Reaktion können "wir" dann überlegen, was zu tun ist. Aber solche Tipps wie ohne Vorwarnung mal einen Manhnbescheid beantragen kann ich nur schwer nachvollziehen....
Dass die Küche Dein Eigentum ist, dürfte sich ja u.a. durch Makler/Eigentümer leicht nachweisen lassen - insofern ist die Verhandlungsbasis doch nicht verkehrt....