Bitte hilfe! handybude.de und widerruf

  • Hallo Leute,


    Tut mir Leid dass ich hier eine neuen Post schreibe doch es ist mir sehr wichtig.


    habe bei handybude.de zum zweiten mal ein Vertrag abgeschlossen. Die Aktivierung sollte am 30.11.2009 sein, was natürlich auch der Fall war. Doch seit dem 26.11.2009 versuche ich vergeblich ein Widerruf durch zu kriegen da handybude.de auf meine Email nicht antwortete.



    Ich hab schon PER Email, Einschreiben mit Rückschein, FAX und der Rücksendung der Ware versuchte mein Widerruf durch zu bekommen.


    am 09.12.2009 habe ich an die handybude.de solch eine Mail geschickt






    Heute habe ich auf die oben genannte Email eine Antwort bekommen.




    Doch ist es nicht so, dass §312d Abs. 1 Satz 1 sagt eindeutig: "Der Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu"?



    Was soll ich nun machen? Soll ich direkt um Anwalt gehen oder wie kann ich es regeln?




    Ach ja am 30.11.2009 war die Aktivierung und am 30.11.2009 habe ich auch das Packet an handybude.de zurück geschickt. Doch leider wurde es nicht angenommen und so kam es zurück. Also es zurück kam hab ich nochmal an handybude.de das Packet geschickt (siehe oben) und es kam nicht mehr zurück.



    Also liege ich rechtlich in den 14 Tagen des Widerrufsrechtes.

  • wann war die bestellung?


    wurde der schalttermin 30.11. evtl von dir innerhalb der widerrufsfrist ausdrücklich gefordert?

    heute war gestern noch morgen

  • Zitat

    Hallo,

    hiermit widerrufe ich den Vertrag mit Ihnen. Bitte senden Sie mir eine Widerrufsbestätigung per mail.

    Geben Sie mir schnellst eine Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen



    Dies war am 26.11.2009 und keine Antwort

  • Vllt. äußert sich Handybude einfach mal zum Thema, er ist glaube ich ja hier aktiv.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Du solltest schon ein bischen aufpassen, was du hier veröffentlichst:
    Auch Emails und PNs unterliegen dem Postgeheimnis und dürfen nicht ohne Einverständnis aller Beteiligten veröffentlicht werden.

    hö?

  • Zitat

    Original geschrieben von k1l
    Auch Emails und PNs unterliegen dem Postgeheimnis und dürfen nicht ohne Einverständnis aller Beteiligten veröffentlicht werden.


    Das halte ich allerdings für ein Gerücht.

  • Solange das ganze 100% der Warheit entspricht und nichts an dem Text verändert wurde, darf er - als Empfänger - veröffentlichen was er will und wo er will. Imho!

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