Hallo.
Ich habe seit heute bei einem 2 Monate alten S 45i Probleme mit der Steuerkreuztaste. Rauf, links und rechts funktioniert wunderbar und leicht, nur wenn ich die Taste unten drücke, muss ich enorme Kraft aufwenden, damit der Tastendruck vom Handy auch erkannt wird. Das Handy stammt aus einer Vertragsverlängerung aus einem Vodafone-Shop und die Originalrechnung habe ich auch. Nun meine Frage: Kann ich das Handy aufgrund dieses Fehlers morgen direkt im Vodafone-Laden gegen ein neues umtauschen oder muss ich dafür den Siemens-Austauschservice beanspruchen?
Umtausch bei Defekt durch Vodafone oder Siemens?
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Also, wo ich früher Siemens Handy hatte habe ich die direkt bei Siemens tauschen lassen! Hat immer 2-3 Werktage gedauert!
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Also ich würd die Siemens-Hotline anrufen. Sollte eigentlich recht zügig ablaufen. Der Austausch bei meinem S45i hat leider ca. 1,5 Wochen gedauert. (S55 dagegen nur 3Tage). Kommt immer darauf an, was gerade im Swap-Pool ist.
CU -
Noch hat D2 das S45i doch im Programm, ich würde einfach bei Vodafone vorbeigehen und fragen ob die das tauschen. Können das ja selbst feststellen. Und ginge dann auch noch schneller als der Siemens-Service.
Wir hatte hier vor einiger Zeit mal die Diskussion wär (Hersteller/Verkäufer) nun für die Garantie verantwortlich ist, geeinigt haben wir uns nicht. -
Ja, so dachte ich mir das auch. Ich werde dann morgen mal im Vodafone-Laden mein Glück versuchen, und wenn die nicht tauschen wollen, muss ich halt doch bei Siemens anrufen. Besten Dank für die Antworten!:)
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Zitat
Original geschrieben von SGJP77
Wir hatte hier vor einiger Zeit mal die Diskussion wär (Hersteller/Verkäufer) nun für die Garantie verantwortlich ist, geeinigt haben wir uns nicht.
Was gibts denn da an Uneinigkeit? Die Sache ist glockenklar: Der Händler ist zu einer zweijährigen Gewährleistung verpflichtet, welche gesetzlichen Bestimmungen gemäß BGB unterliegt. Der Hersteller kann daneben noch eine separate Garantieregelung direkt für Endkunden anbieten (so wie es Siemens tut), welche man natürlich genauso nutzen kann. Vortei: Geht i.d.R. schneller und unkomplizierter. Nachteil: Die Bestimmungen der stets freiwilligen Herstellergarantie unterliegen so gut wie keinen gesetzlichen Bestimmungen, und man kann als Kunde kaum Ansprüche geltend machen, wenn die Garantieleistung nicht so läuft, wie gewünscht. -
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Was gibts denn da an Uneinigkeit? Die Sache ist glockenklar: Der Händler ist zu einer zweijährigen Gewährleistung verpflichtet, welche gesetzlichen Bestimmungen gemäß BGB unterliegt. Der Hersteller kann daneben noch eine separate Garantieregelung direkt für Endkunden anbieten (so wie es Siemens tut), welche man natürlich genauso nutzen kann. Vortei: Geht i.d.R. schneller und unkomplizierter. Nachteil: Die Bestimmungen der stets freiwilligen Herstellergarantie unterliegen so gut wie keinen gesetzlichen Bestimmungen, und man kann als Kunde kaum Ansprüche geltend machen, wenn die Garantieleistung nicht so läuft, wie gewünscht.Und was heisst das jetzt für den Endkunden? Ist der Vodafone-Shop zum sofortigen Austausch gegen ein anderes (neues oder neuwertiges) Gerät verpflichtet oder nicht? :confused:
Falls ja, wird nur das nackte Gerät getauscht (wie bei Siemens) oder alles komplett incl. Verpackung und Ladegerät? -
Moin,
bietet Vodafone nicht auch einen 48h Austauschservice?!
Der Paketbote bringt ein nacktes Swapgerät und nimmt das defekte wieder mit.
Ein T68i habe ich auf diese Weise tauschen lassen.
Ich weiß nur nicht, ob dies für alle Vertragsvarianten gilt.Willi
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Falls sich der Händler in seinen AGBs ein Nachbesserungsrecht eingeräumt hat (und das hat er mit Sicherheit), dann muß er nicht sofort tauschen, sondern kann erstmal nachbessern. Schlägt dies - womöglich mehrfach - fehl, kann man ein neues Gerät verlangen oder den Kaufvertrag wandeln, d.h. den Kaufpreis erstatten lassen. Diese Möglichkeit scheidet z.B. bei direkter Garantieabwicklung mit Siemens komplett aus - es besteht mit Siemens kein Kaufvertrag, der rückgängig gemacht werden könnte.
Hat man zusammen mit dem Handykauf einen Vertrag abgeschlossen, besteht dieser natürlich auch bei einer Rückgängigmachung des Kaufvertrags für das Handy fort, auch bekommt man natürlich nur den subventionierten Kaufpreis erstattet. Wäre also sicher eine schlechte Wahl, dann doch eher auf ein neues Gerät bestehen.
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Da stellt sich mir die Frage, wie ein Vodafone-Shop nachbessern will!? Die könnten natürlich die Tastaturmatte wechseln, und dann wäre der Fehler wahrscheinlich beseitigt. Aber wenn dann von mir irgendwelche Öffnungsspuren entdeckt werden, will ich das Gerät natürlich nicht zurück, auch wenn es wieder richtig funktioniert! Naja, dann werde ich entweder drei Nachbesserungsversuche abwarten müssen, oder ich rufe doch lieber bei Siemens an. Das könnte mir sicherlich schneller und stressfreier zu einem einwandfreien Handy verhelfen!?:cool:
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