Auffahrunfall: Frage zu Regulierung/Reparatur

  • undzwar
    ich hab nen freund dem gestern abend einer aufs auto hinten drauf gefahren ist


    schuldfrage wurder geklärt und der unfall wurde polizeilich aufgenommen


    jetzt hat mein kumpel die möglichkeit sein auto beim hersteller(bzw. autohaus) reparieren zu lassen
    dann regeln die auch alles mit der versicherung des gegners


    das andere ist ein gutachten erstellen zu lassen und das auto anderweitig zu reparieren


    dem sein onkel(?) ist kfz mechaniker und karosseriebauer und repariert ihm das auto natürlich für lau (außer dem anschaffungspreis der teile)


    darf er (rechtilch) das geld was der gutachter für den schaden ermittelt von der versicherung nehmen und sein auto bei seinem onkel billiger bzw. kostenlos reparieren lassen ?


    ist sowas legal ?


    :confused:

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Einfache Antwort: Ja, das darf er. Er kann von der gegnerischen Versicherung Schadenersatz auf Gutachtenbasis bekommen. Wie und wo er den Schaden dann reparieren läßt und was das kostet, ist seine Sache. Er bräuchte den Schaden auch gar nicht reparieren zu lassen... ;) Ist absolut legal.


    Und sollte sich nach dem Gutachten herausstellen, daß die Reparatur doch teurer wird als der Gutachter ursprünglich festgestellt hat, kann man den Differenzbetrag auch später noch von der gegnerischen Versicherung bekommen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • coole sache thanxx
    jetzt kann der sich endlich mal nen gescheiten rechner zulegen :D

    .:Gate 13:.
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    Johann Wolfgang von Goethe

  • Imho wird bei der Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis seit neuestem die MWSt der Reparatur nicht mehr ausbezahlt.

  • naja ok das ist ja auch egal


    ob er er 2.000 € gewinn oder 1.680 € gewinn macht (oder geschenkt bekommt) sollte in dem fall nebesächlich sein ;)

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    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ja, das habe ich kürzlich auch erst gelesen. Da bei der fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer mangels Reparatur ja naturgemäß nicht abzuführen ist, wird sie nicht mehr mit ausbezahlt. Afaik ist dies aber bereits seit 2000 oder 2001 so. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ja, das ist richtig.


    Es wird dir der Betrag ohne 16 % Mwst. überwiesen.


    War bei uns auch so (schon vor 2-3 Jahren): Schaden etwa 1600 DM, Auszahlung IMHO 1200 DM.



    Gruß
    Sebastian

    "Wie wird die Welt regiert und in den Krieg geführt? Diplomaten belügen Journalisten und glauben es, wenn sie`s lesen." Karl Kraus

  • Zitat


    HI,


    wenn ich mich richtig entsinne, dann ist dies seit 2002 so, glaube 1.8.2002 war der Stichtag.


    Thorsten


    Korrekt. Die Reform des Schadensersatzrechts ist am 1.8.2002 in Kraft getreten. Seitdem wird die USt. nur dann ausbezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB).

  • Es gibt noch mehr Vorteile, einen Kfz-Schaden über ein Sachverständigigen-Gutachten abzurechnen:


    1. Ermittelt der Sachverständige die Reparaturdauer -> für die Dauer der Reparatur bekommt man Nutzungsausfallentschädigung (ca. 70 € pro Tag)


    2. Errechnet der Sachverständige den merkantilen Minderwert für das Fahrzeug -> dieser Betrag muß von der gegnerischen Versicherung mit getragen werden!
    Ein nach Unfall repariertes Auto ist bei Verkauf immer weniger wert als ein unfallfreies (daher der Begriff "merkantiler Minderwert" = "kaufmännischen Minderwert"). Je neuer und je teuerer das Auto, desto höher der Minderwert. Diesen Schaden bemerkt man nach dem Unfall vielleicht nicht sofort, aber spätestens beim Verkauf. Der Minderwert nach einem Unfall kann bei manchen Fahrzeugen ohne weiteres mehrere 1.000 Mark ausmachen.
    ;)

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