Ich hab an den Texten nichts verändert also kann auch beweisen. liegen ganz schön in meinem Briefkasten
Bitte hilfe! handybude.de und widerruf
- artem.roppel
- Geschlossen
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Einige Händler wollen den Widerruf absichtlich nicht zulassen...frag mal einen anderen Händler, wie das ist zB Vesat. Der äußert sich gerne und gibt auch hilfreiche Hinweise + Tipps.
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da ist diese Woche wieder etwas mit dem Europäischen Gerichtshof bezüglich Widerrufsrecht im gange gewesen und da sieht es für Händler im allgemeinen leider ganz ganz schlecht aus.
sprich wenn ein Händler auf blöd macht den Rechtsweg einlegen und dann wird es klappen, nur wer diese Kosten zahlt keine Ahnung.
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Zitat
Original geschrieben von eve123
Rechtsweg einlegen und dann wird es klappen, nur wer diese Kosten zahlt keine Ahnung.Na wer wohl, der Verlierer des Rechtsstreits natürlich!
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Ich hab The Phone Hose angerufen und die meinten dass die von Handybude.de ein Widerruf bekommen müssen. Doch Handybude.de macht es nicht.
AN HANDYBUDE.DE!!
In dem §312d Abs. 1 Satz 1 sagt eindeutig: "Der Verbraucher stehr bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu"
ALSO LOS UND MIR EINE ANTWORT AUF MEINE EMAIL GEBEN!!!!!
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Solange die Karten nicht aktviert und / oder genutzt wurden steht Dir tatsächlich das Widerrufsrecht in gesetzlichem Umfang zu. Etwas anderes (und in diesem Fall hätte Handybude Recht) gilt, wenn die Karten bereits aktiv genutzt wurden.
Da dies bei Dir offensichtlich nicht der Fall ist und der Widerruf - soweit aus Deinen Beiträgen ersichtlich - fristgemäß erfolgte, bist Du im Recht.
Ich würde daher auch davon ausgehen, dass Du einen Rechtsstreit gewinnen würdest (wobei das natürlich auch teilweise von der Qualität der Rechtsvertreter und der Auffassungsgabe des Gerichts abhängt). Die Chancen stehen allerdings sehr gut. In Deutschland (in anderen Ländern interessanterweise nicht immer, bspw. Niederlande) sind die Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) von der unterlegenen Partei zu tragen, wobei die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zunächst vom Kläger im Voraus zu zahlen sind (und nach Erfolg im Wege der Kostenfestsetzung der unterlegenen Partei auferlegt werden).
Lass Dich nicht verrückt machen.
Das in diesem Thread angesprochene Urteil war im Übrigen eine Entscheidung des BGH, die im Voraus (bereits im September) vom EuGH behandelt wurde. Diese hatte allerdings nur etwas mit der Wertersatzregelung beim Widerruf zu tun, nicht mit der Möglichkeit bzw. den Voraussetzungen.
Gruß,
Bexman -
Ich hab die Karte nicht aktiviert und damit nicht telefoniert. Doch die Phone House mir schon dafür GG abgebucht hat
08.12.09 08.12.09 LASTSCHR_IFT THE PHONEHOU_SE TELECOM GMBH −11,32 EUR
Hab da angerufen und die meinten, dass das die Grundgebühren seien. Sobald die von der handybude.de ein Vertragswiderruf erhalten dann erstatten die mir mein Geld für "NICHT ERBRACHTE LEISTUNGEN"
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Sollte sich das nicht kurzfristig klären lassen (der Händler ist ja auch hier im Forum unterwegs) würde ich mich mal an die nächste Verbraucherzentrale wenden. Die sind häufig auch daran interessiert, derartiges Verhalten längerfristig zu unterbinden und fordern gern mal eine Unterlassungserklärung vom Händler an. Damit hättest Du allen zukünftigen Kunden dieses Ladens einen großen Gefallen getan
Ansonsten der klassische Weg über den Anwalt. Ich halte nichts von der Deutschen Erbsenzählerei und generellen Klagewut, aber bei solchen Dingen frage ich mich häufig warum man sich das gefallen lässt.
Gruß,
Bexman -
mal gucken was handybude.de dazu sagen wird.
EDIT: kann jemand handybude.de eine PN mit dem Link von diesen Thread schicken? Leider kann ich das nicht selber machen da ich noch 24 Stunden warten muss, da ich mich erst gestern registriert habe.
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Hallo,
wir führen hier leider keine Rechtsberatung durch oder veröffentlichen unsererseits die vielen Mails von dem Kunden.
Bitte direkt mit uns schriftlich klären, dann klären wir auch die Vertragsannahme am 09.11. und Ihre Möglichkeiten zum Widerruf der Mobilfunkdienstleistung gegenüber ThePhoneHouse etc.
Ungern kommunizieren wir sowohl über ein öffentliches Forum als auch zusätzlich per Mail, gerade wenn der Vorgang von gestern ist und gestern bereits die Kollegen mit Ihnen in Kontakt standen.
MfG
Handybude.de
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