Bitte hilfe! handybude.de und widerruf

  • Das mit Ebay!


    Vor 2 Jahren als ich das erste mal mit handybude.de was zutun hatte, ist mir dies aufgefallen. Diesmal dachte ich ok man kann was dazu verdienen also machst du mal ein Ebaygenerator der auf der HP von handybude.de ist. Man soll sich nur dort anmelden und es kann los gehen.


    Dies hab ich auch gemacht. Bestreite ich auch nicht.


    Alle die dort auf SofortKauf gedrückt haben, haben mir alle schriftlich gesagt, dass die es nicht machen möchten. Ich hab natürlich akzeptiert. Da ich merkte dass keine einen Vertrag abschließen möchte habe ich die Auktion abgebrochen.





    Um meinen Vertrag!!


    Ja ich bestreite nicht, dass ich den Vertrag haben wollte. Doch es ist ja mein Recht mich umentscheiden zu können. Dies habe ich ja auch gemacht? 14 Tage Widerrufsrecht.


    Ich will ja niemanden hier erniedrigen oder sonnst was ich will NUR von meinen 14 Tägigen Widerrufsrecht ein Gebrauch machen.



    An die TPH habe ich ein Fax geschickt. Soll ich lieber ein Einschreiben an die schicken?

  • Sag mal Artem,


    was hat es mit der Kamera auf sich? Ich meine, dass es zum Vertrag gehört, ist ja klar, aber irgendwie liegt da auch ein Problem.



    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de


    Aus diesem Grund, weil hier bewusst auch Informationen von der Gegenseite weggelassen werden und wir natürlich die Bösen sind, weil der Kunde ja nun nach fast 3 Wochen doch keine Digitalkamera für Fotos seines "2,8 Jahre alten Sohnes" mehr braucht, aus dessen Grund wir in den Vormails den Antrag aktivieren und die Ware sofort rausschicken sollten, werden wir den weiteren Ablauf und auch den möglichen Widerruf gerne mit dem Kunden schriftlich und nicht hier im Forum klären.

  • Wer sich genauer informieren will bezüglich aktueller Rechtsprechung zum Thema "Widerruf bei Mobilfunkverträgen", für den dürfte folgendes Urteil (zumindest stellenweise) interessant sein:


    http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_206.pdf


    Ein Auszug hieraus:


    „Für den Fall der Inanspruchnahme einer teilbaren Leistung während der noch laufenden Widerrufsfrist besteht kein Schutzbedürfnis des Unternehmers, sofern er in der Lage ist, die bereits erbrachten Teilleistungen abzurechnen. Dies ist bei Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen unproblematisch der Fall […]. Es ist ohne weiteres möglich, dem Kunden die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Dem Verbraucher, der die Qualität der erbrachten Dienstleistungen auch in diesem Fall oftmals erst nach erstmaliger Erbringung tatsächlich wird beurteilen können, verbleibt danach die Möglichkeit, sich für die Zukunft aus dem – in der Regel für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossenen – Vertragsverhältnis zu lösen.“

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    Grüße,


    Christian

  • Also ersteinmal würde ich von irgendwelchen Partnergeschäften über Ebay die Finger lassen - oder zumindest einen zweiten Ebayaccount einrichten, weil der genutzte Account nämlich sonst vermutlich in einen gerwerblich genutzten Account umgewandelt werden müsste. Wenn man dann privat z.B. ein altes Handy verkauft über dieses Ebaykonto, wird dieses Geschäft ebenfalls gewerblich eingestuft und man muss sich um Sachmängelhaftung und sowas kümmern.


    artem
    Für den konkreten Fall hier wäre es wohl wichtig zu wissen, wann welcher Teil des Vertrages zustande kam/ausgeführt wurde:
    1. wann genau hast du die Kamera bekommen (also z.B. Lieferdatum)?
    2. wann genau wurden die Verträge aktiviert?


    Falls nämlich die Kamera am 10. bei dir angekommen ist, kannst du sie auch nicht zurückgeben. (also nicht am 25.) Wenn der Vertrag erst am 27. aktiviert wurde, kannst du den Vertrag natürlich widerrufen. Dann kann der Händler dir aber die Kamera voll anrechnen und müsste sie nicht zurücknehmen.
    Wenn man nun aber das gesamte Geschäft als Einheit betrachtet, könnte man argumentieren, dass die Widerrufsfrist erst am Tag als die SIM-Karten eintrafen begonnen hat.
    Trotzdem dürftest du die Ware (Kamera) dann nicht benutzt haben. Falls doch kann der Händler dir die Nutzung (den Wertverlust) in Rechnung stellen. Man kann auch mit den Verbraucherrechten im Fernabsatz nicht einfach den Artikel nutzen und dann zurücksenden. Ein kurzer Test ist drin, aber wenn man fröhlich Aufnahmen macht ein paar Tage lang ist das etwas anderes.


    Daher:
    3. Hast du die Kamera (oder das Handy genutzt) und wenn ja wie intensiv? Und hast du die Fotos auf der Kamera gelassen? (evtl. auch gelöscht, aber wiederherstellbar für den Händler)

  • Nochmal zu der Auktion: Angeboten wurden zwei Verträge zu je 30 Euro/Monat + Zuzahlung 164 Euro für die Kamera? Macht in zwei Jahren 1604 Euro. Dafür erhält man eine Kamera und ein Handy wofür ich über guenstiger.de knapp 900 Euro bezahlen muss??


    Oder was habe ich da jetzt nicht verstanden? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von supersvensation
    Nochmal zu der Auktion: Angeboten wurden zwei Verträge zu je 30 Euro/Monat + Zuzahlung 164 Euro für die Kamera? Macht in zwei Jahren 1604 Euro. Dafür erhält man eine Kamera und ein Handy wofür ich über guenstiger.de knapp 900 Euro bezahlen muss??


    Oder was habe ich da jetzt nicht verstanden? :confused:


    Das hat doch mit dem Thema überhaupt nichts zu tun.


    Und ja, an den TE bitte die Bitte, wenn er das ganze schon öffentlich austragen will:
    leg die genauen Daten offen, wann du:
    bestellt hast,
    wann der Vertrag aktiviert wurde,
    wann du die Kamera bekommen hast
    und wann du das Ding wieder zurück geschickt hast.

  • Hallo,


    History: 05 Nov 2009 - 13:23:15: Antrag erstellt
    06 Nov 2009 - 09:04:09: Nachforderung - Rückfrage (: 2te unterschriebene Antragsseite fehlt. Bitte zur Bearbeitung einsenden.)
    06 Nov 2009 - 13:40:13: Nachforderung - Rückfrage (: 2te unterschriebene Antragsseite fehlt. Bitte zur Bearbeitung einsenden und keine Kopie der ersten Seite senden! Vielen Dank)
    06 Nov 2009 - 14:39:12: Antrag in Freischaltung
    09 Nov 2009 - 15:33:39: Ware bestellt, Übergabe an Logistik & Versandvorbereitung
    27 Nov 2009 - 10:53:47: Ware versandt - die Sendungsnummer entnehmen Sie bitte der E-Mail, welche an "artem.roppel@rambler.ru" verschickt wurde.



    am 30.11.2009 Wurde alles an die Handybude.de als Unfrei verschickt. Handybude.de hat natürlich die Sendung verweigert. Als die Sendung dann zurück bei mir war, hab ich die noch an dem selben Tag an handybude.de zurück geschickt. Natürlich musste ich die Versandkosten tragen. (ist aber egal) DHL



    Ja ich hab handybude.de gefragt ob ich die Sachen früher bekommen könnte? Aber an dem Vertrag sollte sich NICHTS ändern. Sprich die Aktivierung sollte schon am 30.11.2009 Statt finden.

  • ziemlich wirr alles was Du da schreibst...zumal ich Deinen Post bzgl Handybude nun schon in so ziemlich jedem Handyforum was es in Deutschland gibt gelesen hab...vor Kunden wie Dir würds mir echt grauen als Händler, riesen BlaBla um nix...langsam wirds peinlich..für Dich :P

    Nur weil wir gut aussehen muss man uns nicht diskriminieren *g*

  • Kannst du mir vielleicht sagen auf welche Foren du meine Texte schon gelesen hast?


    dies ist mein erster Handy Forum und nur weil hier handybude.de am schreiben ist. i


    Also dass deine Aussage nicht stimmt, ist dir schon klar? nen mir doch einfach die Foren!!

  • Da man nicht weiß, was genau zwischen euch vereinbart war ist die Beurteilung schwierig.


    Generell beginnt das Widerrufsrecht erst mit Zugang der Ware zu laufen. Auch wurde durch die Änderung des § 312d BGB ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts auf den Fall begrenzt, dass der Dienstleistungsvertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Dies entspricht auch der aktuellen AGB Formulierung von handybude.de


    Für den Fall, dass Sie über uns im Zusammenhang mit der Bestellung von Ware, die aufgrund eines gleichzeitigen Abschlusses eines Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen vergünstigt ist, oder ohne Bestellung von Ware Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen abgeschlossen haben, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
    Quelle: http://www.handybude.de/handy/agbs.php


    Eine vollständige Erfüllung dürfte bei Mobilfunkvertrgen (meiner Meinung nach) aber erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sein, da es sich dabei um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Von "vollständiger Erfüllung" kann m.E. keine Rede sein.


    Insofern würde ich mal abwarten, wie sich handybude verhält, 31 E-Mails sind natürlich auch nicht ohne. Ansonsten: Schreiben mit Bitte der Bestätigung des Widerrufs bis zu einem bestimmten Datum. Erfolgt die Reaktion nicht fristgemäß musst Du Dir überlegen wie viel Stress Dir das ganze wert ist und ob es nicht doch Details gibt, die eine andere Betrachtung rechtfertigen könnten. Der nächste Schritt heißt dann Verbraucherzentrale oder Anwalt.


    Gruß,
    Bexman

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