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Bitte hilfe! handybude.de und widerruf
- artem.roppel
- Geschlossen
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Du meinst solche Kunden, die von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen und damit beim Händler vor Taube Ohren stoßen? :confused:Nachdem ich die Beiträge des Händlers dazu gelesen habe, kommen mir das so Zweifel, ob dem wirklich so ist. Wie auch immer. Ich meine, dass eine "Bearbeitung" dieses Problemes zwischen Kunde und Händler nichts in diesem Forum zu suchen hat und ausschließlich zwischen den Betreffenden erfolgen sollte. Die gangbaren Wege wurden dem TE ja aufgezeigt, falls er der Meinung ist, das dies nicht seinen Vorstellungen entspricht.
Gruß Karl-Heinz
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Die Lage scheint doch komplexer zu sein als vom Threadersteller ursprünglich geschildert. Insofern sollte man das Thema vllt. tatsächlich zwischen den Parteien klären. Wenn die Schilderung des TE so und in dieser Form korrekt sind, würde er einen Rechtsstreit mit ziemlicher Sicherheit gewinnen. Wenn es aber Fakten gibt, die eine andere Beurteilung rechtfertigen, erklärt das weshalb nicht längst geklagt wurde.
Gruß,
Bexman -
Oje, mal wieder der feine Herr Dipl. Ing. (VHS)
Eine Boardsuche nach "Handybude" bringt schnell Ernüchterung. Dass ein Händler mit deratiger "Karriere" hier noch posten darf, wundert mich auch stark.
Ich meine, dieser hier ist nun der 3. oder 4. Thread aus dem klar hervorgeht, dass auf Teufel komm raus versucht wird, den Widerruf totzuschweigen.
Das Widerrufsrecht erlischt selbstverständlich nicht schon durch Aktivierung der Verträge. Das ist eine reine Vorbereitungshandlung und hat mit der eigentlichen Dienstleistung noch nichts zu tun. Selbst wenn die eigentliche Dienstleistung bereits auf Wunsch des Verbrauchers ausgeführt bzw. von diesem in Anspruch genommen wurde, liegt hier immer noch eine teilbare Dienstleistung vor, auf welche der Ausschlusstatbestand wohl gar keine Anwendung findet.
Hilfsweise würde ich den Widerruf auch noch via Einschreiben an TPH schicken und darin auf den bereits ggü. HB erklärten Wirderruf verweisen.
Achja, als dringender Hinweis:
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Zitat
Achja, als dringender Hinweis:
Ärger mit Handybude.de
Frage mich warum dieser thread geschlossen wurde?
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Vermutlich, weil man auf höherer Ebene die Sinnlosigkeit einer Diskussion mit dem Herrn erkannt hat. Aber anschließend hat man das Häkchen bei seinem Account wohl vergessen
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Jetzt bin ich verwirrt. Ich war neugierig geworden zwecks der gesamten Thematik und habe mal ein wenig gesucht im Netz.
1. zum allgemeinen Thema:
Es gibt speziell bzgl. Dienstleistungen wohl tatsächlich Sonderregelungen.
Und zwar kann der Widerruf vorzeitig enden, wenn bereits auf Kundenwunsch (unjuristisch formuliert) für den Händler kostenpflichtige Teile der Dienstleistung ausgeführt wurden. Im Festnetz z.B. muss ein Anbieter die Leitung von der Telekom übernehmen. Wenn er das einmal getan hat, fallen die Kosten für den Anbieter an und daher darf der Kunde nicht mehr widerrufen. Da mir jetzt die genauen Bestellangaben/Vereinbarungen nicht klar sind, habe ich keine Ahnung, ob das zutrifft.2.
Ich habe wie gesagt wild rumgegoogelt und dabei auch Ebayauktionen gefunden, die genau dazu Aussagen beinhalten. Unter anderem aber auch genau eine Privatauktion von einem artem.roppel mit genau der Mailadresse ...@rambler.ru
Das ist zwar eine Privatauktion, aber wenn ich das richtig sehe wurden dort 4 Kamera-Handy Bundles in einer absolut professionell aussehenden Auktion verkauft.
Diese Auktion hat auch noch ziemlich genau das Design von http://www.handybude.de
Auch die Infos zum Widerruf sehen ziemlich gleich aus - samt fehlender Satzzeichen in der Formulierung.
Sogar einzelne Grafiken in der Ebay-Auktion sind Links auf http://www.verschenkehandy.de (=Handybude nach Denic-Auskunft)
Dabei sind wohl 4 der 5 Kamera-Handy Bundles verkauft worden vor Auktionsende (24.11. - also einen Tag vor dem ersten Widerruf)- eines blieb übrig.Ich habe keine Ahnung, wie da der Zusammenhang ist, finde es aber recht spannend.
Die Auktions ID ist 300367716996 -
hier ist der link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…egories%26_fvi%3D1&_rdc=1 -
Zitat
Original geschrieben von Lokomotive
hier ist der link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…egories%26_fvi%3D1&_rdc=1Haha, jetzt wird's spannend.
Ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich es etwas dreist finde, den Händler, um den es hier geht schon mal pauschal zu verurteilen, ohne hier den gesamten Mailverkehr zwischen beiden Parteien zu kennen.
Aber so ist das: die Kunden sind mit allen Rechten ausgestattet, die Händler können höchstens reagieren, aber in den seltensten Fällen es dem Kunden recht machen.
Mag sein, dass der Händler hier nicht reagiert hat, wie er reagieren soll, mein Gefühl sagt mir allerdings, dass er es hier auch mit einem - ich sag mal - zumindest unbequemen Kunden zu tun hat. -
Jetzt wird's allerdings spannend. Vor allem: wenn die Ware für den gewerblichen (dauerhaft & mit Gewinnerzielungsabsicht?) Gebrauch gekauft wurde, dann besteht doch schon gar kein Widerrufsrecht des Käufers...
Hehe, Popcorn!
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