Hallo Leute,
Tut mir Leid dass ich hier eine neuen Post schreibe doch es ist mir sehr wichtig.
habe bei handybude.de zum zweiten mal ein Vertrag abgeschlossen. Die Aktivierung sollte am 30.11.2009 sein, was natürlich auch der Fall war. Doch seit dem 26.11.2009 versuche ich vergeblich ein Widerruf durch zu kriegen da handybude.de auf meine Email nicht antwortete.
Ich hab schon PER Email, Einschreiben mit Rückschein, FAX und der Rücksendung der Ware versuchte mein Widerruf durch zu bekommen.
am 09.12.2009 habe ich an die handybude.de solch eine Mail geschickt
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
mit der Rücksendung der Ware per DHL (962032363997) (http://nolp.dhl.de/nextt-onlin…?lang=de&idc=962032363997) und auch mit einem schriflichen Widerrufs als einschreiben per deutsche Post (RF705463432D) (https://www.deutschepost.de/se…432DE%26DbId%3D1771868518)
sehe ich den Vertrag als widerrufen.
Bitte geben Sie mir eine Antwort auf mein Widerruf und lassen Sie nicht lange auf sich warten.
Ich wünsche Ihene trotzdem noch angenehme Feiertage und mit freundlichen Verbleiben
Heute habe ich auf die oben genannte Email eine Antwort bekommen.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Kunde,
leider haben Sie es scheinbar bei Ihrer Bestellung übersehen, daß es sich das Widerrufsrecht bei einem Mobilfunkvertrag nicht wie bei einem normalen Kauf im Internet verhält. Mobilfunkverträge sind den Sonderregelungen nach §§ 312d des BGB unterworfen und können daher nach Genehmigung/Aktivierung des Antrages nicht mehr widerrufen werden.
Wir wissen, daß Sie als Kunde teilweise andere Meinungen zum Widerrufsrecht vertreten, geprägt durch die Widerrufsregelungen normaler Internet- und Katalogbestellungen. Diese sind jedoch bei Mobilfunkverträgen nur bedingt anwendbar, da es sich hierbei nicht um eine Ware, sondern um eine Dienstleistung handelt.
Obgleich einige Anbieter diese Regelung nach §§ 312d des BGB verschweigen, weisen wir Sie in unseren AGBs und vor Bestellung nochmals ausführlich und mit einer Lesebestätigung darauf hin, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt, wo die Regelungen nach §§ 312d BGB zu beachten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Handybude.de
Doch ist es nicht so, dass §312d Abs. 1 Satz 1 sagt eindeutig: "Der Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu"?
Was soll ich nun machen? Soll ich direkt um Anwalt gehen oder wie kann ich es regeln?
Ach ja am 30.11.2009 war die Aktivierung und am 30.11.2009 habe ich auch das Packet an handybude.de zurück geschickt. Doch leider wurde es nicht angenommen und so kam es zurück. Also es zurück kam hab ich nochmal an handybude.de das Packet geschickt (siehe oben) und es kam nicht mehr zurück.
Also liege ich rechtlich in den 14 Tagen des Widerrufsrechtes.