Ich habe folgende Frage:
Kann das Gesprächsguthaben (Erstattung der AG) eines O2o-Angebotes auf einen O2-Vertrag übertragen werden, wenn beide O2-Nummern über eine Kundennummer laufen? Hat schon jemand Erfahrung mit O2 gemacht?
QwertY
Ergänzung: Ist das Guthaben auszahlbar?