Verfall von Datenvolumen rechtens?

  • Es gab doch das Urteil das Guthaben auf Prepaidkarten nicht mehr verfallen darf, d.h. das man es ausbezahlt werden muss. Setzen ja jetzt (fast) alle Anbieter auch um.


    Was leider nicht festgelegt wurde das Prepaidkarten nicht mehr deaktiviert werden dürfen, wenn man sie nicht mehr auflädt.


    Aber ich frage mich was ist mit Datenvolumen? Ich spreche explizit nur Volumenpakete an.


    Denn bei UMTS Prepaid Flatrates hat man meistens 5 GB mit voller Geschwindigkeit und danach GPRS Geschwindigkeit, das ganze zahlt man für 30 Tage und ist 30 Tage lang gültig. Hier verfällt nichts, sondern hier ist von Anfang an nur festgelegt wann wie schnell maximal geladen werden kann.


    Aber bei Volumenpaketen... Hier kauft man sich z.B. 1 GB für 10 EUR. Nach dem 1 GB fällt der übliche Preis pro MB laut Tarif an. Der Haken daran ist das das jenes 1 GB das man erworben hat für 10 EUR nur 30 Tage lang gültig ist und danach verfällt.


    Ist das rechtens? Deaktivieren ist ok, aber man sich das Rest"guthaben" nicht auszahlen darf? Da ist doch kein Unterschied gegenüber der Problematik das man sich das Rest"geld"guthaben auf der Prepaidkarte auszahlen lassen kann.


    Die Mobilfunkanbieter würden gerne wie früher weiter das Guthaben verfallen lassen nachdem die Prepaidkarte deaktiviert wurde. Das schlussfolgere ich daraus das die meisten es solange durchgezogen haben bis dann mal ein Urteil dagegen kam.


    Statt dessen das man sich Aufladekarten kauft und dann "Geld"guthaben auf die Prepaidkarte gebucht wird könnten die Mobilfunkanbieter doch auch eine ähnlich fragwürdige Argumentation anwenden wie bei Datenvolumen das verfällt. Man kauft dann also kein "Geld"guthaben mehr, sondern irgendetwas perfides wie "Telefoniecredits".


    Für 15 EUR bekommt man 1500 "Telefoniecredits" sind 12 Monate lang gültig und verfallen dann (genau so wie Datenvolumen nach 30 Tagen verfällt). Eine Standardminute oder eine Standardsms kostet 9 "Telefoniecredits".


    Das mit den "Telefoniecredits" würde sicherlich wieder gekippt werden.


    Aber wieso ist der Verfall von Datenvolumen rechtens? Ich sehe da keinen prinzipiellen Unterschied.

  • Das ist eine sehr gute Frage bzw. Idee.


    Aber ich würde hier die grundsätzlichen Unterscheidungen daran festmachen, dass beim Kauf einer "Prepaid- bzw. Guthabenkarte" mit augeladenem oder vorhandenem Guthaben dem Unternehmen oder Anbieter ein Kredit (so der BGH) gegeben wurde. Dieser kann nicht einseitig einfach befristet werden und sich so das Unternehmen einer "Schenkung" unterziehen. Wenn, dann muss das Geld zurück gezahlt werden. Hier ist auch der Knackpunkt, die Karte kann zur Benutzung gesperrt werden, der Wert ist aber noch vorhanden und wird zurück gewährt.


    Davon zu unterscheiden ist dein Problem. Hier hast Du ja dem Unternehmen ein Guthaben gegeben, welches Du dann abrufst. Ob Du es verbrauchst oder nicht kann niemand wissen. Ausser evlt. Du. Oder wie ist das beim Kauf eines Brötchens? Hier weiss ja der Bäcker auch nicht, ob Du es aufessen wirst. Oder Wurst, welche meist ein Verfallsdatum aufgedruck hat, somit befristet ist.
    Was die Befristung von Leistungen angeht, kann man darauf verweissen, dass das Unternehmen Dir eine Leistung unter bestimmten Voraussetzungen anbietet. Du bist nicht verpflichtet es zu nehmen. Also kann auch kein Schaden entstehen.


    Nur so als Gedankengang.

  • Ich merke auch schon das meine Argumentation wenn überhaupt nur für das Angebot "1 GB Volumen, 30 Tage, 10 EUR" funktioniert.


    Für "1 GB Flatrate, 30 Tage, 10 EUR" würde das nicht gehen. Im ersten Fall kauft man Volumen und im zweiten Fall kauft man 30 Tage Internet.


    Wenn man Volumen verfallen lässt dann ist dies eine künstliche Begrenzung um dem Kunden zum eigenen Vorteil zu schaden. Eine Flatrate für 30 Tage allerdings nicht zu nutzen ist die Schuld des Kunden.


    Es kommt also immer ganz drauf an was man kauft. Ist nur fraglich ob der Kauf von "1 GB, nur 30 Tage" rechtens ist, da man sich hier ja eine Art Guthaben kauft. Das Guthaben Verfall nicht rechtens ist wurde ja bereits bestätigt.


    Zitat

    Davon zu unterscheiden ist dein Problem. Hier hast Du ja dem Unternehmen ein Guthaben gegeben, welches Du dann abrufst. Ob Du es verbrauchst oder nicht kann niemand wissen. Ausser evlt. Du.


    Es liegt in der Natur der Sache das der Anbieter weiß ob ich es abgerufen habe oder nicht. Dem Anbieter entsteht auch kein Nachteil daraus ob ich es nun gleich oder erst später abrufe.


    Zitat

    Oder wie ist das beim Kauf eines Brötchens? Hier weiss ja der Bäcker auch nicht, ob Du es aufessen wirst. Oder Wurst, welche meist ein Verfallsdatum aufgedruck hat, somit befristet ist.


    Ich bezahlte für ein Produkt, das Produkt verfällt. Hier liegt es in der Natur der Sache das das Brötchen irgendwann ungenießbar wird. Der Bäcker hat keinen künstlichen Selbstzerstörungsmechanismus eingebaut.


    Würde der Bäcker die Haltbarkeit künstlich und absichtlich verkürzen (so wie das bei den Datenpaketen gemacht wird) würde dies einen riesigen Aufschrei verursachen. Bei Lebensmitteln noch mehr, aber auch wenn technische Produkte wie ein Fernseher absichtlich nach 2 Jahren Garantiezeit defekt gehen würde.


    Angenommen es geht um Reinigungsdienstleistungen wo ausgemacht wird 10 Reinigungen zum Preis von 100 EUR zu erwerben und bei Bedarf abzurufen. Angenommen man würde diese vorausbezahlte Dienstleistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, also 1 Jahr verbrauchen dann würde das Geld ggf. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr ausgezahlt werden.


    Zitat

    Was die Befristung von Leistungen angeht, kann man darauf verweissen, dass das Unternehmen Dir eine Leistung unter bestimmten Voraussetzungen anbietet. Du bist nicht verpflichtet es zu nehmen. Also kann auch kein Schaden entstehen.


    Diese Argumentation könnte man auch auf die Prepaidkarte anwenden bei der das Guthaben nach 12 Monaten verfällt.

  • Zitat

    Original geschrieben von jeps
    Was leider nicht festgelegt wurde das Prepaidkarten nicht mehr deaktiviert werden dürfen, wenn man sie nicht mehr auflädt.


    Ob das je festgelegt wird? Man denke nur mal an die weggeworfenen und nicht gekündigten Simkarten.

    ***21 Jahre o2***

  • Bei den Prepaidkarten bzw. Guthabenkarten ist das Problem, dass sie irgendwann nicht mehr genutzt werden konnten, da deaktiviert. Jedoch das Guthaben noch in Form des Kreditvertrages mit dem Anbieter da ist. Denn Geld kann nicht einfach so weg sein. (Das Problem Shopping von Frauen jetzt bitte hier nicht angesprochen :D )


    Beim Volumen ausserhalb der Zeit ist es genauso. Daher ist deine Frage zurecht gut, doch die Anbieter wissen hier die deutsche Sprache zurate zu ziehen: dann heisst es eben flat mit Drosselung, Tagesnutzung, etc. Wo gibts denn noch Volumentarife?

  • Was ist denn deiner Meinung nach mit Postpaidtarif mit Inklusivminuten?
    Dort sind die Einheiten auch meist nur einen Monat gültig, meine Grundgebühr erhalte ich bei Nichtnutzung auch nicht zurück.


    Es gibt übrings auch sowas wie Vertragsfreiheit.


    Um genau deinem Problem zu entgehen sind gekaufte Einheten, ob nun Daten, Gesprächsminuten oder SMS immer befristet. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde sich bei einer Deaktivierung der Prepaid-Sim tatsächlich die Frage nach Auszahlung der Inklusiveinheiten stellen.

  • Insgesamt eine berechtigte Frage.
    Allerdings ist es müßig, darüber lange zu philosophieren.


    Einen entsprechenden Fall vor Gericht bringen und das Urteil genießen. :D


    Über das Prepaidguthaben hätte man auch lange debattieren können. Als das Urteil vorlag, hatte es sich dann erledigt.


    Ich kann mir aber gut vorstellen, daß der angesprochene Fall nicht pro Kunde entschieden wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tob
    Ob das je festgelegt wird? Man denke nur mal an die weggeworfenen und nicht gekündigten Simkarten.


    Stimmt schon, nie deaktivieren wird wohl nie umgesetzt werden.


    Was sich aber noch ändern soll und wahrscheinlich auch wird ist die irreführende Werbung "Keine Grundgebühr" (Mindestaufladung 15 EUR pro Jahr sonst wird die Karte deaktiviert ist eben doch eine Grundgebühr durch die Hintertür nur nicht ganz so offensichtlich wie die "Administrationsgebühr").


    Sowie Auskünfte der Hotline bzw. des Chats auf den Bestellseiten der Anbieter (könnt ihr gern testen). "Ihr Guthaben verfällt nicht.", "Die Karte verfällt nicht." etc. Oder im Laden...


    In den Prospekten und in der Werbung für Prepaidkarten sollte die Gültigkeit bei Nichtaufladung genau so groß mit angepriesen werden wie der Preis pro Minute in alle Netze. Bisher findet man die Angaben wie oft man mindestens aufladen muss bzw. wie viel Umsatz man mindestens haben muss ja kaum in den AGB. Diese Informationen müssen bisher noch durch trial&error oder inoffizielle Quellen herausbekommen werden und man muss sie im Prepaid Wiki nachlesen da man dies sonst schlecht heraus bekommt.


    DAS kann jedenfalls nicht sein.


    Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Bei den Prepaidkarten bzw. Guthabenkarten ist das Problem, dass sie irgendwann nicht mehr genutzt werden konnten, da deaktiviert. Jedoch das Guthaben noch in Form des Kreditvertrages mit dem Anbieter da ist. Denn Geld kann nicht einfach so weg sein. (Das Problem Shopping von Frauen jetzt bitte hier nicht angesprochen :D )


    :D:D:D :top:


    Zitat

    Beim Volumen ausserhalb der Zeit ist es genauso. Daher ist deine Frage zurecht gut, doch die Anbieter wissen hier die deutsche Sprache zurate zu ziehen: dann heisst es eben flat mit Drosselung, Tagesnutzung, etc. Wo gibts denn noch Volumentarife?


    Genau...


    Daher würde eine Klage und ein Rechthaben in dem Fall auch nicht sehr viel Wert sein. Schade.


    Zitat

    Original geschrieben von mic30
    Was ist denn deiner Meinung nach mit Postpaidtarif mit Inklusivminuten?


    Da habe ich bisher nicht drüber nachgedacht. Meistens ist der rechnerische Minutenpreis höher als bei den Discountern.


    Wenn man über das Inklusivolumen kommt zahlt man meist 0,29 EUR pro Minute, statt 0,09 EUR pro Minute.


    Verbraucht man zu wenig verfällt es und der rechnerische Minutenpreis ist wiederum höher als beim Discounter.


    Tarifwechsel kosten meist Geld und sind nach unten hin nicht möglich oder nur erschwert. viel zu unflexibel. Daher waren die in meinen Überlegungen völlig außen vor. Prinzipiell hast du aber Recht, dort ist das genau so...


    Zitat

    Es gibt übrings auch sowas wie Vertragsfreiheit.


    Die führt aber zu weit und der Markt reguliert sich nicht immer selbst. Der Gesetzgeber ist weiterhin gefragt. Nicht umsonst brauchte es erst ein Urteil das bestätigt hat das der Verfall von Guthaben nicht rechtens ist.


    Zitat

    Um genau deinem Problem zu entgehen sind gekaufte Einheten, ob nun Daten, Gesprächsminuten oder SMS immer befristet. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde sich bei einer Deaktivierung der Prepaid-Sim tatsächlich die Frage nach Auszahlung der Inklusiveinheiten stellen.


    Ja.

  • Man sollte hier auf keinen Fall Pre- und Postpaid verwechseln. Einmal gewährt man dem Unternehmen einen Vorschuss bzw. Kredit. Bei Postpaid nicht. Die GG ist eine Leistung die vertraglich vereinbart wurde und enthält verschiedene Leistungen (ähnlich wie eine Miete einer Wohnung). Darüber eine Diskussion zu veranlassen ob sinnvoll oder nicht ist sinnlos. Das diese bei Prepaid quasi nicht anfällt (wird durch die Gesprächsminutenpreise, etc. gedeckt) ist eine andere Sache. Da ist es sinnvoll zu sagen: ist halt so.
    Bei Gesprächseinheiten im Voraus ist es auch ein vertragliche Leistung. Hier erhält man als Kunde einen "finanziellen" Vorteil im Voraus und es wird erst danach genau abgerechnet. Vorteil bitte neutral verstehen. ;)
    Man kauft somit nichts vorher, sondern nur eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis.
    Daher ist eine Befristung auf einen Zeitraum ok, wenn man sagt, es sind Inklusivminuten und keine "Zeiteinheiten" auf ewig. Da fällt mir dann nur noch ein, was in den AGB´s steht und was umgangssprachlich zum Ausdruck gebracht wird.
    Juristisch durchaus eine nette Hirnanstrengung.

  • Hallo jeps


    wenn du ein Hotelzimmer buchst für 1 Woche
    dieses aber nicht nutzt, sollte man dir nach einer Woche
    das Geld zurückgeben oder dir nach einmal eine Woche geben.


    Neben dem Datenvolumen wird auch ein Nutzungszeitraum vereinbart


    ich nutze gelegentlich O2 Prepaid Datentarife die einfach über den AufladeCode
    dazu gebucht werden.


    Solange ich den Code nicht aktiviere verfällt er auch nicht


    Wenn du arbeiten gehst (also ein Dienstleistung erbringst) erwartest du auch eine Vergütung. Wenn keine Arbeit vorhanden ist und dein Chef im Rahmen seines Direktionsrrecht dich nicht nach Hause schickt steht dir auch eine Entlohnung für diesen Zeitraum zu.


    ein sehr flexibele Lösung sind zwei Prepaid Daten Tarif Sims
    dein Volumenverbrauch solltest du vor einer Tarifbuchung schon kennen


    Gruß Resool

    Resool has no clue


    but is trying hard to improve
    and to help as good as possible

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